Covestro AG – Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Berichtigung der Veröffentlichung vom 08.03.2022

 

Covestro AG

Leverkusen

WKN: 606214 /​ ISIN: DE0006062144

Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. März 2022 hat der Vorstand die ordentliche
Hauptversammlung der Covestro AG als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Donnerstag,
den 21. April 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ. Beim Abdruck
des Wahlvorschlags des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6 hat sich bei der Angabe
des Wohnorts des vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Dr. Sven Schneider, zu unserem
Bedauern ein Tippfehler ergeben. Aus Gründen rechtlicher Vorsicht wird der Wahlvorschlag
des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6 nachstehend innerhalb der gesetzlichen Einberufungsfristen
mit folgender, durch Unterstreichung gekennzeichneter Klarstellung korrigiert und
neu bekanntgemacht:

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses
– vor, als Nachfolger des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Rolf
Nonnenmacher den folgenden Kandidaten als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
zu wählen:

Dr. Sven Schneider
wohnhaft in Gräfelfing
Finanzvorstand Infineon Technologies AG

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung
vom 21. April 2022 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt;
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Im Übrigen bleibt die im Bundesanzeiger am 8. März 2022 bekanntgemachte Einberufung
der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung (einschließlich sämtlicher Ausführungen,
Angaben und Anlagen zum Tagesordnungspunkt 6: Wahl zum Aufsichtsrat) unberührt.

 

Leverkusen, im März 2022

Covestro AG

Der Vorstand

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