Covestro AG – Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien

Covestro AG

Leverkusen

– ISIN DE0006062144 / WKN 606214 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien

Aufgrund der von der Hauptversammlung der Covestro AG (die „Gesellschaft“) vom 30. Juli 2020 erteilten Ermächtigung (§ 4 Abs. 2 der Satzung) zur Ausgabe neuer Aktien hat der Vorstand der Gesellschaft am 13. Oktober 2020 mit Zustimmung des am 29. September 2020 gebildeten Sonderausschusses des Aufsichtsrats die Erhöhung des Grundkapitals durch die teilweise Ausnutzung der Ermächtigung um EUR 10.200.000 auf EUR 193.200.000 beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 2 Unterabs. 3 Aufzählungspunkt 3 der Satzung der Gesellschaft und gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

Auf das erhöhte Grundkapital werden 10.200.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Barzahlung zum Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

 

Leverkusen, im Oktober 2020

Covestro AG

Der Vorstand

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