Covivio Office AG: Freiwilliges öffentliches Angebot zum Aktienrückkauf (Barangebot) der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG) an ihre Aktionäre

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Covivio Office AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Freiwilliges öffentliches Angebot zum Aktienrückkauf (Barangebot) der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG) an ihre Aktionäre 29.05.2020

Covivio Office AG

Frankfurt am Main

Freiwilliges öffentliches Angebot zum Aktienrückkauf
(Barangebot)

der

Covivio Office AG
(vormals: Godewind Immobilien AG)

Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main,
Deutschland,

an ihre Aktionäre

zum Erwerb von bis zu 2 Millionen auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie der

der

Covivio Office AG

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2G8XX3
Wertpapierkennnummer (WKN): A2G8XX

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 6,40 je Stammaktie

Annahmefrist: 29. Mai 2020 bis 16. Juni 2020, 12:00 Uhr MESZ

1.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE

1.1

Durchführung des Erwerbsangebots nach deutschem Recht

Dieses Aktienrückkaufangebot wird im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebotes zum Erwerb von Aktien der Covivio Office AG (die „Gesellschaft“ oder „Covivio Office“) durch die Gesellschaft durchgeführt (im Folgenden auch „Angebot“ oder „Erwerbsangebot“). Dieses Angebot erfolgt zur Durchführung des von der Gesellschaft am 25. Mai 2020 beschlossenen Rückkaufs eigener Aktien gemäß § 71 Aktiengesetz (AktG) in Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Mai 2020 beschlossenen Ermächtigung. Das Angebot wird ausschließlich im Einklang mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und keine Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots beantragt oder veranlasst worden. Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.godewind-ag.com bezweckt weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts noch ein öffentliches Werben.

Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen hinsichtlich der Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass dieses Angebot von allen Aktionären der Covivio Office angenommen werden kann.

Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) findet auf dieses freiwillige öffentliche Angebot zum Aktienrückkauf keine Anwendung.

1.2

Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen

Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der Covivio Office AG unter

www.godewind-ag.com

sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Darüber hinaus ist keine weitere Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorgesehen.

2.

ANGEBOT ZUM ERWERB EIGENER AKTIEN

2.1

Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind bis zu 2 Millionen auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE000A2G8XX3 / WKN A2G8XX) der Covivio Office AG mit Sitz in Frankfurt am Main (die „Covivio Office-Aktien“).

Die Gesellschaft bietet hiermit ihren Aktionären an, nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage Covivio Office-Aktien nebst sämtlichen Nebenrechten und auf die Aktien entfallender und noch nicht ausgeschütteter Gewinnanteile gegen Gewährung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von

EUR 6,40 (in Worten: sechs Euro und vierzig Eurocent) je Covivio Office-Aktie

zu erwerben.

Das Angebot ist beschränkt auf den Erwerb von bis zu 2 Millionen Covivio Office-Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 2 Millionen sowie nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Angebots. Dies entspricht bis zu rund 1,78 % des Grundkapitals der Covivio Office zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 71 AktG in Höhe von EUR 112.184.000,00, das hierfür maßgeblich und seitdem auch unverändert ist.

Das Angebot ist ein Teilangebot. Die Gesamtzahl der bis zu 2 Millionen von diesem Angebot erfassten Covivio Office-Aktien entspricht gerundet der Zahl der Aktien der Gesellschaft, die zum Datum dieser Angebotsunterlage und insbesondere nach Abwicklung des aufgrund der Angebotsunterlage vom 24. März 2020, veröffentlicht am 25. März 2020, der Covivio X-Tend AG im Wege eines Barangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie dem Börsengesetz durchgeführten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und Delisting-Angebots (das „Übernahmeangebot“) nicht bereits von der Mehrheitsgesellschafterin der Covivio Office, der Covivio X-Tend AG, Berlin (die „Mehrheitsgesellschafterin“), gehalten werden und deren Einlieferung in dieses Angebot nicht aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Mehrheitsgesellschafterin ausgeschlossen ist (die „Einlieferbaren Aktien“). Falls wider Erwarten sämtliche Einlieferbaren Aktien, d.h. in Summe etwas mehr als 2 Millionen Aktien der Gesellschaft in das Angebot eingeliefert werden sollten, wird die Gesellschaft Kaufverträge bis zu 101 % der angebotenen Stückzahl erfüllen. Dementsprechend kommen Kaufverträge über alle Aktien, die von den Annahmeerklärungen der übrigen Aktionäre erfasst sind, zustande; sie können unmittelbar und vollständig abgewickelt werden. Eine lediglich anteilsmäßige Abwicklung wird nicht erforderlich.

2.2

Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Bundesanzeiger am 29. Mai 2020 und endet am 16. Juni 2020, 12:00 Uhr MESZ.

2.3

Keine Bedingungen

Dieses Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sind von keinen Bedingungen abhängig.

3.

DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS

3.1

Annahmeerklärung und Umbuchung

Die Aktionäre der Covivio Office können dieses Angebot nur innerhalb der unter Nummer 2.2 benannten Annahmefrist annehmen. Aktionäre der Covivio Office, die dieses Angebot für ihre Aktien der Covivio Office oder einen Teil ihrer Aktien der Covivio Office annehmen wollen, erklären die Annahme des Angebots schriftlich durch Verwendung des als Anlage zu dieser Angebotsunterlage beigefügten Formulars, das der Aktionär bei seinem depotführenden Kreditinstitut bzw. seinem depotführenden Wertpapier- bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen (nachfolgend „Depotführendes Institut“) zur weiteren Ausführung und Übermittlung einer Kopie an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale („Abwickelnde Bank“) als für die Covivio Office im Rahmen dieses Angebots tätiges Finanzinstitut einreicht. Eine elektronische Fassung des Formulars kann vom annehmenden Aktionär bzw. seinem Depotführenden Institut von der Internetseite der Gesellschaft unter

www.godewind-ag.com

heruntergeladen werden.

Mit Übermittlung des vollständig ausgefüllten Formulars („Annahmeerklärung“) durch das Depotführende Institut an die Abwickelnde Bank (maßgeblich ist der Zugang bei der Abwickelnden Bank) wird die Annahme des Angebots der Gesellschaft durch den entsprechenden Aktionär für die von der Annahmeerklärung erfassten Covivio Office-Aktien wirksam (die „Eingereichten Covivio Office-Aktien“). Zwischen der Gesellschaft und dem annehmenden Aktionär kommt ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots in Bezug auf die Eingereichten Covivio Office-Aktien zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Gesellschaft zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Covivio Office-Aktien auf die Covivio Office gegen Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 6,40 je Covivio Office-Aktie. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die Eingereichten Covivio Office-Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Erklärung der Annahme des Angebots beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der Eingereichten Covivio Office-Aktien auf die Gesellschaft herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten des Aktionärs werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich abgegeben bzw. erteilt.

3.2

Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die Depotführenden Institute

a)

der Abwickelnden Bank als von der Gesellschaft beauftragtes Finanzinstitut eine Kopie der vollständig ausgefüllten Annahmeerklärung (einschließlich der Angabe, auf welches Konto des Depotführenden Instituts die Gesellschaft (durch das von ihr beauftragte Finanzinstitut) die Gegenleistung überweisen soll) übermitteln; und

b)

die Eingereichten Covivio Office-Aktien, für die fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, unverzüglich auf das Wertpapierdepot der Gesellschaft Nr. 260191002 KV 7010 (nachfolgend das „Abwicklungsdepot“) übertragen.

Die Zahlung des Kaufpreises nach Einlieferung der Eingereichten Covivio Office-Aktien in das Depot der Gesellschaft bei der Abwickelnden Bank erfolgt am zweiten Bankarbeitstag nach Eingang der Annahmeerklärung und der Eingereichten Covivio Office-Aktien bei der Abwickelnden Bank.

Mit der Gutschrift des Kaufpreises bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär für die entsprechenden Eingereichten Covivio Office-Aktien erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

Übermittlungen der Depotführenden Institute an die Abwickelnde Bank im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots sollen ausschließlich per Telefax gesandt werden: 069/9132 5367.

3.3

Kosten der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten, insbesondere von Depotführenden Instituten im Rahmen der Veräußerung erhobene Gebühren, sind von den das Angebot annehmenden Aktionären der Covivio Office jeweils selbst zu tragen.

3.4

Rücktrittsrecht

Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, steht ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag nicht zu.

4.

BERECHNUNG DER GEGENLEISTUNG

Die Hauptversammlung der Covivio Office hat am 7. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Erwerb unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots (§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands über die Börse (Freiverkehr), wenn und soweit die Aktien der Gesellschaft dort gehandelt werden, oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erfolgen kann, wenn die Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs nicht zum Handel an einem Regulierten Markt zugelassen sind. Der insoweit gebotene Kaufpreis oder – soweit der Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erfolgt – die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen einen Wert von EUR 6,40 nicht überschreiten und einen Wert von EUR 4,49 nicht unterschreiten.

Auf Antrag der Gesellschaft wurde die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 11. Mai 2020 widerrufen. Die Notierung der Aktien der Gesellschaft wurde mit Ende des Börsenhandels am 14. Mai 2020 eingestellt.

Die angebotene Gegenleistung von EUR 6,40 bewegt sich somit innerhalb des in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 vorgegebenen Rahmens.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Höhe der angebotenen Gegenleistung dem Angebotspreis in Höhe von EUR 6,40 je Aktie der Gesellschaft im Rahmen des Übernahmeangebots der Covivio X-Tend AG entspricht, das damalige Aktionäre der Gesellschaft bis zum Ablauf der sog. „Weiteren Annahmefrist“ am 11. Mai 2020 in Bezug auf insgesamt 47.171.508 Aktien der Gesellschaft (entsprechend rund 42,05 % des Grundkapitals der Gesellschaft) angenommen haben.

5.

AUSWIRKUNGEN DES ANGEBOTS

Aus Aktien, die im Rahmen dieses Angebots von der Covivio Office erworben werden, stehen der Covivio Office keine Rechte, insbesondere keine Stimm- und Dividendenrechte, zu. Der mitgliedschaftliche Einfluss der Aktionäre der Covivio Office, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit potenziell zu.

Die Aktien können von der Gesellschaft zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung der Covivio Office vom 7. Mai 2020 vorgesehen Zwecken verwendet werden. Dies schließt ihre Wiederausgabe gegen Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Teilen von Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen, ein. In diesem Fall leben die entsprechenden Stimm- und Dividendenrechte wieder auf. Alternativ können die Aktien auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung herabgesetzt wird; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann auch bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall auch ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

6.

ENTWICKLUNG DES BESTANDS AN EIGENEN AKTIEN

Die Covivio Office hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Erwerbsangebots bereits 1.861.691 eigene Aktien (entsprechend rund 1,66% des Grundkapitals der Gesellschaft), die aufgrund von früheren Ermächtigungen zum Rückkauf eigener Aktien erworben wurden. Nach erfolgreicher vollständiger Durchführung dieses freiwilligen Erwerbsangebots hält Covivio Office dann bis zu Stück 3.861.691 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (bis zu rund 3,44 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung).

7.

STEUERLICHER HINWEIS

Die Annahme dieses Angebots führt zur Veräußerung der von den dieses Angebot annehmenden Aktionären gehaltenen Aktien der Covivio Office. Es wird darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung des Rückkaufs der Aktien bei den Aktionären von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktionärs abhängt. Den Aktionären wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden.

8.

VERÖFFENTLICHUNGEN

Die Covivio Office wird nach Ablauf der Annahmefrist die Anzahl der von ihr aus diesem Angebot übernommenen Aktien unter

www.godewind-ag.com

veröffentlichen.

9.

FRAGEN

Fragen im Zusammenhang mit diesem Angebot richten Sie bitte telefonisch an die Gesellschaft unter +49 (0) 69 2713 973 213 oder per E-Mail an h.hesse@godewind-ag.com oder per Telefax unter +49 (0) 69 2713 973 250.

10.

SONSTIGES

Die sich aus der Annahme des Angebots ergebenden Verträge zwischen der Gesellschaft und den Aktionären der Covivio Office sowie die in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten der Aktionäre sowie alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.

Ist ein Aktionär ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main, Deutschland, für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Angebots und der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übereignungsverträge ergeben, vereinbart. Soweit zulässig gilt Gleiches gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder gegenüber Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2020

Covivio Office AG

 

 

ANNAHMEERKLÄRUNG

 

Hinweis an Aktionäre, die das freiwillige öffentliche Angebot zum Aktienrückkauf der Covivio Office AG vom 29. Mai 2020 annehmen wollen:

Bitte senden Sie das nachstehende Formular vollständig ausgefüllt an Ihre Depotbank!

 

Absender (Inhaber der zur Annahme eingereichten Covivio Office-Aktien)

Name: ________________________________ Vorname: ________________________________
(ggf.) Firma: ________________________________ (ggf.) Position: ________________________________
Straße: ________________________________ Haus-Nr.: ________________________________
PLZ: ________________________________ Ort: ________________________________
Land: ________________________________

 

Empfänger (Depotbank des Absenders) zur Weiterleitung
an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
________________________________________________
(Bitte vorstehend Namen, Ansprechpartner und Adresse der Depotbank des Absenders einfügen!)

Annahmeerklärung zum Aktienrückkaufangebot der Covivio Office AG
im Wege eines freiwilligen öffentlichen Teil-Erwerbsangebots

an die Inhaber von Aktien der Covivio Office AG

(nachfolgend „Covivio Office-Aktien“)

(ISIN DE000A2G8XX3 / WKN A2G8XX)

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von EUR 6,40
je Covivio Office-Aktie

Die Covivio Office AG („Gesellschaft“) hat durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Mai 2020 ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der Covivio Office-Aktien zum Erwerb von bis zu 2 Millionen auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) der Covivio Office AG gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 6,40 je Stammaktie veröffentlicht („Angebotsunterlage“). Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2020, 12:00 Uhr MESZ.

Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge, Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsunterlage.

Ich/wir nehme/n hiermit das freiwillige öffentliche Angebot zum Aktienrückkauf der Gesellschaft an, von mir/uns

Stück: _____________________________________________________________________

der in meinem/unserem bei Ihnen geführten

Depot Nr: _____________________________________________________________________

verbuchten Aktien der Covivio Office AG (ISIN DE000A2G8XX3 / WKN A2G8XX) zu einem Kaufpreis von EUR 6,40 je Covivio Office-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen der Angebotsunterlage zu erwerben.

Die Übertragung der von dieser Annahmeerklärung erfassten Covivio Office-Aktien in das Wertpapierdepot der Gesellschaft Nr. 260191002 KV 7010 soll sofort erfolgen.

Die Gegenleistung bitte/n ich/wir meinem/unserem bei Ihnen geführten Konto,

IBAN: _____________________________________________________________________
BIC: _____________________________________________________________________

gutzuschreiben.

Ich erkläre/Wir erklären, dass die von dieser Annahmeerklärung erfassten Covivio Office-Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die Gesellschaft in meinem/unserem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Ich beauftrage/wir beauftragen und bevollmächtigen meine/unsere Depotbank unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere diese Annahmeerklärung unverzüglich gemäß den Regelungen der Angebotsunterlage in Kopie an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale als für die Covivio Office im Rahmen dieses Angebots tätiges Finanzinstitut zu übermitteln und den Eigentumsübergang der Eingereichten Covivio Office-Aktien auf die Gesellschaft herbeizuführen.

Ort, Datum:  ________________________________ Unterschrift: ________________________________

 

Hinweis an die Depotbank:

Bitte senden Sie das nachstehende Formular nach Prüfung der Vollständigkeit an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Telefax: 069/9132 5367.

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