Covivio X-Tend AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG Berichtigung der Veröffentlichung vom 14.02.2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Covivio X-Tend AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
Berichtigung der Veröffentlichung vom 14.02.2020
19.02.2020

Covivio X-Tend AG

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Covivio Office Holding GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Zudem hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehört.

2.

Die Covivio SA mit Sitz in Metz, Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Covivio Office Holding GmbH an der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat die Covivio SA uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr wiederum die Beteiligung der von ihr abhängigen Covivio Office Holding GmbH an der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Berlin, im Februar 2020

Covivio X-Tend AG

Der Vorstand

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