CPU Softwarehouse AG – Hauptversammlung

CPU Softwarehouse AG
Augsburg
ISIN: DE000A0WMPN8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein
zu der
am Montag, den 22. Juni 2015, 11:00 Uhr
im Dorint Hotel Augsburg,
Imhofstraße 12, 86159 Augsburg,
stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Vorlagen und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind gemäß § 175 Absatz 2 S. 4 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.cpu-ag.com zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 931.857,26 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Seit der letzten Hauptversammlung hat das vormalige Aufsichtsratsmitglied Oliver Gosemann sein Aufsichtsratsmandat zum 31.01.2015 niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Martin Nußpickel wurde gerichtlich in den Aufsichtsrat berufen.

Herr Martin Nußpickel ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg – Registergericht – vom 23. März 2015 mit Wirkung ab dem 25. März 2015 zum Aufsichtsrat bestellt worden. Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsrats erlischt in jedem Fall, sobald die Unterbesetzung des Aufsichtsrats durch die nächste Hauptversammlung behoben wird.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

Herrn Martin Nußpickel, Höchberg,
Vorstand der Subito AG, Mörfelden-Walldorf,
Aufsichtsratsmitglied der AISYS Advanced Information Systems AG, Würzburg,

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Variante AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anträge zu einem Vorschlag der Verwaltung (Gegenanträge) richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation ausschließlich an CPU Softwarehouse AG, Investor Relations, August-Wessels-Straße 27, 86156 Augsburg,
Telefax +49(0)821-4602-179. Gegenanträge, die spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am 07.06.2015 eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft
www.cpu-ag.com zugänglich gemacht.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 15.06.2015 unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zur Teilnahme anmelden:

CPU Softwarehouse AG
c/o GFEI IR Services
Office Center Plaza Mailänder Str. 2
D-30539 Hannover
Fax: 0511 – 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bestätigung des depotführenden Instituts des Aktionärs erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, 01.06.2015, 00:00 Uhr, beziehen; für diese Bestätigung reicht die Textform (§ 126 b BGB) aus. Den Aktionären, die den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung des genannten Nachweises und der Anmeldung zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.

Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs auszuweisen und ihre Bevollmächtigung nachzuweisen. Zum Nachweis kann die Vollmacht in Schriftform oder in Textform vorgelegt werden.

Anfragen § 125 AktG:
CPU Softwarehouse AG
c/o GFEI IR Services
Office Center Plaza Mailänder Str. 2
D-30539 Hannover
Fax: 0511 – 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Augsburg, im Mai 2015

Der Vorstand

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