CPU Softwarehouse AGAugsburgISIN: DE000A0WMPN8Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu deram Dienstag, 28. Juni 2022, 11:00 Uhr,stattfindendenordentlichen Hauptversammlung,die ausschließlich alsvirtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember Die genannten Dokumente sind gemäß § 175 Abs. 2 S. 4 AktG von der Einberufung der
zugänglich. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind Beschlussfassungen zu |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem bis zum 09. März 2021 amtierenden Vorstand Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ab dem 01. März 2021 amtierenden Vorstand |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quintaris GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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6. |
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 Absatz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern. Dieser Durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26. Januar 2022 ist Herr Gerhard Delling Daneben endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung
als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung im Gewinnabführungsvertrag zwischen der CPU Softwarehouse Die Gesellschaft als herrschende Gesellschaft (Organträgerin) und die CPU Consulting Gemäß § 17 S. 2 Nr. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung Dementsprechend hat der Änderungsvertrag folgenden wesentlichen Inhalt: Der Änderungsvertrag fasst § 2 des Gewinnabführungsvertrages dahingehend neu, dass Im Übrigen bleiben die Regelungen des Gewinnabführungsvertrages unverändert. Der Änderungsvertrag wird rückwirkend zu Beginn des Geschäftsjahres wirksam, in dem Die Gesellschafterversammlung der CPU Consulting & Software GmbH hat dem Abschluss Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Abschluss des Änderungsvertrags zu dem Gewinnabführungsvertrag vom 10.07.2006 Der Vorstand der Gesellschaft und die Geschäftsführung der CPU Consulting & Software
im Bereich „Hauptversammlungen“ zugänglich. Die Unterlagen werden auch während der virtuellen Hauptversammlung am |
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8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung Das von der Hauptversammlung am 3. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossene, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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RECHTE DER AKTIONÄRE
Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung
unter anderem die folgenden Rechte zu:
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Erweiterung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
veröffentlicht. |
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2. |
Gegenanträge, Wahlvorschläge Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ veröffentlicht. Keine Berücksichtigung finden verspätet eingehende sowie anderweitig adressierte Anträge. Liegen der Gesellschaft Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vor, zum Beispiel, Ebenfalls müssen Wahlvorschläge von Aktionären durch den Vorstand nicht zugänglich |
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3. |
Auskunftsrecht der Aktionäre In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs.1 |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und 2 COVID-19-Gesetz
mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 COVID-19-Gesetz entschieden,
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Die gesamte Veranstaltung wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz
und § 118 Abs. 4 AktG in Bild und Ton übertragen.
Diese Übertragung wird auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.cpu-ag.com/investor-relations-presse)
verlinkt und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Hauptversammlung findet unter
Anwesenheit des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie eines mit der Niederschrift der
Hauptversammlung beauftragten Notars in den Räumlichkeiten der CPU Softwarehouse AG
in August-Wessels-Str. 23, 86156 Augsburg, statt.
Eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung vor Ort ist für die Aktionäre nicht
möglich. Für eine virtuelle Teilnahme der Aktionäre wird eine vorherige Anmeldung
vorausgesetzt (siehe nachfolgend unter Ziff. 1.). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung entweder an einen Bevollmächtigten oder an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend unter Ziff. 2., 3. und 4.).
1. |
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch eine in deutscher oder englischer Sprache
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ Zugang zur Bild- und Tonübertragung erlangen. Sollte die Zugangskarte auf dem Postweg verloren gehen, haben die Aktionäre die Möglichkeit,
zu wenden. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung des genannten Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgemäß |
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2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre haben die Möglichkeit per elektronischer Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Nur diejenigen Aktionäre, die sich fristgerecht gemäß den unter Ziff. 1. aufgeführten Für die Stimmabgabe der elektronischen Briefwahl steht das HV-Portal unter
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ ab dem 07.06.2022 zur Verfügung. Die elektronischen Briefwahlstimmen können bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen Der Widerruf der elektronischen Briefwahlstimmen ist ebenfalls bis unmittelbar vor Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne |
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe Ziff. 1.) sind in der Lage, ihre Rechte Zusammen mit der Zugangskarte wird den Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ herunterzuladen oder unter den in Ziff. 1. aufgeführten Die physische Teilnahme an der Hauptversammlung ist auch für Bevollmächtigte nicht |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter Des Weiteren ist es möglich, dass sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ heruntergeladen werden. Für den Fall, dass mehrere Für die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ bereitsteht. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen Neben der oben beschriebenen Vollmachtserteilung per Post, Fax oder E-Mail steht für
unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind durch die Vollmachten Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die von der Gesellschaft benannten |
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5. |
Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand, mit Zustimmung Fragen sind gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19 Gesetz bis spätestens einen Tag
einzureichen. Nach dem 27. Juni 2022, 11:00 Uhr, und auch während der virtuellen Hauptversammlung |
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6. |
Hinweise zu Widersprüchen Aktionäre und Bevollmächtigte, welche das Stimmrecht ausgeübt haben, sind gemäß §
geschehen. |
Datenschutzrechtliche Informationen an und Rechte der Aktionäre:
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Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung werden personenbezogene Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (die ab dem 25. Mai 2018 gilt, nachfolgend CPU Softwarehouse AG Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: SafeGround Es werden folgende Daten von uns gespeichert: E-Mail-Adresse, Name, Anschrift, Stückzahl Aktienanteile, Depot Bank Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung Der Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besteht in der Die
ist ein von uns beauftragter externer Dienstleister im Zusammenhang mit der Einberufung |
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Ihre Rechte Sie haben das Recht: • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber Zudem besteht ein Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. In der Regel können Kontakt: |
Augsburg, im Mai 2022
Der Vorstand