CPU Softwarehouse AG – Ordentliche Hauptversammlung

CPU Softwarehouse AG

Augsburg

ISIN: DE000A0WMPN8

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der

 

am Dienstag, 27. Juni 2023, 11:00 Uhr (MESZ),

im Internet unter

https:/​/​www.cpu-ag.com/​investor-relations-presse

 

und dort unter dem weiterführenden Punkt „Hauptversammlungen“ und dort unter dem Link „Hauptversammlungsportal 2023“ bzw. virtuell, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung der CPU Softwarehouse AG („virtuelle Hauptversammlung“), ein. Der Veranstaltungsort im Sinne des Aktiengesetzes ist CPU Softwarehouse AG, August-Wessels-Straße 23, 86156 Augsburg.

Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember 2022 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Die genannten Dokumente sind gemäß § 175 Abs. 2 S. 4 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft

www.cpu-ag.com

zugänglich. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 1.275.411,26 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quintaris GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz, zum Abschlussprüfer für die freiwillige Prüfung sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

RECHTE DER AKTIONÄRE und Teilnahmebedingungen

Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung 2023 als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Diese Möglichkeit besteht aufgrund der Übergangsvorschrift (§ 26n EGAktG) des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften, nach der Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2023 einberufen werden, auch ohne Satzungsermächtigung als virtuelle Hauptversammlungen nach § 118a AktG abgehalten werden können. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Für eine virtuelle Teilnahme der Aktionäre wird eine vorherige Anmeldung vorausgesetzt (siehe nachfolgend unter Ziff. 1.). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung entweder an einen Bevollmächtigten oder an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend unter Ziff. 2., 3. und 4.).

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft, welches auf der Internetseite der Gesellschaft

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unter dem weiterführenden Punkt „Hauptversammlungen“ und dann unter dem Link „Hauptversammlungsportal 2023“ erreichbar ist. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorstands und des Aufsichtsrats in den Räumlichkeiten der CPU Softwarehouse AG, August-Wessels-Str. 23, 86156 Augsburg, statt. Hier liegen ebenfalls die Unterlagen zur Hauptversammlung für die Einsichtnahme durch Aktionäre aus.

Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Ergänzungen zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Die Ergänzung der Tagesordnung um einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreicht.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also 2. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich).

Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Wir bitten solche Verlangen an folgende Adresse zu richten:

CPU Softwarehouse AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: cpu-hv@gfei.de

2.

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den Punkten der Tagesordnung sowie zum Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers zu übersenden. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies nicht. Solche Anträge zur Tagesordnung (nebst Begründung) gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

CPU Softwarehouse AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail. cpu-hv@gfei.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 12.06.2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung, werden nach den gesetzlichen Regelungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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und dort unter dem weiterführenden Punkt „Hauptversammlungen“ zugänglich gemacht.

Keine Berücksichtigung finden verspätet eingehende sowie anderweitig adressierte Anträge.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

3.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4, 6 AktG

Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis zum 21. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform (PDF Upload) in deutscher Sprache über das passwortgeschützte HV-Portal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über das passwortgeschützte HV-Portal unter

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und dort unter dem weiterführenden Punkt „Hauptversammlungen“ zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

4.

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionären bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten HV-Portal Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Nachfragen nach § 131 Abs. 1d AktG und Fragen nach § 131 Abs. 1e AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

5.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär sind gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen vom Vorstand Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, das im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben ist. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, für das Frage- und Rederecht zusammengenommen einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und für einzelne Redner festzulegen.

6.

Erklärung Widerspruch

Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

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und dort unter dem weiterführenden Punkt „Hauptversammlungen“ erklärt werden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.

Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 20.06.2023, 24:00 (MESZ), unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zur Teilnahme anmelden:

CPU Softwarehouse AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
Fax: 0511-47402319
E-Mail. cpu-hv@gfei.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bestätigung des depotführenden Instituts des Aktionärs erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 06.06.2023, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen; für diese Bestätigung reicht die Textform des § 126 b BGB aus. Den Aktionären, die den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermitteln, werden eine Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Die Aktionäre können damit am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft

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unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ und dort unter dem Link „Hauptversammlungsportal 2023“ Zugang zur Bild- und Tonübertragung erlangen.

Sollte die Zugangskarte auf dem Postweg verloren gehen, haben die Aktionäre die Möglichkeit, sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse

ir@cpu-ag.com

zu wenden.

Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung des genannten Nachweises und der Anmeldung zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Einwahldaten sichergestellt werden kann.

Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgemäß übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten (siehe nachfolgend unter Ziff. 3.), auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit per elektronischer Briefwahl ihre Stimme abzugeben.

Nur diejenigen Aktionäre, die sich fristgerecht gemäß den unter Ziff. 1. aufgeführten Voraussetzungen angemeldet und den entsprechenden Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind zur Ausübung des elektronischen Stimmrechts per Briefwahl berechtigt.

Für die Stimmabgabe der elektronischen Briefwahl steht das HV-Portal unter

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unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ und dort unter dem Link „Hauptversammlungsportal 2023“ ab dem 06.06.2023, zur Verfügung.

Die elektronischen Briefwahlstimmen können bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung im HV-Portal abgegeben werden.

Der Widerruf der elektronischen Briefwahlstimmen ist ebenfalls bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen während der Veranstaltung im HV-Portal möglich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe Ziff. 1.) sind in der Lage, ihre Rechte während der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen zu lassen. Die Aktionäre können eine Person ihrer Wahl bevollmächtigen, u.a. auch eine Aktionärsvereinigung oder die depotführende Bank. Die Namen des Aktionärs sowie des Bevollmächtigten müssen der Gesellschaft in Verbindung mit der in der Zugangskarte enthaltenen Zugangsnummer mitgeteilt werden. Werden mehrere Personen vom Aktionär bevollmächtigt, ist es der Gesellschaft erlaubt, eine oder mehrere dieser Personen zurückzuweisen. Für den Fall, dass kein Kreditinstitut, Aktionärsvereinigung oder andere dieser gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und gegebenenfalls ihr Widerruf in Textform (vgl. § 126b BGB) erfolgen. Etwa geltende Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen dieser gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bleiben unberührt. Daher wird für diesen Fall empfohlen, dass sich Vollmachtgeber und -nehmer rechtzeitig abstimmen.

Zusammen mit der Zugangskarte wird den Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte übersandt. Außerdem besteht die Möglichkeit ein Formular zur Bevollmächtigung Dritter entweder direkt von der Internetseite der Gesellschaft unter

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unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ herunterzuladen oder unter den in Ziff. 1. aufgeführten Kontaktinformationen bei der Gesellschaft anzufordern. Es wird gebeten, Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft und gegebenenfalls ihren Widerruf ebenfalls an die unter Ziff. 1. genannten Kontaktdaten zu senden. Dies kann entweder postalisch, per Fax oder elektronisch per E-Mail geschehen.

Die physische Teilnahme an der Hauptversammlung ist auch für Bevollmächtigte nicht möglich. Das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre können sie entweder im Wege der Briefwahl (siehe Ziff. 2.) oder durch die Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Des Weiteren ist es möglich, dass sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe Ziff. 1.) durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Basis der Weisungen aus, die ihnen entweder vom Aktionär oder vom Bevollmächtigten erteilten wurden. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 26. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter den oben genannten Kontaktdaten (siehe Ziff. 1.) per Postanschrift, Fax oder E-Mail in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Auf gleichem Weg kann ein entsprechendes Formular entweder direkt bei der Gesellschaft angefordert werden oder aus dem Internet von der der Seite der Gesellschaft unter

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unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ heruntergeladen werden. Für den Fall, dass mehrere Erklärungen eingehen, hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Neben der oben beschriebenen Vollmachtserteilung per Post, Fax oder E-Mail steht für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das online HV-Portal unter

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unter dem Punkt „Hauptversammlungen“ und dort unter dem Link „Hauptversammlungsportal 2023“ zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich ist.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind durch die Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu keinem Zeitpunkt Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können, weder vor noch während der Veranstaltung. Das Gleiche gilt für Weisungen oder Aufträge zu Wortmeldungen, für das Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder für das Stellen von Fragen oder Anträgen.

Informationen zum Datenschutz sowie zur Erhebung von personenbezogenen Daten:

Die CPU Softwarehouse AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zutrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Aufgrund der europäischen Datenschutz- Grundverordnung („DSGVO“) gelten europaweit Regelungen zum Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die CPU Softwarehouse die verantwortliche Stelle. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:

SafeGround
Thomas Mielke
E-Mail: thomas.mielke@safeground.de

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO. Der Dienstleister der Gesellschaft, der zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

cpu-hv@gfei.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen

CPU Softwarehouse AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail. cpu-hv@gfei.de

Zudem besteht ein Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder unseres Unternehmenssitzes wenden. In Bayern ist dies das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27,9 1522 Ansbach, Telefon 0981 531300, E-Mail poststelle@lda.bayern.de.

 

Augsburg, im Mai 2023

Der Vorstand

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