CR Capital Real Estate AG – Hauptversammlung 2016

CR Capital Real Estate AG

Berlin

HRB 115669 B
WKN: A0WMQ5 ISIN DE000A0WMQ53

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 18. August 2016
um 11:00 Uhr

im Ludwig Erhard Haus, Goldberger Saal,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des für die CR Capital Real Estate AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Satzungsänderung bezüglich des Gegenstands des Unternehmens

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

§ 2
Gegenstand des Unternehmens
(1)

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Erstellen, Vermieten, Entwickeln, Verwalten und Veräußern von Immobilien; der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen.

(2)

Die Gesellschaft kann andere Unternehmen jeder Art gründen, Unternehmen und Unternehmensteile erwerben und sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Sie kann ferner Unternehmens-, Kooperations- und Interessengemeinschaftsverträge abschließen.

(3)

Die Gesellschaft kann Gelder auch in Wertpapieren sowie in Schuldtiteln, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Finanzinstrumenten und Waren im Sinne von § 2 WpHG anlegen.

(4)

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Insbesondere kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten.

(5)

Erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß § 34c GewO sind ausgeschlossen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Bernhard Kaiser, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h., am Donnerstag, 28. Juli 2016, 0:00 Uhr MESZ (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, 11. August 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

CR Capital Real Estate AG
c/o HCE Haubrok
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49-89-21027289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Die Anmeldestelle stellt Eintrittskarten aus, die zum Besuch der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen.

Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen (entsprechend 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der CR Capital Real Estate AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 24. Juli 2016, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:

CR Capital Real Estate AG
– Vorstand –
Fasanenstraße 77
10623 Berlin
Telefax: +49(0)30 889 268 869

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.capital-real-estate-ag.de bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CR Capital Real Estate AG
Fasanenstraße 77
10623 Berlin
Telefax: +49(0)30 889 268 869

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.capital-real-estate-ag.de veröffentlichen. Dabei werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 03. August 2016, 24:00 Uhr, bei einer der im ersten Absatz dieses Abschnittes („Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“) genannten Adresse eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, der für die CR Capital Real Estate AG und den Konzern zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Berlin, im Juli 2016

CR Capital Real Estate AG

Der Vorstand

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