CREATON Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

CREATON Aktiengesellschaft
Wertingen
– Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 –
– ISIN: DE0005483002/DE0005483036 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 22. Juni 2015, 14:00 Uhr,
in der Kantine im Werk
der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen.

Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1,1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG zusammen.

Mit Wirkung zum 25.11.2014 hat Herr Jean-Pierre Hanin sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt. Zur einstweiligen Ergänzung der nach der Satzung bestimmten Anzahl von 6 Aufsichtsratsmitgliedern bis zu einer Neuwahl durch die Hauptversammlung hat das Registergericht Augsburg Herrn Paul van Oyen, Hauptgeschäftsführer und Chief Executive Officer der Etex S.A., wohnhaft in Claeseweg 2, 1982 Elewijt, Belgien, mit Wirkung zum 27. Februar 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates wurden in der Hauptversammlung 2010 am 29.06.2010 gewählt. Damit endet deren Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, abweichend von dieser gem. § 8 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft maximal möglichen Amtszeit für Aufsichtsratsmitglieder diese nunmehr für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Er schlägt weiterhin vor,

Herrn André Hoste, Divisionsleiter ETEX S.A., Brüssel, Belgien

Herrn J. Alfons Peeters, Diplom-Ingenieur, Mechelen, Belgien

Herrn Paul van Oyen, CEO ETEX S.A., Brüssel, Belgien

für eine neue Amtsperiode mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen.

Herr André Hoste hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate in Deutschland bzw. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Mitglied des Aufsichtsrates der Eternit AG, Heidelberg

Aufsichtsratsvorsitzender der Euronit Fachadas Y Cubiertas S.L. Spanien

Aufsichtsratsvorsitzender Eternit N.V., Belgien

Aufsichtsratsvorsitzender Eternit B.V., Goor, Niederlande

Aufsichtsratsvorsitzender Ivarsson A/S, Dänemark

Herr J. Alfons Peeters ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Mitglied des Aufsichtsrates der Eternit AG, Heidelberg

Mitglied des Beirates der Promat GmbH, Ratingen

Herr Paul van Oyen hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate in Deutschland bzw. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Mitglied des Aufsichtsrates der Eternit AG, Heidelberg

Mitglied des Aufsichtsrates Eternit N.V., Belgien

Aufsichtsratsvorsitzender Marley Eternit Ltd., Burton on Trent, Großbritannien

Eine mögliche Wahl von Ersatzmitgliedern ist in der Hauptversammlung nicht beabsichtigt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Neuwahlen aller Kandidaten zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
6.

Satzungsänderung betreffend die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

Die Satzung der Gesellschaft soll dahingehend geändert werden, dass der Hauptversammlung künftig mehr Flexibilität bei der Festlegung der Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zusteht.

§ 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden längstens für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.“
7.

Satzungsänderung betreffend den Nachweisstichtag

Die Gesellschaft ist nach dem Wechsel in das Segment m:access an der Börse München nicht mehr börsennotiert im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG. Daher empfiehlt es sich klarzustellen, dass der in § 12 Abs. 2 Satz 4 der Satzung in Bezug genommene gesetzlich festgelegte Stichtag zum Nachweis des Anteilsbesitzes für die Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, unverändert der Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bleibt, auch wenn es den gesetzlich festgelegten Stichtag nur für börsennotierte Gesellschaften gibt.

§ 12 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit:

„Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich festgelegten Stichtag zu beziehen.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 12 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen.“

Es folgen freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 01.06.2015 (0.00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 15.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) unter den folgenden Kontaktdaten zugehen:

CREATON Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag hat jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de

Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 19.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden.

Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 08272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de

Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 15.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations.

– Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 28.05.2015 (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich gemacht.

– Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 15.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

– Auskunftsrecht der Aktionäre

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich und können auch in den Geschäftsräumen der

CREATON Aktiengesellschaft
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen

eingesehen werden:

der Inhalt dieser Einberufung;

etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung;

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;

weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG.

Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch übermittelt.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Wertingen, im Mai 2015

CREATON Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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