CS CLEAN SYSTEMS AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021

CS CLEAN SYSTEMS AG

Ismaning

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021
(virtuelle Hauptversammlung)

am Dienstag, 23. März 2021, 09:00 Uhr,

in Form einer virtuellen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin).

Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder deren satzungsgemäß zulässigen Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an eine von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin (keine elektronische Teilnahme).

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Fraunhoferstraße 4 in 85737 Ismaning.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 2020 geendete Geschäftsjahr 2019/​2020 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2020 geendete Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2019/​2020 in Höhe von 16.753.016,46 Euro wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie.

Vortrag auf neue Rechnung: 14.314.035,96 Euro

Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2020 geendete Geschäftsjahr 2019/​2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2020 geendete Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2020 geendete Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das am 30. September 2020 geendete Geschäftsjahr 2019/​2020 je eine Vergütung in Höhe von 15.000,- Euro. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,- Euro, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. 22.500,- Euro. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.

Sofern die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht im gesamten Geschäftsjahr 2019/​2020 im Amt waren, erfolgt die Berechnung der Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses (HGB) der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2020/​2021 bestellt.

7.

Wahl zum Aufsichtsrat

Gemäß § 96 Abs. (1) und § 101 Abs. (1) AktG in Verbindung mit § 9 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Am 10.07.2020 ist der Gründer der CS Gruppe, Hauptaktionär und Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Dr. rer. nat. Christoph Scholz verstorben. Eine gerichtliche Nachbestellung wurde nicht vorgenommen. Aus diesem Grund steht die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds an.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung Herrn Franz Zimmermann, von Beruf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Partner der Sozietät Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner, wohnhaft in München, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021/​2022 (01.10.2021 – 30.09.2022) beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Informationen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der zuletzt mit Wirkung zum 28. Februar 2021 durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Für die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft, welches unter der Internetadresse

https://csag.hvanmeldung.de

zu erreichen ist.

Zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten fünf Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Aktionärsportal werden den im Aktienregister registrierten Aktionären zusammen mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung übersandt. Mit Zusendung der Zugangsdaten ist das Aktionärsportal unter der zuvor genannten Internetadresse erreichbar und steht zur Ausübung der in dieser Einladung näher erläuterten Aktionärsrechte zur Verfügung. Jeder Aktionär wird gebeten, den Zugang umgehend zu prüfen und

Herrn Till Bassenge
Tel.: +49 89 962400-156
E-Mail: Till.Bassenge@csclean.com

zu kontaktieren, um das etwaige Problem zu beheben.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen, sofern diese nicht in anderer Funktion als Organ teilnehmen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer satzungsmäßig zulässigen Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin (keine elektronische Teilnahme).

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten lassen. Für die Erteilung von Vollmachten ist gegenüber der Gesellschaft neben der Schriftform, per Telefax oder E-Mail, auch eine Erteilung im Wege der elektronischen Kommunikation unter Verwendung des passwortgeschützten Aktionärsportals möglich.

Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung zusammen mit den Einladungsunterlagen ein Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten. Die Erteilung von Vollmachten außerhalb des passwortgeschützten Aktionärsportals ist an folgende Adresse zu übersenden:

CS CLEAN SYSTEMS AG
Hauptversammlung 2021
Fraunhoferstr. 4
85737 Ismaning
Fax: +49 89 962400 122
investor.relations@csclean.com

Die Erteilung von Vollmachten kann zusätzlich elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem das unter

https://csag.hvanmeldung.de

bereitgestellte passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft genutzt wird.

Möchte der Bevollmächtigte das passwortgeschützte Aktionärsportal nutzen, so benötigt er hierzu die Zugangsdaten, die dem Aktionär mit den Einladungsunterlagen übermittelt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch eine von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen, müssen sie dieser in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin können elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://csag.hvanmeldung.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin bis zum 22. März 2021 (eingehend bei der Gesellschaft) unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare zusammen mit den Einladungsunterlagen. Die Vollmacht und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 22. März 2021 (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

CS CLEAN SYSTEMS AG
Hauptversammlung 2021
Fraunhoferstr. 4
85737 Ismaning
Fax: +49 89 962400 122
investor.relations@csclean.com

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://csag.hvanmeldung.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre zusammen mit ihren Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das zusammen mit den Zugangsdaten zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis 22. März 2021 (Tag des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

CS CLEAN SYSTEMS AG
Hauptversammlung 2021
Fraunhoferstr. 4
85737 Ismaning
Fax: +49 89 962400 122
investor.relations@csclean.com

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens 22. März 2021, 9:00 Uhr, über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://csag.hvanmeldung.de

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, ab Beginn und bis zum Ende der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://csag.hvanmeldung.de

einreicht.

 

Ismaning, im Februar 2021

Der Vorstand

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