CS CLEAN SYSTEMS AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

CS CLEAN SYSTEMS AG

Ismaning

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 9. Mai 2023, Beginn 11:00 Uhr,

im Hause der CS CLEAN SYSTEMS AG,
Fraunhoferstraße 4, 85737 Ismaning,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der CS CLEAN SYSTEMS AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. September 2022 geendete Geschäftsjahr 2021/​2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2022 geendete Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 erwirtschafteten Jahresüberschuss der Gesellschaft in Höhe von 3.600.100,32 EUR zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von 15.793.854,68 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,50 EUR auf jede gewinnberechtigte Stückaktie. Der verbleibende Gewinn in Höhe von 18.580.961,50 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – ist am 12.06.2023 zur Auszahlung an die Aktionäre fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2022 geendete Geschäftsjahr 2021/​2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2022 geendete Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2022 geendete Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das am 30. September 2022 geendete Geschäftsjahr 2021/​2022 je eine Vergütung in Höhe von 15.000,00 EUR. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,00 EUR, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. 22.500,00 EUR. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.

Sofern die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht im gesamten Geschäftsjahr 2021/​2022 im Amt waren, erfolgt die Berechnung der Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die LM Audit & Tax GmbH wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der CS CLEAN SYSTEMS AG und des konsolidierten Jahresabschlusses (HGB) für das Geschäftsjahr 2022/​2023 bestimmt.

7.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung Ziffer IV. Aufsichtsrat
§ 9 Zusammensetzung, Amtsdauer Nr. 2 ersatzlos zu streichen und wie folgt zu ändern:

1.

Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern.

2.

Sofern sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder aus dem Beschluss der Hauptversammlung etwas anderes ergibt, erfolgt die Wahl der durch Wahl zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, sofern die Hauptversammlung keine längere Amtszeit beschließt. Ausscheidende Mitglieder sind erneut wählbar.

3.

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt ohne wichtigen Grund durch eine an den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung mit einer Frist von mindestens einem Monat niederlegen. Auf die Einhaltung der Frist kann mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden verzichtet werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds ist die Niederlegung jederzeit möglich.

4.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats können vor Ablauf ihrer Amtszeit durch einen mit einer Mehrheit von mindestens 75% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals zu fassenden Beschluss der Hauptversammlung ihres Amtes enthoben werden.

8.

Aufsichtsratswahlen

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 endet die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder.

Gemäß § 96 Abs. (1) und § 101 Abs. (1) AktG in Verbindung mit § 9 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Dr. rer. nat. Astrid Holzinger, Apothekerin, wohnhaft in Regensburg,

Herrn Sebastian Holzinger, Ingenieur, wohnhaft in Oberhaching,

Herrn Maximilian Scholz, Student, wohnhaft in 83607 Holzkirchen,

Herrn Benedikt Scholz, Student, wohnhaft in 83607 Holzkirchen,

und

Herrn Franz Zimmermann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Germering,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das im Jahr 2027 endende Geschäftsjahr beschließt.

TEILNAHME- UND STIMMRECHT

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten zu lassen, wobei für die Vollmacht neben der Schriftform eine Erteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist.

 

Ismaning, im März 2023

CS CLEAN SYSTEMS AG

Der Vorstand

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