CS CLEAN SYSTEMS AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CS CLEAN SYSTEMS AG
Ismaning
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019 06.02.2019

CS CLEAN SYSTEMS AG

Ismaning

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 12. März 2019, Beginn 11:00 Uhr, im Hause der CS CLEAN SYSTEMS AG, Fraunhoferstraße 4, 85737 Ismaning, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 2018 geendete Geschäftsjahr 2017/2018 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2018 geendete Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von 20.746.158,16 Euro wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie.

Vortrag auf neue Rechnung: 18.307.177,66 Euro

Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2018 geendete Geschäftsjahr 2017/2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2018 geendete Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2018 geendete Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das am 30. September 2018 geendete Geschäftsjahr 2017/2018 je eine Vergütung in Höhe von 15.000,- Euro. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,- Euro, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. 22.500,- Euro. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.

Sofern die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht im gesamten Geschäftsjahr 2017/2018 im Amt waren, erfolgt die Berechnung der Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses (HGB) der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 bestellt.

7.

Berichtigung einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 19.03.2018

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 19.03.2018 wurde zu TOP 6 beschlossen, die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017/2018 auf einen Konzernabschluss verzichtet, so dass es zur Abschluss-, jedoch nicht zur Konzernabschlussprüfung kam. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, der guten Ordnung halber eine Korrektur des Beschlusses wie folgt vorzunehmen:

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 19.03.2018 zu TOP 6 wird wie folgt berichtigt bzw., soweit erforderlich, aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses (HGB) der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 bestellt; einer erfolgten Bestellung wird ausdrücklich zugestimmt.

TEILNAHME- UND STIMMRECHT

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten zu lassen, wobei für die Vollmacht neben der Schriftform eine Erteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist.

 

Ismaning, im Februar 2019

CS CLEAN SYSTEMS AG

Der Vorstand

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