CS Realwerte Aktiengesellschaft: Einladung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung

CS Realwerte Aktiengesellschaft

Wolfenbüttel

– WKN 543 040 –

Mitteilung gemäß § 125 AktG –
Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre der CS Realwerte Aktiengesellschaft ein zu unserer

22. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 27. August 2021, um 15.00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen

38302 Wolfenbüttel (OT Salzdahlum), Salzbergstr. 2

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 38302 Wolfenbüttel, Salzbergstr. 2, zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.418.722,24 € wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 60,00 € je Aktie auf 12.600 ab 01.01.2020 dividendenberechtigte
Stückaktien
756.000,00 €
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 und 3 AktG ist der Dividendenanspruch fällig am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, mithin am 01.09.2021.
Vortrag auf neue Rechnung 662.722,24 €
1.418.722,24 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Ordentliche Kapitalherabsetzung

Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von 1.612.800,00 € um 1.512.000,00 € auf 100.800,00 € herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrages des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrages in Höhe von 1.512.000,00 € an die Aktionäre. Durch die Herabsetzung verringert sich das auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Grundkapital entsprechend von 128,00 € je Stückaktie auf 8,00 € je Stückaktie.

Die Rückzahlung ist nicht sofort fällig, sondern in Teilbeträgen, sofern und sobald der Gesellschaft entsprechende flüssige Mittel endgültig frei verfügbar zugeflossen sind. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung festzulegen, insbesondere die Fälligkeit und Höhe von Teilbeträgen zu bestimmen, die an die Aktionäre entsprechend der Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft geleistet werden.

§ 3 Ziffer (1) der Satzung (Grundkapital und Aktien) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 100.800,- Euro. Es ist eingeteilt in 12.600 Stückaktien. Die Gesellschaft kann einzelne Stückaktien in einzelne Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Stückaktien verbriefen (Sammelaktien). Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.“

6.

Weitere Satzungsänderung

§ 20 Ziffer (2) der Satzung (Feststellung des Jahresabschlusses, Einstellung in die Gewinnrücklagen) wird wie folgt neu gefasst:

„Unbeschadet der Gewinnverwendungsvorschriften nach Gesetz und Satzung ist der Vorstand gehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates im langjährigen Mittel Beträge in ungefährer Höhe des zwanzigsten Teils der Jahresüberschüsse für Zwecke des Gemeinwohls einzusetzen, vornehmlich zur Unterstützung von Flüchtlingen, zur Verbesserung der Lebenssituation in Flüchtlings-Herkunftsländern sowie zur Unterstützung von Menschen ohne Heimat oder Obdach.“

7.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von insgesamt 9.100,- € an den Aufsichtsrat zu zahlen. Die Aufteilung des Betrages bleibt der Beschlussfassung des Aufsichtsrates vorbehalten.

Wolfenbüttel, im Juli 2021

CS Realwerte Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Die Gesundheit unserer Aktionäre und unserer Mitarbeiter hat für uns hohe Priorität. Wir planen deshalb, die Hauptversammlung zwar mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten, werden aber zugleich Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos ergreifen:

Eingang und Ausgang des Hauptversammlungslokals sowie Publikumsbereich und Verwaltungsbereich sind voneinander getrennt. Bitte legen Sie der Eingangskontrolle in ausgedruckter Form Ihren Impfnachweis, einen Nachweis über eine zurückliegende überstandene COVID-19-Infektion oder eine höchstens 24 h alte negative Testbescheinigung vor. Im Veranstaltungsraum steht eine ausreichende Anzahl Desinfektionsmittel-Spender zur Verfügung. Ebenso halten wir bei der Stimmkartenausgabe kostenlos Corona-Selbsttest-Kits sowie für die Dauer des Aufenthalts im Hauptversammlungslokal Mundschutzmasken bereit. Die Sitzplätze sind mit dem notwendigen Sicherheitsabstand angeordnet.

Sollten die am Tage der Hauptversammlung geltenden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie, insbesondere die Versammlungsmöglichkeiten von Personen, die Abhaltung der Hauptversammlung in den Innenräumen nicht zulassen, wird die Versammlung im Außenbereich des Versammlungslokals abgehalten werden.

Im Anschluss an die Hauptversammlung werden wir keine Bewirtung anbieten.

Um die Zahl der Teilnehmer nicht unnötig zu vergrößern, stellen wir je Aktionär nur eine Eintrittskarte aus. Gästekarten können in diesem Jahr nicht ausgestellt werden. Fragen bitten wir zur Straffung des Ablaufs bereits vor der Hauptversammlung schriftlich oder per E-Mail an

info@CSrealwerte.de

einzureichen.

Allgemeine Hinweise

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Die nachstehenden Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zusammenfassend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden damit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen erläutert.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, dem 24. August 2021, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Bankhaus Gebr. Martin AG (73033 Göppingen, Schlossplatz 7, Telefax 07161-969317, E-Mail bgross@martinbank.de) hinterlegt haben und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zum Nachweis der rechtzeitigen Hinterlegung genügt eine von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Stimmkarte. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am Mittwoch, dem 25. August 2021, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Vollmachtserteilung, Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 15 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen den Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CS Realwerte Aktiengesellschaft
Vorstand
Salzbergstr. 2
38302 Wolfenbüttel
Telefax 05331-9755-55

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

TAGS:
Comments are closed.