CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG – Ordentliche Hauptversammlung

CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG

Homberg/​Efze

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden unsere Aktionäre zu der am

 

Montag, den 27. Juni 2022 um 10:30 Uhr

Congresszentrum Marburg

Adresse: Anneliese-Pohl-Allee 3 in 35037 Marburg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

 

CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG,

Homberg/​Efze

recht herzlich ein.

Die Tagesordnung zur Hauptversammlung liegt bei.

Gemäß § 176 Abs. 1 AktG liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft der festgestellte
Jahresabschluss der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG zum 31. Dezember 2021, der Lagebericht
sowie der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung
des Bilanzgewinns aus. Der Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts
bei Erwerb eigener Aktien nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und Abs. 4 S. 2 AktG
liegt ebenfalls in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz
der Gesellschaft in 34576 Homberg/​Efze eingesehen werden. Des Weiteren liegen die
Unterlagen während der Hauptversammlung im Veranstaltungsraum des Congresszentrum
Marburg, Anneliese-Pohl-Allee 3 in 35037 Marburg, aus.

Bitte beachten Sie Folgendes:

I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur die
Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und
die sich bis zum Ablauf des 20.06.2022 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich
für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht zugehen und zwar

 
per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG

Ludwig-Erhard-Straße 15

34576 Homberg/​Efze

per Fax an +49 5681 9923-6977
per E-Mail an jana.felde@ctl-ag.de

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Der Versammlungsleiter kann Personen aus dem Kreise der CTL-Kooperationspartner, welche
nicht Aktionäre der CTL AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
der Gesellschaft als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen lassen.

a) Stimmrechtsausübung durch geschäftsführende Vertreter

Geschäftsführende Vertreter eines Aktionärs bitten wir, uns insbesondere bei einem
Wechsel in der Geschäftsleitung eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs zukommen
zu lassen.

b) Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die verhindert sind oder nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den vorstehenden Ausführungen
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.

Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder per Fax zu erteilen. Die Vollmacht
kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen Ihnen die
unter Ziff. I genannte Postanschrift, Faxnummer sowie vorab die E-Mail-Adresse zur
Verfügung.

Um die Vorbereitung und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten
wir Sie, wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen Dritten bevollmächtigen
wollen, uns frühzeitig die Vollmachtserteilung zu übermitteln.

Die Regelung gemäß § 135 AktG für Aktionärsvertreter bleibt unberührt.

c) Stimmrechtsausübung durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter,
welche von der Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär und der Erteilung einer
Vollmacht (schriftlich oder per Telefax).

Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreterin vor:

Frau Rosaria Iannuzzi, Versicherungen
Frau Marion Chudoba, Qualitätsmanagementbeauftragte

Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Hier müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht ausgeübt
werden.

II. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den
02.06.2022, zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine
Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der Antragsteller hat nachzuweisen,
dass er seit mindestens 90 Tage vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.

Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und zwar

 
per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Vorstand
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/​Efze
per Fax an +49 5681 9923-6977
per E-Mail an jana.felde@ctl-ag.de

III. Anträge von Aktionären

Sofern Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126, 127
AktG vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter Beachtung
der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ablauf des 12.06.2022 zu richten

 
per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/​Efze
per Fax an +49 5681 9923-6977
per E-Mail an jana.felde@ctl-ag.de

Gegenanträge müssen begründet werden. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn
sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt
unberührt.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen
von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht wurden, in der Hauptversammlung
nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort gestellt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG

Paul Walter & Francesco De Lauso
(Vorstände)

Tagesordnung der Hauptversammlung
der
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
mit Sitz in Homberg/​Efze

am 27. Juni 2022, 10:30 Uhr

Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand

 
1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Vorstands über das Wirtschaftsjahr 2021

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des Lageberichts für
die CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2021 einschließlich der Prüfung nach § 171 AktG sowie des Vorschlags des Vorstands
über die Verwendung des Bilanzgewinns

Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und werden unter
TOP 2 erläutert. Sie liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
am Sitz der Gesellschaft in der Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 Homberg/​Efze, aus und
können dort eingesehen werden. Des Weiteren liegen die Unterlagen während der Hauptversammlung
im Veranstaltungsraum des Congresszentrum Marburg in der Anneliese-Pohl-Allee 3 in
35037 Marburg aus.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts, erfolgt zur Feststellung
des Jahresabschlusses keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

4.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn
i.H.v. 695.961,02 € weiter folgendermaßen zu verwenden:

Einstellung in Gewinnrücklagen: 600.000,00 €
Ausschüttung Dividende EUR 0,04 pro Stück 40.040,00 €

Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag
der Einberufung zur Hauptversammlung. Falls sich die Anzahl der von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert und deshalb
die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dividendenberechtigten Aktien niedriger
oder höher ist als diejenige am Tag der Einberufung zur Hauptversammlung, werden Vorstand
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende
von EUR 0,04 je Aktie der Vortrag auf neue Rechnung angepasst wird.

Gewinnvortrag auf neue Rechnung 55.921,02 €

Die Dividende ist am vierten Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.

5.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor.

6.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor.

7.

Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

In der Hauptversammlung vom 30.09.2021 wurde die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals erteilt. Auf dieser Grundlage wurden
seit der letzten Hauptversammlung Aktien im Wert von EUR 20.000,00 erworben. Um sicherzustellen,
dass die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nicht bereits vor der nächsten Hauptversammlung
im Jahre 2023 ausgeschöpft ist und damit eine möglichst unbürokratische Rückübertragung
von Aktien für ausscheidende Aktionäre und Ausgabe an neueintretende Aktionäre weiterhin
gestaltet werden kann, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 10 % des
Grundkapitals bei Erteilung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer
ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der
Gesellschaft als eigene Aktien zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung
erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft
befinden, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.

Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2026. Der von der Gesellschaft angebotene und
gezahlte Erwerbspreis je Aktie darf den Nennbetrag der erworbenen Aktien nicht um
mehr 5 % über- oder unterschreiten.

Es ist zulässig, sämtliche von einem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien individuell
zu erwerben, ohne ein entsprechendes Kaufangebot zu gleichen Bedingungen auch den
anderen Aktionären zu unterbreiten, wenn der Aktionär vollständig aus der Gesellschaft
ausscheiden möchte oder die Einziehung der Aktien nach der Satzung zulässig wäre.
Der Vorstand wird ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung oder einer früheren Ermächtigung
erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu dem eigenen Erwerbspreis an
Personen zu verkaufen, wenn diese Personen noch keine Aktionäre der Gesellschaft sind.

Die in der Hauptversammlung vom 30.09.2021 erteilte und bis zum 30.06.2025 befristete
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser
neuen Ermächtigung aufgehoben.

8.

Satzungsänderung § 17 Abs. 1 der Satzung (Form einer Stimmrechtsvollmacht)

§ 17 Abs. 1 der Satzung der CTL sieht derzeit vor, dass eine Bevollmächtigung zur
Stimmabgabe nur schriftlich oder per Telefax erfolgen darf. Damit ist die Erteilung
und der der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft insbesondere
per E-Mail ausgeschlossen.

Um hier auch Erleichterungen für den Nachweis der Bevollmächtigung für die Aktionäre
zu bieten, wird vorgeschlagen, dass eine entsprechende Änderung in die Satzung aufgenommen
wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 17 Ziff. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, sobald auf die Aktie die
gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte
ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder in Textform, insbesondere per
Fax oder per E-Mail, zu erteilen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten
zur Form der Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung zu bestimmen,
insbesondere nur bestimmte Textformen zuzulassen; diese Einzelheiten sind in der Einberufung
bekanntzumachen.“

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Johanna-Waescher-Straße
13, 34131 Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

10.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage

Das Ende der Hauptversammlung ist gegen 12:30 Uhr eingeplant.

 

 

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