CTS Eventim AG & Co. KGaA – Ordentliche Hauptversammlung

CTS Eventim AG & Co. KGaA

München

WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306

AG München HRB 212700

Contrescarpe 75 A
28195 Bremen

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein, die stattfindet

am Donnerstag, den 12. Mai 2022, ab 10:00 Uhr MESZ

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und beteiligten Dienstleister von der Möglichkeit
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“)
in seiner derzeit geltenden Fassung Gebrauch zu machen und diese Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Das heißt, dass es keine Vor-Ort-Veranstaltung geben wird, an der Sie teilnehmen können. Sie können die Hauptversammlung ausschließlich im Internet verfolgen, wo sie für angemeldete Aktionäre in Bild und Ton live übertragen wird.
Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und
des Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie weiterer
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
– ggf. teils unter Hinzuschaltung per Videokonferenz – in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in 20354 Hamburg, Hohe Bleichen 11, statt. Ein mit der Niederschrift
der Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2021, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft
und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs.
1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Abs. 2 AktG gebilligt.
Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung;
im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen,
ohne dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf.

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG &
Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten Fassung,
die einen Bilanzgewinn von EUR 355.206.698,93 ausweist, festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Angesichts der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie und vor dem Hintergrund des Jahresabschlusses
2021 soll auch für das Jahr 2021 keine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 355.206.698,93 – bestehend
aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von EUR 74.489.301,62 und dem Gewinnvortrag
aus 2020 in Höhe von EUR 280.717.397,31 – vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM
Management AG, Hamburg, als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses
– vor, für das Geschäftsjahr 2022 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren
Konzern zu wählen.

7.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
S. 1 AktG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 beschließt, und somit mit Ende der Hauptversammlung am 12. Mai 2022. Herr Prof.
Plog hat der Gesellschaft mitgeteilt, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung
zu stehen. Die anderen bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats haben erklärt, sie
stünden für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb der Hauptversammlung vor, Herrn Dr. Bernd Kundrun,
Frau Dr. Juliane Thümmel und Herrn Philipp Westermeyer erneut sowie Herrn Dr. Cornelius
Baur als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, und dazu wie folgt zu beschließen:

7.1 Herr Dr. Bernd Kundrun, geschäftsführender Gesellschafter der Start 2 Ventures
GmbH, wohnhaft in Hamburg, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied
des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.

7.2 Frau Dr. Juliane Thümmel, Regierungsdirektorin bei der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, wohnhaft in Hamburg, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.

7.3 Herr Philipp Westermeyer, geschäftsführender Gesellschafter der ramp 106 GmbH,
wohnhaft in Hamburg, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.

7.4 Herr Dr. Cornelius Baur, CEO European Health Care and Growth Company B.V., wohnhaft
in München, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt.

Im Hinblick auf Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 16. Dezember 2019 wird darauf hingewiesen, dass – ggf. mit Ausnahme des bislang
jeweils ausgeübten Aufsichtsratsmandats für die Gesellschaft – nach Einschätzung des
Aufsichtsrats persönliche oder geschäftliche Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen
Herren Dr. Kundrun, Westermeyer oder Dr. Baur zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde, nicht bestehen, und
dass die zur Wahl vorgeschlagene Frau Dr. Thümmel die Tochter der Lebensgefährtin
des Großaktionärs Klaus-Peter Schulenberg ist.

Der Aufsichtsrat der CTS Eventim AG & Co. KGaA setzt sich nach den Bestimmungen der
§§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat
im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat bei den Wahlvorschlägen
die Ziele und das Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt
und sich bei den zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten
vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Weitere Informationen, insbesondere Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen
und Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, finden sich im Anhang dieser Tagesordnung
sowie auf der Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“.

8.

Billigung des Vergütungsberichts nach § 120a Abs. 4 AktG.

Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) ist ein Vergütungsbericht gemäß §162 AktG von Vorstand der persönlich haftenden
Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben
gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2021 den Mitgliedern des
Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats gewährte
und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3
AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin überprüft, dass die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen
hinaus erfolgte auch eine materielle Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Der Vergütungsbericht wird im Anhang zu dieser Tagesordnung unter Hinweis auf diesen
Tagesordnungspunkt 8 abgedruckt und ist von der Einberufung der Hauptversammlung an
auch im Internet unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“, zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung
zugänglich sein.

Aufsichtsrat und Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin schlagen vor,
den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.

Zugänglich zu machende Unterlagen:

Vom Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an können folgende Unterlagen
über die Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“, eingesehen werden:

 

der durch den Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA
sowie der durch den Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss des CTS EVENTIM Konzerns
für das Geschäftsjahr 2021 nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Gesellschaft
und den Konzern und jeweils nebst erläuterndem Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB,

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 der CTS Eventim AG & Co.
KGaA und des CTS EVENTIM Konzerns, sowie

der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und der Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren
Aktionärsrechten, da es grundlegende Unterschiede zwischen dieser virtuellen Hauptversammlung
und einer Präsenz-Hauptversammlung gibt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur virtuellen Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung
müssen der Gesellschaft unter der Adresse

CTS Eventim AG & Co. KGaA

c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax: +49 621 718592 40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

mindestens sechs Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen, also bis spätestens
am 5. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ). Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht
mitzurechnen. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen.

Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
durch den Letztintermediär gemäß den rechtlichen Anforderungen erforderlich. Er hat
sich auf den Beginn des 21. April 2022 (00:00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag
haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung.
Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag
zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind weder
teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet

Die Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung in Hamburg
abgehalten. Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern
an der Hauptversammlung möglich.

Die Aktionäre können über das HV-Online-Portal der Gesellschaft die gesamte virtuelle
Hauptversammlung in Bild und Ton im Livestream verfolgen und ihr Stimmrecht über elektronische
Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ausüben. Auch das Fragerecht sowie
weitere Rechte lassen sich elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.

Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft
unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“ zugänglich. Nutzen Sie dort bitte die Schaltfläche „HV-Online-Portal“, mit der
Sie direkt zum Portal kommen.

Aktionäre erhalten nach Ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weiteren
Informationen.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte und Briefwahl

a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4
AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, Personen
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl,
ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Dieser ist weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend der ihm erteilten Weisung
abstimmen.

Wird weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. ein Kreditinstitut),
noch eine Aktionärsvereinigung, noch ein Stimmrechtsberater, noch eine Person im Sinne
von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG
in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 S. 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen
möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das
Ihnen von der Gesellschaft mit dem HV-Ticket zur Verfügung gestellt wird. Das Vollmachtsformular
wird den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt und ist darüber
hinaus auf der Internetseite der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“, abrufbar.

Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt,
gelten die vorstehenden Regelungen für die Form der Erteilung, des Widerrufs und des
Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen diese besondere Form der
Vollmacht und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung
eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines
Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt
allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2022, 18:00 Uhr MESZ, an folgende Adresse zugehen:

CTS Eventim AG & Co. KGaA

c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax: +49 621 718592 40

Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht
und deren Änderung.

Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann
auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal vorgenommen
werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung.

b) Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich ebenfalls mit obigen Maßgaben zur virtuellen Hauptversammlung
anmelden. Darüber hinaus müssen Sie dem Stimmrechtsvertreter zwingend für jeden einzelnen
Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne
Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter
muss nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung
muss sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen
Tagesordnungspunkt enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht
ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies schriftlich
(auch per Telefax) unter Verwendung des hierfür auf dem HV-Ticket aufgedruckten Formulars
tun. Nähere Einzelheiten finden Sie auch auf dem HV-Ticket. Aktionäre, die den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der virtuellen Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten
und Weisungen bis spätestens 11. Mai 2022, 18:00 Uhr MESZ, (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an folgende Adresse zu übermitteln:

CTS Eventim AG & Co. KGaA

c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax: +49 621 718592 40

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann in Textform auch über
das HV-Online-Portal bevollmächtigt werden. Über das HV-Online-Portal können Vollmacht
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung in der
virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

c) Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nur durch eine elektronische Briefwahl ausüben.
Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 Abs.8 AktG gleichgestellte
bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls nur der elektronischen Briefwahl
bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter
Nutzung des HV-Online-Portals abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische
Briefwahl kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Nachweis der Aktionärsstellung mindestens
30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also bis spätestens 11. April 2022 (24:00 Uhr MESZ), zugehen, wobei wir Sie bitten, dieses an folgende Postanschrift
oder bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an folgende
E-Mail-Adresse zu senden:

CTS Eventim AG & Co. KGaA

z. Hd. Herrn Rainer Appel
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de

Die entsprechenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich
zu richten an:

CTS Eventim AG & Co. KGaA

z. Hd. Herrn Rainer Appel
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen
Fax: +49 421 3666 290
E-Mail: hauptversammlung@eventim.de

Gegenanträge von Aktionären, die unter Angabe des Namens des Aktionärs und mit Begründung
bis spätestens 27. April 2022 (24:00 Uhr MESZ) unter einer der angegebenen Adressen eingehen, werden einschließlich
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang allen
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“, zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären werden
nicht berücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft
absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt,
etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der virtuellen
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz in Verbindung mit Artikel 11 Abs. 1 lit b)
des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 und Artikel 15 des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie
zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 wird den Aktionären und Aktionärsvertretern
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Dazu hat die persönlich haftende Gesellschafterin vorgegeben, dass diese Fragen bis
spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation
einzureichen sind. Angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis 10. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ, über das HV-Online-Portal an die Gesellschaft senden. Später eingehende
Fragen werden nicht berücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der
virtuellen Hauptversammlung zu erklären.

Widersprüche können ausschließlich elektronisch über das HV-Online-Portal erklärt
werden. Die entsprechende Maske ist erst nach erfolgter Stimmabgabe freigeschaltet.
Entsprechende Erklärungen sind ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die der virtuellen Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, nähere Erläuterungen
zu den in obigem Abschnitt „Rechte der Aktionäre“ dargestellten Aktionärsrechten sowie
weitere Informationen gemäß § 124a AktG, darunter diese Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung, Vollmachtsformulare und etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen
nach § 122 Abs. 2 AktG, werden den Aktionären alsbald nach der Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der CTS Eventim AG & Co. KGaA unter

www.eventim.de

im Bereich „Corporate Website“ /​ „Investor Relations“ /​ „Hauptversammlung“, dort „Hauptversammlung
2022“, zugänglich gemacht.

Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
zur virtuellen Hauptversammlung EUR 96.000.000 und ist eingeteilt in 96.000.000 nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
je EUR 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung dementsprechend
insgesamt 96.000.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen
Hauptversammlung insgesamt 8.700 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Stimmrechte
zustehen.

 

Bremen, im März 2022

CTS Eventim AG & Co. KGaA,
EVENTIM Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin

 

 

Anhang zu Tagesordnungspunkt 7: Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen inkl. Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

7.1 Dr. Bernd Kundrun, Hamburg

Geschäftsführender Gesellschafter der Start 2 Ventures GmbH, Hamburg

Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA seit November 2010

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1957

Geburtsort: Wuppertal

Nationalität: Deutsch

Ausbildung

1977-1982: Studium der Betriebswirtschaft, Universität Münster

1982-1984: Studium der Betriebswirtschaft, Universität Innsbruck

Beruflicher Werdegang

1984-1993: Bertelsmann Club GmbH (zuletzt Geschäftsführer)

1993-1997: Premiere Medien GmbH (Geschäftsführer)

1997-2009: Gruner + Jahr AG (zuletzt Vorstandsvorsitzender)

2000-2009: Bertelsmann AG (Vorstand)

Seit 2009: Start 2 Ventures GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

CTS Eventim AG & Co. KGaA (Aufsichtsratsvorsitzender)

EVENTIM Management AG (Aufsichtsratsvorsitzender)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

NZZ AG, Zürich/​Schweiz (Verwaltungsrat)

Gut.org Gemeinnützige AG, Berlin (Ehrenvorsitzender)

Rivean Capital, Zürich/​CH (Beiratsmitglied)

TonerPartner GmbH, Hattingen (Beiratsvorsitzender)

7.2 Dr. Juliane Thümmel, Hamburg

Regierungsdirektorin bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA seit Mai 2016

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1977

Geburtsort: Delmenhorst

Nationalität: Deutsch

Ausbildung

1998-2003: Studium der Rechtswissenschaften, Universität Hamburg

2003-2007: Promotion im Völkerrecht, Universität Hamburg

2005-2008: Referendariat, Hanseatisches OLG, Hamburg

Beruflicher Werdegang

2008-2010: Referentin Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Seit 2010: Referentin bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
2015 bis 2021 abgeordnet an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
bei der EU

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

CTS Eventim AG & Co. KGaA (Aufsichtsratsmitglied)

EVENTIM Management AG (Aufsichtsratsmitglied)

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

keine

7.3 Philipp Westermeyer, Hamburg

Geschäftsführender Gesellschafter der ramp106 GmbH, Hamburg

Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA seit Mai 2021

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1979

Geburtsort: Essen

Nationalität: Deutsch

Ausbildung

1999 – 2003: Studium der Betriebswirtschaft in Dortmund, Paris und Quebec

2003 – 2005: Studium der Betriebswirtschaft und Medienwissenschaften in Hamburg

Beruflicher Werdegang

2005 – 2007: Assistent des Vorstandsvorsitzenden der Gruner & Jahr AG

2007 – 2008: Investment Manager der Gruner & Jahr New Media Ventures

2009 – 2015: Gründung und Aufbau verschiedener Unternehmen im Bereich Digital Marketing
und Technologie

Seit 2016: ramp106 GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

CTS Eventim AG & Co. KGaA

EVENTIM Management AG

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien:

Kuratoriumsmitglied der HASPA Finanzholding

Vorstandsmitglied der Hamburg Media School Stiftung

7.4 Dr. Cornelius Baur, München

CEO – European Healthcare Acquisition and Growth Company B.V.

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1962

Geburtsort: München

Nationalität: Deutsch

Ausbildung

1981 – 1983: Stammhauslehre zum Industriekaufmann, Siemens AG

1983 – 1987: Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität,
München

1987 – 1990: Promotion zum Dr. rer. pol. am Lehrstuhl für Information, Organisation
und Management der LMU, München

Beruflicher Werdegang

1987 – 1990: Ludwig-Maximilians-Universität, München, Assistent am Lehrstuhl für Information,
Organisation und Management

1990 – 2021: McKinsey & Company Inc.; zuletzt Managing Partner Deutschland & Österreich
(2014-2021) und Mitglied im globalen Vorstand; 6 Jahre Mitglied des globalen Aufsichtsrats
bei McKinsey, davon 3 Jahre Chairman des globalen Finance Committee

Seit Nov. 2021 European Healthcare Acquisition and Growth Company B.V. (Vorstandsvorsitzender)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

Mitglied Nominierungsausschuss B&C Industrieholding

Anhang zu Tagesordnungspunkt 8: Vergütungsbericht

Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021

Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 162 AktG und den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex (‚DCGK’) die Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Höhe und Struktur der Vergütungen.

VERGÜTUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Im Hinblick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG
II) wurde ein neuer § 120a AktG eingeführt. Dieser sieht vor, dass die Hauptversammlung
börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch
alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder beschließt.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist
klar und verständlich gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes in
der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12.
Dezember 2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. Dezember 2019) und berücksichtigt
die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März
2020 in Kraft getretenen Fassung.

Das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS KGaA
haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 gebilligt.

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin
(nachfolgend „Vorstandsmitglieder“ bzw. „Vorstand“) leistet einen wesentlichen Beitrag
zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie der CTS KGaA, die Marktposition
im Ticketing- und Live-Entertainment- Markt durch organisches und anorganisches Wachstum
kontinuierlich auszubauen. Umsatz und Profitabilität sollen durch die Expansion eines
international erfolgreichen Geschäftsmodells nachhaltig gesteigert werden.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt Anreize, die im Einklang mit
dieser Unternehmensstrategie stehen und diese unterstützen: Die variable Vergütung
ist an den finanziellen Leistungskriterien Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern
(„EBIT“) sowie persönlichen Zielen der einzelnen Vorstandsmitglieder ausgerichtet.
Damit wird zum einen die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die verfolgte Wachstumsstrategie
gefördert. Zum anderen werden Anreize für eine kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft
und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt. Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder
am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten, wird ein Teil der variablen
Vergütung an eine mehrjährige erfolgreiche Unternehmensentwicklung geknüpft.

DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN

Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied
eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht
und die übliche Vergütung nicht ohne Weiteres übersteigt. Die Ziel-Gesamtvergütung
setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile
zusammen. Bei der variablen Vergütung wird der Zielbetrag bei 100% Zielerreichung
entsprechend der vertraglichen Regelung in den Dienstverträgen zugrunde gelegt. Bei
allen Vorstandsmitgliedern liegt der Anteil der festen Vergütung zwischen 60% und
75% der Ziel-Gesamtvergütung und somit der Anteil der variablen Vergütung zwischen
25% und 40% der Ziel-Gesamtvergütung. 20% der an die finanziellen Leistungsindikatoren
gebundenen variablen Vergütung ist einer Mehrjährigkeit unterworfen.

1. Feste Vergütungsbestandteile

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten.
Zusätzlich werden Nebenleistungen in Form eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung
gewährt. Das Unternehmen unterhält für die Vorstandsmitglieder ferner eine Unfallversicherung
(Todesfall und Invaliditätsfall) und CTS KGaA übernimmt den gesetzlich zulässigen
Höchstbetrag an Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung sowie zur freiwilligen
Rentenversicherung. Der Zuschuss beträgt 50% des jeweils gültigen Rentenversicherungssatzes
bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus sind die Vorstandsmitglieder
in die D&O-Versicherung der CTS KGaA einbezogen.

2. Variable Vergütungsbestandteile

Als Kriterien für die Gewährung und die Höhe der variablen Vergütung wurden die Umsatz-
und EBIT-Entwicklung gegenüber der verabschiedeten Jahresplanung sowie darüber hinaus
individuelle Ziele für jedes Mitglied des Vorstands vereinbart, die mit mehrjährigen
Bonus- und Malusanreizen versehen sind. Die Malusregelung sieht vor, dass im Falle
einer substanziellen Unterschreitung der Planung, der Anspruch auf die variablen Vergütungsbestandteile
für das Folgejahr überproportional gesenkt wird. Dies bezieht sich auf die genannten
20% der an die finanziellen Leistungsindikatoren gebundenen variablen Vergütung. Sofern
die Planung in den beiden Folgejahren mindestens erreicht wird, werden die reduzierten
Vergütungsbestandteile wieder ausgeglichen. Es werden also eindeutige, überprüfbare
und relevante Erfolgskriterien zugrunde gelegt, deren Überprüfung laufend durch den
Aufsichtsrat erfolgt. Die variablen Vergütungsteile weisen betragsmäßige Höchstgrenzen
auf. Sie tragen positiven und negativen Entwicklungen Rechnung. Der Umsatz ist der
in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des gebilligten und geprüften Konzernabschlusses
der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesene konsolidierte (Netto-)Umsatzerlös.
Das EBIT entspricht dem in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des gebilligten
und geprüften Konzernabschlusses der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr
ausgewiesenen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die persönlichen Ziele für jedes Mitglied des Vorstands werden jährlich vom Aufsichtsrat
zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres festgelegt. Mittels der persönlichen Ziele
kann der Aufsichtsrat die individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands und die
Erreichung nicht-finanzieller Ziele beurteilen. Dies können z.B. wichtige finanzielle
Kennzahlen oder Leistungen im Ressort, individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden
Projekten oder relevante strategische Leistungen im Ressort oder die Realisierung
von Schlüsselprojekten sein. Die Erfüllung der persönlichen Ziele wird durch den Aufsichtsrat
nach pflichtgemäßem Ermessen abhängig von dem Grad der Erfüllung der Kriterien für
die Beurteilung der individuellen Leistung des Mitglieds des Vorstands bestimmt. Die
variablen Vergütungsteile werden im Monat der Feststellung des Konzernabschlusses,
spätestens im Monat danach ausgezahlt.

3. Maximalvergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum
einen sind für die variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile die Höchstgrenzen mit
100% des Zielbetrags festgelegt. Zum anderen hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Absatz
1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, welche den tatsächlich zufließenden
Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (Festvergütung
+ Nebenleistungen + Auszahlung aus der variablen Vergütung + Gewährung von Aktienoptionen)
beschränkt. Ein Aktienoptionsprogramm ist derzeit noch nicht aufgelegt. Diese Maximalvergütung
beträgt für alle Vorstandmitglieder zusammen insgesamt EUR 12 Mio.

4. Sonstige Merkmale des Vergütungssystems

Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags
durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) sind
vertraglich nicht vereinbart. Für den Fall, dass der Anstellungsvertrag des CFOs vorzeitig
ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB gekündigt wird, erhält der CFO eine Abfindung,
deren Höhe der Summe nach der zeitanteiligen Festvergütung entspricht, maximal aber
den zeitanteiligen Wert der Festvergütung für einen Zeitraum von zwei Jahren. In den
Verträgen des CFO und des COO ist ein einjähriges Wettbewerbsverbot nach Vertragsbeendigung
mit Karenzentschädigung enthalten. Die Entschädigung entspricht 100% der fixen und
variablen Gesamtbezüge des letzten Geschäftsjahres vor Beendigung des Vertrages. Auf
die Entschädigung sind die Einkünfte anzurechnen, welche das Vorstandsmitglied während
der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger
oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt. Das Unternehmen kann während des Bestehens
dieses Vertrages jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf
die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verzichten.

Ein Anspruch des Unternehmens gegen die Mitglieder des Vorstands auf Rückzahlung des
Auszahlungsbetrags der variablen Vergütung („Clawback“), falls sich nach Auszahlung
des Auszahlungsbetrags herausstellt, dass ein veröffentlichter Konzernabschluss, der
den Bemessungszeitraum der variablen Vergütung betrifft, objektiv fehlerhaft war und
daher nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften nachträglich korrigiert werden
musste und unter Zugrundelegung des korrigierten Konzernabschlusses kein oder ein
geringerer Auszahlungsbetrag der variablen Vergütung entstanden wäre („Clawback-Event“),
ist aufgrund der bestehenden Verträge der Vorstandsmitglieder aktuell nicht vertraglich
vereinbart.

Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands sowie bei
der Dauer der Verträge die aktienrechtlichen Vorgaben des § 84 AktG und die Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder
werden für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossen. Bei einer Erstbestellung
beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, bei einer Wiederbestellung liegt
die Höchstdauer bei fünf Jahren.

5. Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer
bei der Festsetzung des Vergütungssystems

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Vergütung des Vorstands. Bei der Beurteilung
der Angemessenheit der Vergütung finden das Vergleichsumfeld der CTS KGaA (horizontaler
Vergleich bezogen auf die Vergütung für Mitglieder des Vorstands) ebenso wie die unternehmensinterne
Vergütungsstruktur (vertikaler Vergleich) Berücksichtigung. Der vertikale Vergleich
nimmt Bezug auf das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung
der ersten Führungskräfteebene sowie der Gesamtbelegschaft der CTS KGaA. Der Aufsichtsrat
berücksichtigt die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen und wie sich
das Verhältnis im Zeitablauf entwickelt hat.

6. Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder. Eine Überprüfung des Vergütungssystems führt der Aufsichtsrat
nach pflichtgemäßem Ermessen, spätestens aber alle vier Jahre durch. Dabei führt der
Aufsichtsrat einen Marktvergleich durch und berücksichtigt ferner insbesondere Veränderungen
des Unternehmensumfelds, die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie des Unternehmens,
Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen Corporate Governance Standards
und die Entwicklung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer.
Bei Bedarf zieht der Aufsichtsrat externe Experten hinzu. Der Aufsichtsrat legt das
beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung,
mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das
vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung spätestens in
der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem
zur Billigung vor.

VORSTANDSVERGÜTUNG 2021

In dem der insgesamt gewährten und geschuldeten Vergütung des Jahres 2021 zugrundeliegendem
Geschäftsjahr 2021 bzw. für die variable Vergütung dem Geschäftsjahr 2020 lag der
Schwerpunkt der Tätigkeit des Vorstands in der Steuerung des Unternehmens durch die
Corona-Krise. Aufgrund der sehr eingeschränkten Planungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund
der unklaren Entwicklung der Corona-Krise und der Aufhebung von Beschränkungen zur
Durchführung von Veranstaltungen wurden durch den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2020 abweichend vom beschlossenen Vergütungssystem keine konkreten Umsatz- und Ergebnisziele
im Rahmen der variablen Vergütung des Vorstands festgelegt. Bei den persönlichen Zielen
stand für die Mitglieder des Vorstand die Bewältigung der Corona-Krise und der damit
verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen im Vordergrund. Im Geschäftsjahr 2021 entschied
der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt
50% der maximalen variablen Vergütung aufgrund der Abweichung von der Bindung an Planziele
als einjährige variable Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 763 auszuzahlen.

GESAMTVERGÜTUNG 2021

Die Höhe der den Vorstandsmitgliedern insgesamt gewährten und geschuldeten Vergütungen
belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 5.069 (Vorjahr: TEUR 6.264). Die Vergütungen
der Vorstandsmitglieder beinhalten variable Vergütungsteile in Höhe von TEUR 763 (Vorjahr:
TEUR 2.650) sowie fixe Vergütungskomponenten von TEUR 4.306 (Vorjahr: TEUR 3.614).
Die gewährten Nebenleistungen beinhalten unter anderem die Bereitstellung von Firmenwagen.

In den nachfolgenden Tabellen werden die einzelnen Vergütungskomponenten der Mitglieder
des Vorstands einschließlich der Nebenleistungen unter Angabe der Werte, die bei 100%iger
Zielerreichung im Maximum erreicht werden können, für jedes Vorstandsmitglied individuell
offengelegt. Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG „gewährte“ und „geschuldete“ Vergütung
wird in den nachfolgenden Tabellen in dem Geschäftsjahr angegeben, in dem sie zugeflossen
(„gewährt“) oder fällig, aber noch nicht erfüllt ist („geschuldet“).

Vergütungen (in EUR) der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstandsmitglieder:

Gewährte und geschuldete Vergütungen Klaus-Peter Schulenberg | CEO
2020 1 relativer Anteil
in %
2021 relativer Anteil
in %
2021 (Max)
Festvergütung 2.100.000 67,4 2.800.000 84,5 2.800.000
Nebenleistungen 14.206 0,5 14.656 0,4 14.656
Summe (erfolgsunabhängig) 2.114.206 67,9 2.814.656 84,9 2.814.656
Einjährige variable Vergütung 800.000 25,7 500.000 15,1 840.000
Mehrjährige variable Vergütung 200.000 6,4 0 0,0 160.000
Summe (erfolgsbezogen) 1.000.000 32,1 500.000 15,1 1.000.000
Gesamtvergütung 3.114.206 100,0 3.314.656 100,0 3.814.656

1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 50% der Festvergütung verzichtet.

Gewährte und geschuldete Vergütungen Alexander Ruoff | COO
2020 1 relativer Anteil
in %
2021 relativer Anteil
in %
2021 (Max)
Festvergütung 656.250 34,0 750.000 83,6 750.000
Nebenleistungen 22.622 1,2 23.063 2,5 23.063
Summe (erfolgsunabhängig) 678.872 35,2 773.063 86,1 773.063
Einjährige variable Vergütung 1.200.000 62,2 125.000 13,9 210.000
Mehrjährige variable Vergütung 50.000 2,6 0 0,0 40.000
Summe (erfolgsbezogen) 1.250.000 64,8 125.000 13,9 250.000
Gesamtvergütung 1.928.872 100,0 898.063 100,0 1.023.063

1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 25% der Festvergütung verzichtet. In 2020
wurde eine einmalige Sonderzahlung von EUR 1.000.000 ausgezahlt.

Gewährte und geschuldete Vergütungen Andreas Grandinger | CFO (ab 14.4.2020)
2020 1 relativer Anteil
in %
2021 relativer Anteil
in %
2021 (Max)
Festvergütung 413.636 97,9 700.000 84,9 700.000
Nebenleistungen 8.746 2,1 18.149 2,2 18.149
Summe (erfolgsunabhängig) 422.382 100,0 718.149 87,1 718.149
Einjährige variable Vergütung 0 0,0 106.250 12,9 184.167
Mehrjährige variable Vergütung 0 0,0 0 0,0 28.333
Summe (erfolgsbezogen) 0 0,0 106.250 12,9 212.500
Gesamtvergütung 422.382 100,0 824.399 100,0 930.649

1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 25% der Festvergütung verzichtet.

Gewährte und geschuldete Vergütungen Volker Bischoff | CFO (bis 14.4.2020)
2020 relativer Anteil
in %
2021 relativer Anteil
in %
2021 (Max)
Festvergütung 392.116 49,1 0 0,0
Nebenleistungen 6.735 0,8 0 0,0
Summe (erfolgsunabhängig) 398.851 49,9 0 0,0
Einjährige variable Vergütung 350.000 43,8 32.150 100,0
Mehrjährige variable Vergütung 50.000 6,3 0 0,0
Summe (erfolgsbezogen) 400.000 50,1 32.150 100,0
Gesamtvergütung 798.851 100,0 32.150 100,0

Die Vergütung weicht hinsichtlich der variablen Vergütungsteile vom Vergütungssystem
ab. Aufgrund der nicht planbaren Entwicklung der Corona-Krise und dem damit verbundenen
Verzicht auf die Festlegung von Planwerte für Umsatz und EBIT im Rahmen des Vergütungssystems
der Vorstandsmitglieder wurde die variable Vergütung vom Aufsichtsrat als einjährige
variable Vergütung festgelegt, so dass eine mehrjährige variable Vergütung entsprechend
des Vergütungssystems aufgrund der fehlenden Planwerte nicht zum Tragen kommt. Insofern
weicht auch das im Vergütungssystem angestrebte Verhältnis von festen und variablen
Vergütungsbestandteilen ab.

Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG
und die durch die Hauptversammlung gebilligte Maximalvergütung von TEUR 12.000 für
den Gesamtvorstand wurde im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Die maximale Gesamtvergütung
für das Geschäftsjahr 2021 beträgt TEUR 5.768.

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Durch das ARUG II wurde § 113 Absatz 3 AktG neu gefasst. Gemäß § 113 Absatz 3 Sätze
1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens
alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ein Beschluss zu fassen,
wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Das Vergütungssystem,
das für die Mitglieder des Aufsichtsrats seit dem 9. Mai 2017 gilt, haben die Aktionäre
in der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2021 gebilligt.

Das Vergütungssystem wird in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder
des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste nach Ablauf
des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung
bewilligt wird. Eine variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Aufsichtsratsmitglieder,
die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten
die beschlossene Vergütung zeitanteilig (nach vollen Monaten). Die auf die Vergütung
zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Von der Hauptversammlung
der Gesellschaft wurde am 9. Mai 2017 beschlossen, dass die feste jährliche Vergütung
im Sinne von § 15 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats
der CTS KGaA jeweils TEUR 50 und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats TEUR 100 beträgt.

AUFSICHTSRATVERGÜTUNG 2021

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat von drei
der gesetzlich notwendigen Mitglieder auf vier Mitglieder erweitert. Herr Philipp
Westermeyer wurde auf der Hauptversammlung vom 7. Mai 2021 als weiteres Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AtkG gewährte und geschuldete
feste jährliche Vergütung für die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS
KGaA beträgt TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 50) und die Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden
beträgt TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS KGaA
erhielten im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von insgesamt TEUR 175 (Vorjahr: TEUR
198). Ein Auslagenersatz wurde weder für das Geschäftsjahr 2021 noch für das Jahr
2020 angefordert. Frau Dr. Thümmel hat im Geschäftsjahr 2019 als ordentliches Mitglied
des Aufsichtsrats der CTS KGaA für das Jahr 2017 und für sämtliche nachfolgenden Jahre
auf 50% ihrer zustehenden Aufsichtsratsvergütung verzichtet.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der konzernweiten D&O Versicherung eingebunden.

Die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 setzt sich wie folgt
zusammen: Herr Dr. Kundrun TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100), Herr Prof. Plog TEUR 50 (Vorjahr:
TEUR 50), Frau Dr. Thümmel TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25), Herr Westermeyer TEUR 0 (Mitglied
seit 21. Mai 2021) und Herr Spee (Mitglied bis 3. Juli 2020) TEUR 0 (Vorjahr: TEUR
23). Die Vergütung für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wird gemäß Satzung erst
nach der Hauptversammlung 2022 gewährt (ausgezahlt).

Vergleichende Darstellung der Vergütungen der Organmitglieder und Arbeitnehmer gemäß
§ 162 (1) S.2 Nr. 2 AktG:

Veränderung in % in EUR
2021 zu 2020 2021
Gesamtvergütung gegenwärtiger Vorstandsmitglieder 1
Klaus-Peter Schulenberg, Chief Executive Officer
Festvergütung 33,1 2.814.656
Variable Vergütung -50,0 500.000
Alexander Ruoff, Chief Operating Officer
Festvergütung 13,9 773.063
Variable Vergütung -90,0 125.000
Andreas Grandinger, Chief Financial Officer (ab 14.4.2020)
Festvergütung 70,0 718.149
Variable Vergütung n/​a 106.250
Gesamtvergütung früheres Vorstandsmitglied (bis 14.4.2020)
Volker Bischoff
Festvergütung -100 0
Variable Vergütung -92,0 32.150
Gesamtvergütung gegenwärtiger Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Bernd Kundrun 0,0 100.000
Prof. Jobst W. Plog 0,0 50.000
Dr. Juliane Thümmel 0,0 25.000
Philipp Westermeyer (ab 21. Mai 2021) n/​a 0
Ertragsentwicklung
Jahresergebnis der CTS KGaA gem. HGB 449,7 74.489.302
EBIT des CTS Konzerns gem. IFRS 334,5 147.581.475
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Basis von FTE
Arbeitnehmer der CTS KGaA 5,8 76.365
Arbeitnehmer des CTS Konzerns 7,6 59.994

1 Vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 wurde auf 50% bzw. 25% der Festvergütung verzichtet.

Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wurden festangestellte
Mitarbeiter und Geschäftsführer einbezogen. In der durchschnittlichen Vergütung der
Arbeitnehmer sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung enthalten. Für die
Darstellung der Veränderung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung wurde die
Erleichterung gemäß § 26j Abs. 2 S.2 EGAktG in Anspruch genommen.

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