CURSOR Software AG – Hauptversammlung 2015

CURSOR Software AG
Friedrich-List-Str. 31, 35398 Gießen
– WKN 542 950 –

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
14. Juli 2015, um 17:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft, Friedrich-List-Str. 31, 35398 Gießen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG
ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 1.020.001,31 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Prof. Dr. Axel Schwickert, Universitätsprofessor, Gießen

Klaus Nonne, Kaufmann, Potsdam

Udo Lück, Geschäftsführer, Lich

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 (1) AktG i. V. m. § 7 (1) der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2015

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 07.07.2015 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären wahrnehmen lassen.

Gießen, den 22. Mai 2015

CURSOR Software AG

Der Vorstand

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