CURSOR Software AG – Ordentliche Hauptversammlung

CURSOR Software AG

Gießen

-WKN 542 950-

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 5. Juli 2022 um 17:00 Uhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG ein.

Eine Teilnahme ist wahlweise persönlich und virtuell möglich.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in den Einladungsunterlagen.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts
des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 4.800.185,22 wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50
je dividendenberechtigter Aktie
EUR 375.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 4.425.185,22

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 4. August 2022.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021
Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Theobald Jung Scherer AG, Lahnstraße 1, 35398 Gießen
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die jährliche Grundvergütung
für Aufsichtsratsmitglieder mit dem Ablauf der heutigen Hauptversammlung um 500 Euro
auf 3.000 Euro zu erhöhen.

7.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt,
die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank
oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 28.06.2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der
Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt bleiben. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien
oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.

 

Gießen, den 17. Mai 2022

CURSOR Software AG

Der Vorstand

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