CVW-Privatbank AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

CVW-Privatbank AG

Wilhermsdorf

WKN 806370

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

am Donnerstag, den 23. Juni 2022, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ)

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus berufen wir hiermit
unsere ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten auf Donnerstag, den 23. Juni 2022,
um 10:00 Uhr (MESZ) ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichts sowie Berichte
des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat am 03.05.2022 gemäß
§ 172 Satz 1 AktG gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses bedarf
es deshalb nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
2021 in Höhe von 292.326,97 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende
an die Aktionäre von 2,00 Euro je Aktie und Einstellung von 236.326,97 Euro in die
anderen Gewinnrücklagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder
des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Nürnberg, zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere
folgende Unterlagen in den Räumen der Hauptstelle Wilhermsdorf einsehbar:

 

Jahresabschluss zusammen mit Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Vorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns jeweils für das Geschäftsjahr 2021 (Tagesordnungspunkt
1 und 2)

Diese Unterlagen sind zudem auch bis zum Ende der Hauptversammlung im Aktionärsportal
unter Nutzung des auf der Einladung mitgeteilten Kennworts unter

www.cvw-privatbank-ag.de/​aktionaersportal

zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung
eingeteilt in 28.000 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils eine
Stimme gewähren.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung findet aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens sowie mit
Zustimmung des Aufsichtsrats als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) statt.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020,
S. 570) in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt
I Nr. 67 2020, S. 3332) geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August
2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Maßnahmengesetz“).

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit der Mitglieder des Aufsichtsrats und
des Vorstands sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten
Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 91452 Wilhermsdorf, Hauptstraße
14, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten
der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton über unser Aktionärsportal
im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre kann ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft vorgenommen werden. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erheben.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der
nachstehenden Hinweise zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu
weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister am 02.05.2022 eingetragen
sind. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden ab diesem Tag bis zum Tag der Hauptversammlung
keine Umschreibungen vorgenommen, da für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der
einem Aktionär zustehenden Stimmrechte der Eintragungsstand des Aktienregisters am
Tag der Hauptversammlung maßgeblich ist. Werden nach o.g. Stichtag Aktien verkauft,
bleibt der Aktionär stimmberechtigt, die Dividendenberechtigung geht jedoch auf den
neuen Aktionär über.

Für die Nutzung des Aktionärsportals ist ein Kennwort erforderlich. Dieses wird mit
der Einladung übersandt.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen u.a. schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“).

Die schriftliche Briefwahl muss bis zum Mittwoch, den 22. Juni 2022, 20.00 Uhr (MESZ),
(Tag des Posteingangs) unter der postalischen Adresse CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf, zugegangen sein. Später eingehende Briefwahlstimmen können nicht berücksichtigt
werden.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch per Telefax unter der Telefax-Nummer 09102/​9391-90 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse

hv@cvwag.de

erfolgen. Die Stimmabgabe per Telefax und per E-Mail ist bis zum Beginn der ersten
Abstimmung am Tag der Hauptversammlung möglich.

Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben
zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige
Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.

Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.

Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
(„Stimmrechtsvertreter“) zu bevollmächtigen. Diese werden aufgrund einer ihnen erteilten
Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Erteilung ausdrücklicher Weisungen
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ist eine den Stimmrechtsvertretern erteilte
Vollmacht ungültig.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung per Brief erfolgen. Der Brief
muss bis Mittwoch, 22. Juni 2022, 20:00 Uhr (MESZ), unter folgender postalischer Anschrift
zugegangen sein:

CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können unter Nutzung des übersandten Formulars zudem auch per Telefax unter der Telefax-Nummer
09102/​9391-90 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse

hv@cvwag.de

bis zum Beginn der ersten Abstimmung erteilt werden.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung
und zu den Fristen entsprechend.

Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter finden sich ebenfalls auf dem übersandten Formular.

Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
für ein und denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets
die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse
CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf, spätestens
bis zum 08. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz

Fragen der Aktionäre im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Maßnahmengesetz
sind bis spätestens 24 Stunden vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 22. Juni 2022,
10:00 Uhr (MESZ), im Wege der elektronischen Kommunikation wie oben beschrieben einzureichen.
Auf anderen Wegen eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Während der Hauptversammlung
können keine Fragen im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Maßnahmengesetz
gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie
er Fragen beantwortet. Zu fristgemäß eingereichten Fragen über Angelegenheiten der
Gesellschaft ist vom Vorstand Auskunft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Er kann dabei insbesondere
Fragen zusammenfassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2
Satz 3 COVID-19-Maßnahmengesetz

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung, sowie im Falle von Wahlen zum
Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen werden.

Fristgerecht eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft
nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich
zu machenden Begründung (nur bei Gegenanträgen) und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung im o.g. Aktionärsportal zugänglich machen. Diese müssen mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 08. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft eingehen und sind ausschließlich an nachstehende Adresse zu übersenden.
Anderweitig übersandte Gegenanträge oder Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt
werden:

CVW-Privatbank AG
Hauptversammlung
Hauptstraße 14
91452 Wilhermsdorf
Mail: hv@cvwag.de

Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs.
2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 Satz 4 AktG enthalten.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gem. § 245 Nr.
1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären,
die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt,
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen
sind dem Notar über die E-Mail-Adresse

Info(at)notar-markterlbach.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft
zu übermitteln, indem entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs
oder die Aktionärsnummer angegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen, erhebt die CVW-Privatbank AG personenbezogene Daten über diese Aktionäre
und/​oder ihre Vertreter. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die CVW-Privatbank AG verarbeitet Daten
von Aktionären und deren Vertretern unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen
Daten sowie zu den ihnen gemäß DSGVO zustehenden Rechten erhalten Aktionäre im Aktionärsportal.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die gesamte Hauptversammlung unter Nutzung
des in der Einladung mitgeteilten Kennworts am Donnerstag, den 23. Juni 2022, ab 10:00
Uhr (MESZ) im Aktionärsportal unter

www.cvw-privatbank-ag.de/​aktionaersportal

verfolgen.

 

Wilhermsdorf, im Mai 2022

CVW-Privatbank AG

Der Vorstand

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