CVW-Privatbank AG – Hauptversammlung 2015

CVW-Privatbank AG
Wilhermsdorf
– WKN 806 370 –

Wir laden alle unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 am
Samstag, den 27. Juni 2015, um 10:00 Uhr
im Sonnensaal zu Wilhermsdorf, Hauptstraße 9

ein.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2014 und des Lageberichts sowie Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2014 in Höhe von 287.481,71 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre von 5,00 Euro je Aktie und Einstellung von 147.481,71 Euro in die anderen Gewinnrücklagen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG in Nürnberg zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Änderung von § 19 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachfolgende Änderung von § 19 der Satzung zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Grundvergütung von 750,00 Euro, der Vorsitzende das Doppelte und der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Daneben wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 250,00 Euro (bisher 150,00 Euro) je Sitzung vergütet. Der Anteil am Jahresüberschuss der Gesellschaft beträgt zusätzlich max. 3 % (bisher max. 2 %) für das gesamte Gremium, der gleichmäßig auf die Anzahl der Mitglieder verteilt wird.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt 04. Mai 2015 im Aktienregister eingetragen sind. Werden danach Aktien verkauft, bleibt der Aktionär stimmberechtigt, die Dividendenberechtigung geht jedoch auf den neuen Aktionär über.

CVW-Privatbank AG

Der Vorstand

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