CYAN AG: Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

CYAN AG

München

ISIN DE000A2E4SV8

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Cyan AG, München, hat unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 1,05 Mio. begeben.

Die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie eine Erklärung von Vorstand und Vorsitzendem des Aufsichtsrats über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sind beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 232764 hinterlegt worden.

 

München, im Februar 2021

Cyan AG

Der Vorstand

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