cyan AG
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Herr Klemens Hallmann, Wien, Österreich, hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm unmittelbar die der Hallmann Holding International Investment GmbH, Wien, Österreich, sowie der HSRE TWO Holding Kft., Budapest, Ungarn, gehörenden Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
München, im Juni 2022
cyan AG
Der Vorstand