cyan AG, München – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Hallmann Holding International Investment GmbH mehr als der vierte Teil der Aktien)

cyan AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Herr Klemens Hallmann, Wien, Österreich, hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm unmittelbar die der Hallmann Holding International Investment GmbH, Wien, Österreich, sowie der HSRE TWO Holding Kft., Budapest, Ungarn, gehörenden Aktien gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

München, im Juni 2022

cyan AG

Der Vorstand

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