cyan AG, München – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG (ISIN DE000A2E4SV8 – Kapitlerhöhung Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio.)

cyan AG

München

ISIN DE000A2E4SV8

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 6 – unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden, von der Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung sowie des bestehenden bedingten Kapitals 2019/​I und unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden, von der Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung sowie des bestehenden Bedingten Kapitals 2021/​I – beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber und/​oder den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen (nachfolgend insgesamt „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio. mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 6.858.380 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaften mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 6.858.380,– nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 auszuschließen.

Die Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 6 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.858.380,00 durch Ausgabe von bis zu 6.858.380 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 begeben werden.

Die Ermächtigung ist mit der Beschlussfassung am 22. Juni 2022 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 232764, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2022, die am 13. Mai 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, zu entnehmen. Das Bedingte Kapital 2022 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

München, im Juli 2022

cyan AG

Der Vorstand

 

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