CytoTools AG: Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CytoTools AG
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2020 30.07.2020

CytoTools AG

Darmstadt

ISIN: DE000A0KFRJ1 – WKN: A0KFRJ

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2020

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Juli 2020 wurde die ordentliche Hauptversammlung der CytoTools AG für Dienstag, 25. August 2020, als virtuelle Hauptversammlung in Darmstadt einberufen.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, hat mit Schreiben vom 22. Juli 2020, beim Vorstand der CytoTools AG eingegangen am 24. Juli 2020, gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG verlangt, die nachfolgenden Beschlussgegenstände ergänzend auf die Tagesordnung der für den 25. August 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung zu setzen und die jeweiligen Beschlussvorschläge in der Hauptversammlung am 25. August 2020 zu stellen.

Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte ergänzt und die Ergänzung wie folgt bekanntgemacht:

8.

Abberufung des gesamten Aufsichtsrates

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, zu beschließen:

„Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Matthias Hoffmann, Herr Prof. Dr. Peter Friedl, Herr Dr. Bernhard Seehaus, Herr Dr. Rüdiger Weseloh, Herr Heiner Hoppmann und Herr Dr. Manfred May werden mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 25. August 2020 als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen.“

9.

Wahlvorschlag für die Neuwahl der Aufsichtsräte

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, für die abberufenen Aufsichtsratsmitglieder folgende Personen mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 25. August 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 Beschluss fasst, zu wählen. Hierbei soll entsprechend der Empfehlung in Ziffer C III.15 Deutscher Corporate Governance Kodex als Wahlverfahren die Einzelwahl zur Anwendung kommen:

a)

Herr Dr. Reinhold Gahlmann, Schenefeld, Entwicklungsleiter der Zimmer BioTech GmbH

Herr Dr. Gahlmann ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

b)

Herr Arne Björn Segler, LL.M., Darmstadt, Rechtsanwalt

Herr Segler ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

c)

Herr Dr. Günter Werkmann, Darmstadt, Vorstand der Mistral Media AG

Herr Dr. Werkmann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

SPARTA AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats

CARUS AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats

d)

Herr Ronald Beckerbauer, Mannheim, Wirtschaftsprüfer

Herr Beckerbauer ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

e)

Herr Dr. Manfred May, Bensheim, Unternehmer

Herr Dr. Manfred May ist nach Kenntnis der Heidelberger Beteiligungsholding AG kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

f)

Herr Heiner Hoppmann, Seefeld, Founding Partner Fidelio Healthcare Partners GmbH & Co. KG

Herr Heiner Hoppmann ist nach Kenntnis der Heidelberger Beteiligungsholding AG kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat gemäß Punkte a, b, c, d haben die Annahme ihrer Wahl für den Fall der Wahl erklärt. Die Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat gemäß Punkte e, f werden mutmaßlich die Annahme ihrer Wahl für den Fall der Wahl erklären.

10.

Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zu den Umständen des Rückkaufs eigener Aktien

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, zu beschließen:

a)

Es findet eine Sonderprüfung zu folgendem Vorgang statt:

Gemäß den Angaben im Geschäftsbericht 2019 der CytoTools AG hat die Gesellschaft im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2019 eigene Aktien im Volumen von Stück 191.466 erworben. Die Kosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) für den Erwerb der eigenen Aktien betrugen TEUR 2.261 bzw. rd. EUR 11,81 je Aktie. Im Geschäftsjahr 2019 wurden allerdings nur 14.096 eigene Aktien als Hingabe für Wandlungen von Wandelanleihen verwendet. Dabei ist der Gesellschaft ein Schaden entstanden, da der Wandlungspreis deutlich unter dem Kaufpreis der Aktien lag. 6.000 Aktien wurden wieder verkauft. Zum 31.12.2019 waren noch 171.370 eigene Aktien im Bestand der CytoTools AG. Bei einem Verkauf der eigenen Aktien zu aktuellen Kursen (Stand per 21. Juli 2020 EUR 10,30 je Aktie) würde ein beträchtlicher Schaden entstehen. Eine Veröffentlichung zum Erwerb und zur Veräußerung der eigenen Aktien außerhalb der Finanzberichte ist nicht erfolgt.

Darüber hinaus ist nicht ersichtlich zu welchem Zweck zum 31.12.2019 eigene Aktien im Volumen von Stück 171.370 gehalten wurden.

Für den Kauf von eigenen Aktien fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bestand keine Ermächtigung nach § 71 AktG.

b)

Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, wird gemäß § 142 Abs. 1 AktG zum Sonderprüfer für die unter a) beschlossene Sonderprüfung bestellt. Als Ersatz für Herrn Dr. Thomas Heidel wird Herr Dr. Daniel Lochner, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, zum Sonderprüfer bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft, heranziehen.

Stellungnahmen des Aufsichtsrats zu den Beschlussgegenständen und angekündigten Beschlussvorschlägen:

Stellungnahme des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9:

Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG (einem von der DELPHI Unternehmensberatung AG und Herrn Wilhelm K.T. Zours kontrollierten Unternehmen) beantragte Abwahl aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 8) und Neuwahl des Aufsichtsrats, in deren Rahmen vier neue Mitglieder gewählt und die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Heiner Hoppmann und Herr Dr. Manfred May mit diesen unabgestimmt wiedergewählt werden sollen (Tagesordnungspunkt 9) würde einen weitgehenden Austausch des Aufsichtsrats bedeuten und zu einer Diskontinuität in der Aufgabenwahrnehmung führen, die weder im Interesse der CytoTools AG noch ihrer Aktionäre ist. Dieses Ansinnen der Heidelberger Beteiligungsholding AG soll nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrats der CytoTools AG dem Ziel dienen, der Heidelberger Beteiligungsholding AG eine Mehrheit im Aufsichtsrat zu sichern, die in keiner Weise dem tatsächlichen Kapitalanteil der Heidelberger Beteiligungsholding AG entspricht. Mit dem Ausscheiden von Herrn Matthias Hoffmann, Herrn Prof. Dr. Peter Friedl, Herrn Dr. Bernhard Seehaus und Herrn Dr. Rüdiger Weseloh würden dem Unternehmen wichtiges Branchenwissen und notwendige fachliche Expertise im Aufsichtsrat verlorengehen. Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgeschlagenen Kandidaten könnten diesen Verlust ersichtlich nicht kompensieren.

Das von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angestrebte Austauschverfahren ist deshalb abzulehnen und im Übrigen in Deutschland selbst bei einer feindlichen Übernahme mehr als unüblich.

Mehrfach wurden der Heidelberger Beteiligungsholding AG konstruktive Vorschläge zur Zusammenarbeit angeboten, die beispielsweise Sitz und Stimme im Aufsichtsrat der CytoTools AG vorsahen, die dem aktuellen Kapitalanteil der Heidelberger Beteiligungsholding AG entsprachen. Alles wurde bisher abgelehnt, da es der Heidelberger Beteiligungsholding AG darum geht, die absolute Mehrheit der CytoTools zu übernehmen, ohne weiter Kapitalzuflüsse zu leisten. Letztlich ist dies das primäre Ziel und die in dem vorgetragenen Begehren erhobenen Vorwürfe müssen als haltlos und vorgeschoben bezeichnet werden.

Der Aufsichtsrat in seiner aktuellen Besetzung ist auch auf der Grundlage von Gesprächen mit vielen Investoren im Interesse aller Aktionäre von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit gewählt worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Gesamtheit alle relevanten Sach- und Marktkenntnisse, langjährige nationale und internationale Branchenerfahrung, persönliche Unabhängigkeit und profunde Expertise in allen für das Unternehmen und seine Geschäftsfelder relevanten Sach- und Rechtsfragen.

Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgeschlagenen neuen Kandidaten für den Aufsichtsrat bieten offensichtlich nicht die Qualifikationen der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder und deren Unabhängigkeit. So ist etwa Herr Dr. Werkmann Vorstandsmitglied in der von Herrn Wilhelm K.T. Zours kontrollierten Mistral Media AG und nimmt zwei weitere Aufsichtsratsmandate in dessen Konzern war. Es ist nicht erkennbar, dass die vorgeschlagenen Kandidaten die für die Ausübung der Überwachungsfunktion bei der CytoTools AG notwendigen Sach-, Markt- und Branchenkenntnisse in den von der Gesellschaft betriebenen, sehr speziellen Geschäftsfeldern aufweisen, die die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder aber im Interesse aller Aktionäre einsetzen. Es besteht vor allem keine Transparenz darüber, nach welchen objektiven Kriterien die vorgeschlagenen Personen ausgewählt worden sind.

Dementsprechend empfiehlt der Aufsichtsrat, den Beschlussantrag der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu Tagesordnungspunkt 8 abzulehnen. Sollte die Hauptversammlung dem Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 8 zustimmen, schlägt der Aufsichtsrat vor, unter Tagesordnungspunkt 9 statt der von der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Reinhold Gahlmann, Björn Segler, Dr. Günter Werkmann und Ronald Beckerbauer folgende Personen mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 25. August 2020 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 Beschluss fasst, zu wählen:

a)

Herrn Prof. Dr. Peter Friedl, Groß-Umstadt, Universitätsprofessor, Technische Universität Darmstadt

b)

Herrn Dipl.-Kfm. Matthias Hoffmann, Wehrheim, Wirtschaftsprüfer

c)

Herrn Dr. Rüdiger Weseloh, Darmstadt, Senior Director im Global Business Development bei der Merck Healthcare KGaA

Herr Dr. Rüdiger Weseloh ist als Non-Executive Director Mitglied des Boards of Directors der Nyrada, Inc, 828 Pacific Highway, Gordon NSW 2072, Australia.

d)

Dr. Bernhard Seehaus, Darmstadt, Europäischer Patentanwalt (Pharma und Biotechnolgie)

Keiner der anderen vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied anderer gesetzlich zu bildender inländischer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz.

Dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Dr. Manfred May und Herrn Heiner Hoppmann schließt sich der Aufsichtsrat für den Fall an, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu Tagesordnungspunkt 8 annimmt.

Stellungnahme des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 10:

Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers ist abzulehnen. Der vorgeblich zu untersuchende Erwerb eigener Aktien wurde von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer geprüft und war gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG zulässig. Der Erwerb eigener Aktien erfolgte zur Bedienung von Wandlungsrechten und um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

Der Erwerb war notwendig geworden, weil die mit der Heidelberger Beteiligungsholding AG verbundene DELPHI Unternehmensberatung AG absprachewidrig mehr Wandelschuldverschreibungen gezeichnet hat und Wandlungsrechte aus Wandelschuldverschreibungen ausgeübt hatte, ohne dies, wie in den Wandlungsbedingungen verlangt, der Gesellschaft anzuzeigen. Die CytoTools AG hält bis heute noch eigene Aktien, weil die damals benötigten eigenen Aktien zwischenzeitlich teilweise durch die Ausgabe von Aktien aus dem in der Hauptversammlung vom 9. August 2019 beschlossenen bedingten Kapital abgelöst wurden.

Der CytoTools AG ist aus dem Erwerb eigener Aktien kein Schaden entstanden. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Vorstand einen günstigen Zeitpunkt für die Veräußerung der eigenen Aktien abwartet. Außerdem konnte er bereits 17.750 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Preis von über EUR 12 und damit über den Anschaffungskosten veräußern.

Dementsprechend empfiehlt der Aufsichtsrat, die Beschlussanträge der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu Tagesordnungspunkt 10 abzulehnen.

 

Darmstadt, im Juli 2020

CytoTools AG

Der Vorstand

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