D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
D. Stempel Aktiengesellschaft
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 20.09.2019

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung

Heidelberg

Wertpapierkennnummer 720700

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 31. Oktober 2019 um 15:30 Uhr am Sitz der Gesellschaft in Heidelberg in den Räumen der adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Vangerowstraße 16/1, 69115 Heidelberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses sowie Vorlage des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler im Geschäftsjahr 2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Oktober 2019.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Kristoffer Ungerer, Syndikusrechtsanwalt der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Mannheim

b)

Dr. Marc Weindel, Leiter Methoden und Richtlinien der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Bruchsal

c)

Katja Zimmermann, Kfm. Angestellte der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Schwetzingen

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts / Gegenanträge

Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung wird durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz am Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den 10. Oktober 2019, 00.00 Uhr, nachgewiesen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das heißt bis spätestens 24. Oktober 2019, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, oder auch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Gegenanträge sind zu senden an:

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung
p. Adr. adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Vangerowstraße 16/1
69115 Heidelberg
Telefax: 06221 43 402 22
E-Mail: hauptversammlung@adjuga.com

 

Heidelberg, im September 2019


D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung

Dr. Markus R. Ackermann
Abwickler

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