d.velop AG, Gescher – Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Aufforderung an die Aktionäre, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen

d.velop AG

Gescher

Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Aufforderung an die Aktionäre, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen

Die ordentliche Hauptversammlung der d.velop AG (die „Gesellschaft„) hat am 23. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 4.171.100,00 um EUR 4.171.100,00 auf EUR 8.342.200,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der gesamten anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.129.059,63 und durch Umwandlung eines Teilbetrags der Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 3.042.040,37. Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, KRP audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ahaus, versehen.

Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von insgesamt 4.171.100 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die „Berichtigungsaktien„). Die Berichtigungsaktien werden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass jeder Aktionär für jede bestehende Aktie eine weitere Berichtigungsaktie erhält.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 27. Juli 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Coesfeld HRB 4903) eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit nunmehr EUR 8.342.200,00 und ist eingeteilt in 8.342.200 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Berichtigungsaktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnbezugsberechtigt.

Die Gesellschaft hat keine Aktienurkunden ausgegeben. Die Gesellschaft fordert hiermit ihre Aktionäre gemäß § 214 Abs. 4 Satz 2 AktG auf, sich die Berichtigungsaktien von der Gesellschaft zuteilen zu lassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Berichtigungsaktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Aufforderung zugeteilt werden, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen. Im Einzelnen wird auf § 214 Abs. 4 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 AktG verwiesen.

 

Gescher, im August 2022

d.velop AG

Der Vorstand

 

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