d.velop AG Gescher – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen

d.velop AG
Gescher
Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen

Es ist beabsichtigt, die folgenden Gesellschaften auf die d.velop AG mit Sitz in Gescher als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes als übertragende Gesellschaften zu verschmelzen:
a)

d.velop dox GmbH mit Sitz in Gescher,
b)

d.velop process solutions GmbH mit Sitz in Osnabrück und
c)

d.velop international GmbH mit Sitz in Gescher.

Da sich sämtliche Geschäftsanteile – und damit mehr als neun Zehntel des jeweiligen Stammkapitals – der übertragenden Gesellschaften in der Hand der d.velop AG befinden, sind Verschmelzungsbeschlüsse der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus demselben Grund sind Verschmelzungsberichte, Verschmelzungsprüfungen und Verschmelzungsprüfungsberichte nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, 9 Abs. 2, 12 Abs. 3 UmwG).

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der übernehmenden Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Klargestellt sei, dass sich Einberufungsverlangen von Aktionären auch auf einzelne der geplanten Verschmelzungen beziehen können; das Recht der Aktionäre, die Einberufung einer Hauptversammlung unter den Voraussetzungen von § 62 Abs. 2 UmwG zu verlangen, besteht hinsichtlich jeder der unter lit. a) bis c) genannten übertragenden Gesellschaften gesondert.

Einberufungsverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG können bis zum 10. August 2015, 24.00 Uhr (MESZ) berücksichtigt werden. Einberufungsverlangen können an die d.velop AG, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Christian Völkel Schildarpstraße 6–8, 48712 Gescher, Telefax: +49 (0) 2542 / 9307-6996, E-Mail: christian.voelkel@d-velop.de gerichtet werden. Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs des Einberufungsverlangens bei der d.velop AG.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Hinweises im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats die Verschmelzungsverträge sowie die Jahresabschlüsse der übertragenden Gesellschaften und die Jahresabschlüsse und Lageberichte der übernehmenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht durch unsere Aktionäre in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen.

Gescher, im Juli 2015

d.velop AG

Der Vorstand

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