Daimler AG – Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Daimler AG
Stuttgart
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Bedingtes Kapital 2015)

Die ordentliche Hauptversammlung der Daimler AG hat am 1. April 2015 nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger am 17. Februar 2015 veröffentlichten Tagesordnungspunktes 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und Satzungsänderung) beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. März 2020 Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000.000 € mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren und mit Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf neue Aktien der Daimler AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 500.000.000 € zu begeben.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund dieser Ermächtigung bis zum 31. März 2020 von der Daimler AG oder einem mit ihr im Sinne der §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmens ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung vom 1. April 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 500.000.000,00 € bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch gemacht beziehungsweise der Wandlungs-/Optionspflicht genügt wird oder Andienungen von Aktien erfolgen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des oben genannten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- beziehungsweise Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die notarielle Niederschrift der Hauptversammlung vom 1. April 2015 mit dem Beschluss über die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Amtsgericht Stuttgart, Handelsregister (HRB 19360) hinterlegt. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2015 und Satzungsänderung wurde am 30. April 2015 unter HRB 19360 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

Stuttgart, im Mai 2015

Daimler AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.