Daimler AG – Erwerb eigener Aktien; Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

Daimler AG
Stuttgart
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über Beschlussfassungen
der Hauptversammlung (Erwerb eigener Aktien; Wandel-/Optionsschuldverschreibungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der Daimler AG hat am 1. April 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 31. März 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 17. Februar 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) und 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Daimler AG. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Daimler AG hat am 1. April 2015 ferner unter Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und Satzungsänderung) beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. März 2020 Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000.000 € mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren und mit Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf neue Aktien der Daimler AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 500.000.000 € zu begeben. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder gegen Sachleistungen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen festzusetzen beziehungsweise im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden, mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Daimler AG verwiesen, die am 17. Februar 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

Stuttgart, im April 2015

Daimler AG

Der Vorstand

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