Daimler Truck Holding AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts

Daimler Truck Holding AG

Stuttgart

ISIN: DE000DTR0013 /​ WKN: DTR001
ISIN: DE000DTR0CK8 /​ WKN: DTR0CK

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts

Die außerordentliche Hauptversammlung der Daimler Truck Holding AG vom 5. November 2021 hat beschlossen, den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2026 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 zu erwerben.

Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 5. November 2021 sollte die Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erst mit Vollzug des zwischen der Daimler AG und der Daimler Truck Holding AG am 6. August 2021 geschlossenen Abspaltungs- und Ausgliederungsvertrags wirksam werden. Der Vollzug des Abspaltungs- und Ausgliederungsvertrags hat mit der Eintragung von Abspaltung und Ausgliederung im Handelsregister der Daimler AG und der Durchführung einer weiteren von der Hauptversammlung beschlossenen Sachkapitalerhöhung im Handelsregister der Daimler Truck Holding AG am 9. Dezember 2021 stattgefunden.

Die notarielle Niederschrift über die Hauptversammlung vom 5. November 2021 mit dem Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 778600) hinterlegt.

 

Stuttgart, im Dezember 2021

Daimler Truck Holding AG

Der Vorstand

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