Daldrup & Söhne AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft

Grünwald

ISIN: DE0007830572
WKN: 783057

Eindeutige Kennung des Ereignisses: 4DS082022oHV

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 25. August 2022, um 10.00 Uhr ein. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung auch in diesem Jahr als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) im Kongresszentrum Dortmund, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, stattfindet. Demgemäß besteht kein Recht der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, an dieser Versammlung physisch teilzunehmen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung für angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt über einen passwortgeschützten Internetservice. Dieser kann im Internet über

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

erreicht werden.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte für die Daldrup & Söhne AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Andreas Tönies, Bernd Daldrup, Peter Maasewerd und Stephan Temming für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Josef Daldrup, Wolfgang Quecke, Heinrich Goßheger und Wolfgang Bosbach (amtierend ab 27. September 2021) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Daldrup & Söhne AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. August 2022 endet die Amtszeit der Herren Josef Daldrup, Wolfgang Quecke, Heinrich Goßheger und Wolfgang Bosbach als Mitglieder des Aufsichtsrats. Daher sind Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 10 Absatz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils als freiwillige Angabe aufgeführt sind:

a)

Herrn Josef Daldrup, Kaufmann, Ascheberg
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

b)

Frau Dr. rer. pol. Michaela Daldrup-Arnold, Projektmanagerin bei der Deutsche Börse AG, Frankfurt a.M.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

c)

Herrn Heinrich Goßheger, Bankdirektor i.R., Dülmen
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: keine

d)

Herrn Wolfgang Bosbach, Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: – Mitglied des Aufsichtsrats der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG, Dortmund

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird; die Wahl erfolgt somit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2027.

Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl vorzunehmen. Zudem ist beabsichtigt, dass Herr Josef Daldrup im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

I.

Hinweise zur Einberufung

Wie schon im Vorjahr wird auch die diesjährige Hauptversammlung nach Abwägung der Interessenlagen und zum Schutz der Aktionäre, Organe und der Belegschaft der Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Vorstands unter Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage von Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder von ihnen Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton nach Eingabe der zugesandten individuellen Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

verfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes versandt. Einzelheiten hierzu finden sich unten im nachfolgenden Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung „.

Über den passwortgeschützten Internetservice können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Einzelheiten hierzu finden sich unten in den nachfolgenden Abschnitten.

II.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. Donnerstag, den 4. August 2022, 00:00 Uhr, bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 18. August 2022, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

Daldrup & Söhne AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089 /​ 88 96 906-33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

III.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation per Briefwahl abgeben. Hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“). Die Stimmabgabe im Wege der elektronischer Briefwahl kann über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

ab dem 4. August 2022, 0:00 Uhr, bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2022 gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2022 kann im passwortgeschützten Internetservice eine über den passwortgeschützten Internetservice vorgenommene Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl auch geändert oder widerrufen werden.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

IV.

Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“) zur Hauptversammlung anmelden und den Anteilsbesitz nachweisen.

Soweit die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt werden, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten. Sofern zu einem Beschlussgegenstand eine Einzelabstimmung durchgeführt wird, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt eine Weisung zu diesem Beschlussgegenstand insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.

Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) und kann unter Verwendung des Formulars zur Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, das nach erfolgter form- und fristgerechter Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes den Aktionären übersendet wird, oder über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

zugänglich gemacht bzw. steht zum Download bereit.

Die formulargestützte Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 24. August 2022, 24:00 Uhr, unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

Daldrup & Söhne AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089 /​ 88 96 906-55
E-Mail: daldrup2022@better-orange.de

Die Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst Weisungen über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

ist ab dem 4. August 2022, 0:00 Uhr, bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2022 gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice erteilten Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich.

V.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 24. August 2022, 24:00 Uhr, unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

Daldrup & Söhne AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089 /​ 88 96 906-55
E-Mail: daldrup2022@better-orange.de

Die Erteilung einer Vollmacht über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

ist ab dem 4. August 2022, 0:00 Uhr, und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2022 gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Während der virtuellen Hauptversammlung am 25. August 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice erteilten Vollmacht möglich.

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice erhält.

VI.

Fragerecht gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.

Die Fragen müssen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz spätestens einen Tag vor Beginn der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Dienstag, 23. August 2022, 24:00 Uhr, über die dafür vorgesehene Eingabemaske im den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren eingereicht werden. Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Verwaltung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz in freiem und pflichtgemäßem Ermessen alle bei der Gesellschaft fristgemäß eingegangenen Fragen beantworten. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

VII.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

Daldrup & Söhne AG
Investor Relations
Lüdinghauser Straße 42-46
59387 Ascheberg
Telefax: 02593 /​ 959360
E-Mail: ir@daldrup.eu

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Mittwoch, 10. August 2022, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge können von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten mangels physischer Anwesenheit in der Hauptversammlung nicht gestellt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht für die Ausübung von Antragsrechten nicht zur Verfügung. Form- und fristgerecht übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern sich der den Antrag übermittelnde Aktionär form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat.

VIII.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende abweichend von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

IX.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.989.500 nennwertlos Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.989.500 Stimmrechte. Der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.012 Aktien als eigene Aktien zuzurechnen, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können.

X.

Informationen zum Datenschutz

Die Daldrup & Söhne AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer des HV-Tickets, die Entscheidung des Aktionärs seine Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auszuüben, die dem Aktionär oder seinem Bevollmächtigten zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär den passwortgeschützten Internetservice nutzt, die Stimmabgabe (einschließlich des Inhalts der abgegebenen Stimme) im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, der Inhalt der vom Aktionär eingereichten Fragen gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn, dessen IP-Adresse sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Daldrup & Söhne AG wird – sollte ein Aktionär verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden – weitere Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ordnungsgemäß eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Daldrup & Söhne AG zugänglich gemacht (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die das Depot des jeweiligen Aktionärs führende Bank dessen personenbezogene Daten an die Daldrup & Söhne AG. Die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice und die IP-Adresse, von der aus der Aktionär den passwortgeschützten Internetservice nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Daldrup & Söhne AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Diese Daten können von anderen Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden.

Vorgenannte Rechte können die Betroffenen gegenüber der Daldrup & Söhne AG unentgeltlich über die folgende Kontaktadresse geltend machen:

Daldrup & Söhne AG
Datenschutzbeauftragter
Bajuwarenring 17a
82041 Oberhaching
Telefax: 02593 /​ 959360 bzw.
per E-Mail: info@daldrup.eu

Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

XI.

Sonstiges

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können die Aktionäre die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen im Internet unter

https:/​/​daldrup.eu/​hv22

abrufen. Dort sind die Unterlagen auch während der Hauptversammlung abrufbar. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Grünwald, im Juli 2022

Daldrup & Söhne AG

– Der Vorstand –

 

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