Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft

Grünwald

ISIN: DE0007830572
WKN: 783057

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung

am

Mittwoch, den 30. August 2017
um 10:00 Uhr

im Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die Daldrup & Söhne AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 10.363.588,93 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Daldrup & Söhne AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. August 2017 endet die Amtszeit der Herren Bundesminister a.D. Wolfgang Clement, Wolfgang Quecke und Joachim Rumstadt als Mitglieder des Aufsichtsrats. Daher sind Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 10 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils als freiwillige Angabe aufgeführt sind:

a)

Herrn Bundesminister a.D. Wolfgang Clement, wohnhaft in Bonn

Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Stiftungsrates der Dussmann Group

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dussmann Stiftung & Co. KGaA, Berlin

Mitglied des Aufsichtsrats der Landau Media Monitoring AG & Co. KG, Berlin

b)

Herrn Wolfgang Quecke, wohnhaft in Marl, Geschäftsführer der „terra-concept GmbH“, Marl

Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

keine

c)

Herrn Joachim Rumstadt, wohnhaft in Essen, Vorsitzender der Geschäftsführung der STEAG GmbH, Essen

Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Vorsitzender des Beirats STEAG EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH, Essen

Vorsitzender des Aufsichtsrats STEAG New Energies GmbH, Saarbrücken

Chairman of the Board der Iskenderun Enerji Üretim ve Ticaret A. Ş., Türkei

Mitglied des Beirats der Wessling Holding GmbH & Co. KG, Altenberge

Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinkalk GmbH, Wülfrath

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird; die Wahl erfolgt somit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2022.

Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl vorzunehmen.

Zudem ist beabsichtigt, dass Herr Bundesminister a.D. Wolfgang Clement im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2017 (24:00 Uhr) zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in deutscher oder englischer Sprache verfassten Nachweis in Textform erbringen. Bei Aktien, die girosammelverwahrt werden, reicht eine in Textform gehaltene Bescheinigung des depotführenden Instituts aus.

Der Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs muss sich auf den Beginn des 9. August 2017 (0:00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2017 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Daldrup & Söhne AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlungen (4035 H)
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: 0711 / 127-79256
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Nach Eingang der Anmeldungen und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung zu setzen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist ebenfalls für die rechtzeitige Anmeldung und Übersendung des Nachweises über den Anteilsbesitz zu sorgen (siehe oben bei Teilnahme an der Hauptversammlung). Bitte erkundigen Sie sich, ob der von Ihnen gewählte Vertreter Ihre Stimmrechte zur Vertretung annimmt. Ein Formular zur Erteilung der Vollmacht ist jeder Eintrittskarte beigefügt. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse übermittelt werden:

Daldrup & Söhne AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089 / 88 96 906-66
E-Mail: Daldrup2017@better-orange.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Voraussetzung hierfür ist zunächst ebenfalls eine rechtzeitige Anmeldung und Übersendung des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes (siehe oben bei Teilnahme an der Hauptversammlung). Das Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist der Eintrittskarte beigefügt. Bitte beachten Sie, dass eine Stimmrechtsvertretung nur mit ausdrücklichen Weisungen möglich ist. Die Vollmacht und Weisungen können schriftlich, per Fax oder elektronisch per E-Mail erteilt werden. Bei einer Vollmachts- und Weisungserteilung per E-Mail sind neben dem Vor- und Nachnamen des Aktionärs die vollständige Adresse und die Eintrittskartennummer zu nennen.

Wir bitten darum, die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 29. August 2017 – eingehend bei der Gesellschaft – an die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung zu übersenden.

Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG bitten wir, an die

Daldrup & Söhne AG
Investor Relations
Lüdinghauser Str. 42-46
59387 Ascheberg
Telefax: 025 93 – 95 93 60
E-Mail: ir@daldrup.eu

zu richten. Zugänglich zu machende Anträge werden im Internet unter

www.daldrup.eu

im Menü bei „Investor Relations“ unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.445.000 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.445.000 Stimmrechte. Der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.017 Aktien als eigene Aktien zuzurechnen, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können.

Sonstiges

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können die Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lüdinghauser Str. 42–46, 59387 Ascheberg, während der üblichen Geschäftszeiten einsehen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Sie sind ferner im Internet unter

www.daldrup.eu

im Menü bei „Investor Relations“ unter „Hauptversammlung“ zugänglich.

 

Grünwald, im Juli 2017

Daldrup & Söhne AG

– Der Vorstand –

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