DATA MODUL Aktiengesellschaft – Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz 18.03.2019

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen

München

Wertpapierkennnummer: 549890 ▪ ISIN: DE0005498901

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen (die „Gesellschaft“) erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils geltenden Fassung, die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekanntgemacht wurde, seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und künftig entsprochen wird:

– Ziffer 3.8
Die Gesellschaft hat für den Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung geschlossen. Dabei wurde für den Aufsichtsrat kein Selbstbehalt vereinbart, weil die Gesellschaft dies nicht als Maßnahme für eine positive Kontrollfunktion im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtsratspflichten hält.

– Ziffer 5.1.2
Für Vorstände ist keine Altersgrenze festgeschrieben, um die Auswahl an fachlich geeigneten Kandidaten nicht einzuschränken.

– Ziffer 5.3.1
Der Aufsichtsrat richtet keine separaten Ausschüsse ein, sondern führt die aufgeführten Tätigkeiten selbst durch, da dies im Falle eines aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates genauso effizient erfolgt.

– Ziffer 5.3.2
Der Aufsichtsrat richtet keinen separaten Prüfungsausschuss ein, sondern führt die aufgeführten Tätigkeiten selbst durch, da dies im Falle eines aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates genauso effizient erfolgt.

– Ziffer 5.3.3
Der Aufsichtsrat richtet keinen separaten Nominierungsausschuss ein, sondern führt die aufgeführten Tätigkeiten selbst durch, da dies im Falle eines aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates genauso effizient erfolgt.

– Ziffer 5.4.1
Für Aufsichtsräte ist keine Altersgrenze festgelegt, um die Auswahl an fachlich geeigneten Kandidaten nicht einzuschränken. Entsprechendes gilt für die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat; eine solche würde der von der Gesellschaft erstrebten Kontinuität der Wahrnehmung des Aufsichtsratsamtes zuwiderlaufen.

 

München, im März 2019

Der Vorstand der DATA MODUL AG

Der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG

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