datango AG – Hauptversammlung 2016

datango AG

Zossen

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Hauptversammlung am 17. Oktober 2016

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. September 2016 wurde die Hauptversammlung der datango AG wie folgt einberufen:

Montag, den 17. Oktober 2016, um 11:00 Uhr
in den Räumen der Rechtsanwälte BMT – Büsing, Müffelmann & Theye,
Kurfürstendamm 190/192 (4. Etage), 10707 Berlin,
ordentliche Hauptversammlung der datango AG,

und die folgende Tagesordnung bekannt gemacht:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 (1. April 2015 bis 31. März 2016)

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2015/2016

Auf das der Gesellschaft am 21. September 2016 zugegangene Verlangen der Aktionärin Kobit Gesellschaft für Konzepte, Bildung und Training mbH, Kaarst, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals überschreiten, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 und 2 um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt und werden diese weiteren Punkte hiermit bekannt gemacht:

3.

Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015/2016

Beschlußvorschlag:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015/2016, namentlich den Herren Hubert Zimmermann, Federico Pappalardo, Yair Reem (bis 31.12.2015) und Robert Staszek (ab 20.01.2016) wird für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung erteilt.

Begründung:

Gegen die Amtsführung der Aufsichtsräte im besagten Geschäftsjahr sind keine Einwände zu erheben. Durch die Entlastung soll dies anerkannt werden.

4.

Aufsichtsratsvergütung für das laufende Geschäftsjahr 2016/2017, für künftige Geschäftsjahre und für die früheren Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016

Beschlußvorschlag:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird, wenn sie nicht in einem Anstellungs- oder sonstigen Dienstverhältnis zu einem Aktionär stehen, dessen Inhalt auch die Wahrnehmung des Aufsichtsratsamtes bei der datango AG ist, für Ihre Tätigkeit im laufenden Geschäftsjahr 2016/2017 und für die weiteren Geschäftsjahre, in denen Sie gem. Beschluß der Hauptversammlung vom 6. April 2016 amtieren, eine Netto-Vergütung von EUR 5.000,00 pro Geschäftsjahr gezahlt. Amtiert ein Aufsichtsratsmitglied für weniger als die Hälfte des Geschäftsjahres, so ermäßigt sich die Vergütung für das betreffende Geschäftsjahr auf EUR 2.500,00. Zusätzlich wird für die Teilnahme an einer jeden Aufsichtssitzung, die nicht am Sitz der Gesellschaft stattfindet und an der das Aufsichtsratsmitglied persönlich vor Ort teilnimmt, eine Netto-Vergütung von EUR 1.000,00 gezahlt.

Klarstellend wird festgehalten und bestätigend wird beschlossen, daß diese Regelung auch für die Geschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 gegolten hat.

Begründung:

Diese Vergütungsregelung setzt die bisherige Vergütungspraxis bei der Gesellschaft fort, weil sich diese Praxis bewährt hat. Von einem Aufsichtsrat, der nicht bereits auf anderer Grundlage für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat bezahlt wird, wird man die kostenlose Wahrnehmung des Amtes nicht verlangen können. Die hier angesetzte Vergütung erscheint angemessen, wenn man von etwa vier Aufsichtsratssitzungen pro Jahr ausgeht.

 

Zossen, den 26. September 2016

datango AG

– Der Vorstand –

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