DATRON AG – Ordentliche Hauptversammlung

DATRON AG

Mühltal

WKN A0V9LA /​ ISIN DE000A0V9LA7
Eindeutige Kennung: DATRON_​oHV2022

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der DATRON AG zu der am 24. Juni 2022 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung mit Beginn um 10:00 Uhr MESZ ein, die ausschließlich
als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischenTeilnahme der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat der Vorstand gemäß Artikel
2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569ff in der seit dem 28. Februar 2021 gültigen
Fassung durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Teil I Nr. 67, Seite 3328 ff., dessen Geltung durch das Aufbauhilfegesetz
2021 vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, in Verbindung
mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
vom 20. Oktober 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, Seite 2258 („COVID-19-Gesetz“) entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die
Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung zu
ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und Ton
übertragen.

A. Tagesordnung

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG bereits am 25.04.2022 gebilligt hat.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats
und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind im öffentlich
verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die Internetadresse

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zugänglich.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2021 in Höhe von € 3.500.627,18 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter
Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021
788.441,80
b) Einstellung in die Gewinnrücklage 2.700.000,00
c) Gewinnvortrag 12.185,38
Bilanzgewinn 3.500.627,18

Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die 3.942.209 zur Zeit
des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands am 28.03.2022 und des Aufsichtsrats
am 25.04.2022 vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten
Stückaktien berücksichtigt. Für den Fall, dass sich die Zahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Hauptversammlung ändert, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten
Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie den nicht auf dividendenberechtigte
Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns in den Gewinnvortrag einzustellen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG,
Breite Weg 38, 76547 Sinzheim bei Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

B. Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und 2 COVID-19-Gesetz
mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 COVID-19-Gesetz entschieden,
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Hierzu wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz und § 118
Abs. 4 AktG die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgen. Die Bild-
und Tonübertragung ist über einen Hyperlink (HV-Portal) zugänglich, der über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ abgerufen werden kann. Die Hauptversammlung findet
unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorsitzenden des Vorstands
und gegebenenfalls weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 64367 Mühltal, In den Gänsäckern 5 statt.

Eine physische Teilnahme für Aktionäre durch Erscheinen ist im Übrigen ausgeschlossen.
Aktionäre, die sich an der Hauptversammlung virtuell beteiligen wollen, müssen sich
zuvor anmelden (siehe nachfolgend unter Ziff. 2.). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten oder an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend unter Ziff. 3., 4. und 5.).

 
1.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Fragen, für Widersprüche,
Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125
AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis
des Anteilsbesitzes an:

 

DATRON AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: datron-hv@gfei.de

Fragen der Aktionäre und Widersprüche gegen einen Beschluss der Hauptversammlung sowie
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge
sind ebenfalls an die genannte Adresse zu richten.

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß
§ 125 AktG können unter der genannten Adresse angefordert werden.

 
2.

Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
der Gesellschaft bis zum Ablauf des 17. Juni 2022 zugehen. Die Aktionäre haben ferner ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und
in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts
über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 03. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des 17. Juni 2022 an die oben genannte Adresse zugehen.

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, erhalten von der Gesellschaft eine
Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten
und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ Zugriff auf die Bild- und Tonübertragung.

Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verloren gehen sollte, können die Aktionäre
sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl
ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse

datron-hv@gfei.de

wenden.

 
3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den unter Ziff. 2. genannten Voraussetzungen
angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Zur Stimmabgabe
per elektronischer Briefwahl steht das HV-Portal unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zur Verfügung. Die elektronischen Briefwahlstimmen
können im HV-Portal bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
am 24. Juni 2022 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der elektronischen
Briefwahl bedienen.

 
4.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben
(vgl. oben Ziff. 2), können ihre Rechte in der virtuellen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person
seiner Wahl, auch z. B. die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Es
wird gebeten, der Gesellschaft den Namen des Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie
die in der Zugangskarte enthaltene Zugangsnummer mitzuteilen. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gleichgestellte
Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die Erteilung
der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf. ihr Widerruf in Textform
(§ 126b BGB) erfolgen. Etwa geltende Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gleichgestellten
Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert
erscheinen, dass sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall rechtzeitig
abstimmen.

Zusammen mit der Zugangskarte wird den Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung
an Dritte übersandt. Ein Formular zur Bevollmächtigung Dritter steht außerdem im Internet
unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zum Download bereit oder kann unter den vorstehend
bei Ziff. 1. genannten Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden. Die Gesellschaft
bittet darum, dass Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber
der Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf ebenfalls an die vorstehend bei Ziff. 1.
genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift, Fax oder E-Mail) gerichtet
werden.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben.

 
5.

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Für die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet
haben (vgl. oben Ziff.2.), besteht als weitere Alternative die Möglichkeit, sich durch
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben
das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten
erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter den vorstehend bei Ziff. 1. genannten Kontaktdaten (Postanschrift,
Fax oder E-Mail) in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Unter diesen Kontaktdaten kann
von der Gesellschaft auch ein entsprechendes Formular angefordert werden (Postanschrift,
Fax oder E-Mail), das außerdem im Internet unter zum Download

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ bereitsteht. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen
hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Neben der vorstehend beschriebenen Vollmachtserteilung per Post, E-Mail oder Telefax
steht für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das
HV-Portal unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen
hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
vom 3. Juni 2022 bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
am 24. Juni 2022 möglich ist.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind durch die Vollmachten
nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung
zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Schließlich ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

 
6.

Hinweise zu Ergänzungsverlangen und Gegenanträgen

Ergänzungsverlangen müssen gemäß § 122 Abs. 2 AktG mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum 30. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), schriftlich an die vorstehend in Ziff.
1. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift) gerichtet werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126,
127 AktG sind in deutscher Sprache und ausschließlich an die vorstehend in Ziff. 1.
genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift, Fax oder E-Mail) zu richten.

Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19 Gesetz gelten Anträge und/​oder Wahlvorschläge
von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als
in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.

Gegenanträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu Punkten der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern, wobei Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern keiner Begründung bedürfen, müssen mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 09. Juni 2022 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen. Sie werden im
Internet unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls im Internet unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Anderweitig adressierte Anträge oder verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags
und seiner Begründung kann die Gesellschaft insbesondere absehen, wenn einer der Gründe
gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der
Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem
Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Prüfer) enthalten.

 
7.

Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 24.
Juni 2022 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben zur Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre das Recht, selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Vorfeld der Hauptversammlung
Fragen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen sind gemäß
Artikel 2 § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19 Gesetz bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
also bis zum 22. Juni 2022, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft im HV-Portal unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zu übermitteln. Auf anderem Wege oder später eingereichte
Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand wird alle Fragen beantworten. Fragen
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.

 
8.

Hinweise zu Widersprüchen

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder
ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären, wenn sie ihr Stimmrecht
nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Der Widerspruch kann
ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am
24. Juni 2022 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.
Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

 
9.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DATRON AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt wurde, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

IR@datron.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

DATRON AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: datron-hv@gfei.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 
10.

Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der DATRON AG

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zugänglich:

 

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.

Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2021 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021.

Die Formulare für die Stimmabgabe durch Briefwahl, für die Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter sowie für die Vollmachtserteilung an Dritte.

 

Mühltal-Traisa, im Mai 2022

DATRON AG

Der Vorstand

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