DAVIGO AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Davigo AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 21.05.2019

DAVIGO AG

Hamburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am 28. Juni 2019, 16:00 Uhr,
in den Räumen der Notare am Alstertor,
Alstertor 14, 20095 Hamburg,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung

TOP 1:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Herren Jan Hartlieb und Lutz Tiedemann beabsichtigen, ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils mittels schriftlicher Erklärung mit Wirkung zur Beendigung der am 28. Juni 2019 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung (die „Hauptversammlung“) niederzulegen.

Gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 9 Ziffer 1 der aktuellen Fassung der Satzung der DAVIGO AG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor:

a)

Herrn Dr. rer. nat. Albin Walther, Projektmanager, wohnhaft in Hamburg, sowie

b)

Frau Julia Thormählen, Finanzberaterin, wohnhaft in Kremperheide,

jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

TOP 2:

Entlastung der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausscheidenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Jan Hartlieb und Herrn Lutz Tiedemann für das Geschäftsjahr 2018 und für das Geschäftsjahr 2019 (bis zum Zeitpunkt der Amtsniederlegung) Entlastung zu erteilen.

II.
Gesamtzahl der Aktien

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.447.730,00 und ist in 144.773 auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 18 Ziffer 1 der aktuellen Fassung der Satzung der DAVIGO AG in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 144.773 beträgt.

III.
Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der aktuellen Fassung der DAVIGO AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 21. Juni 2019 zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

DAVIGO AG
Vorstand
Herrn Simon Marbach
Heimhuder Straße 52
20148 Hamburg
E-Mail: contact@davigo.ai

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur DAVIGO AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär wegen § 10 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit § 67 Absatz 1 Aktiengesetz nur derjenige, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).

Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (21. Juni 2019, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, werden aus organisatorischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht in das Aktienregister eingetragen (Umschreibestopp). Sie können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

IV.
Stimmrechtvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der DAVIGO AG bedürfen der Schriftform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

V.
Anträge und Verlangen von Aktionären

Anträge und Verlangen von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

DAVIGO AG
Abteilung Investor Relations
Herrn Simon Marbach
Heimhuder Straße 52
20148 Hamburg
E-Mail: contact@davigo.ai

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 20. Juni 2019 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.davigo.ai

öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Hamburg, im Mai 2019

DAVIGO AG

Der Vorstand

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