DCT DELTA AG Digital Communication Technology – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DCT DELTA AG Digital Communication Technology
Bodman-Ludwigshafen
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf die Verschmelzung der DCT DELTA Vertriebs GmbH mit der DCT DELTA AG Digital Communication Technology gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG, 22.11.2019

DCT DELTA AG Digital Communication Technolgy

Bodman-Ludwigshafen

Hinweis auf die Verschmelzung der DCT DELTA Vertriebs GmbH mit der DCT
DELTA AG Digital Communication Technology gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG,

Die DCT DELTA AG Digital Communication Technology beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der DCT DELTA Vertriebs GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Bodman, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 iVm §§ 46 ff. UmwG). Die Gesellschafterversammlung der DCT DELTA Vertriebs GmbH muss nicht über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen, da ihr gesamtes Stammkapital von der übernehmenden DCT DELTA AG Digital Communication Technology gehalten wird (§ 62 Abs. 4 UmwG). Ein Beschluss der Hauptversammlung der DCT DELTA AG Digital Communication Technology über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der DCT DELTA Vertriebs GmbH ist ebenfalls nicht erforderlich, weil die DCT DELTA AG Digital Communication Technology als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der DCT DELTA Vertriebs GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Aktionäre der DCT DELTA AG Digital Communication Technology, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DCT DELTA AG Digital Communication Technology erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der DCT DELTA AG Digital Communication Technology enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 14. November 2019 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der DCT DELTA AG Digital Communication Technology in Bodman der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der DCT DELTA AG Digital Communication Technology und der DCT DELTA Vertriebs GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der DCT DELTA AG Digital Communication Technology aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der DCT DELTA AG Digital Communication Technology unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Bodman, den 14. November 2019

DCT DELTA AG Digital Communication Technology

Ulrich Kiebler

Vorstandsvorsitzender

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