DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft – Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapierkennnummer/WKN: A0Z23G
ISIN: DE000A0Z23G6
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
– über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals (2009) und die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2011/I)
sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014/I) und eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014/I) und
entsprechende Satzungsänderungen sowie
die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen –

I. Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014/I)

Die Hauptversammlung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft in Berlin hat am 26. Juni 2014 unter dem Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines Bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 4 Abs. 3 beschlossen.

Das neue Bedingte Kapital sieht vor, dass das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 6.800.000,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 6.800.000 neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, bedingt erhöht ist (Bedingtes Kapital 2014/I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Wandlungs- oder Optionsrechten (bzw. Wandlungspflichten) auf bis zum 25. Juni 2019 zu begebende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen der DEAG. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen oder die Inhaber der Optionsscheine von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen bzw. ihre Wandlungspflicht erfüllen.

Das am 08. Juli 2009 beschlossene Bedingte Kapital besteht nicht mehr.

Der vollständige Wortlaut des Bedingten Kapitals und der entsprechenden Satzungsänderung ist unter Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger am 20. Mai 2014 veröffentlicht worden ist.

Die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 3 der Satzung ist am 09. September 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen worden.

II. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014/I)

Die Hauptversammlung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft in Berlin hat am 26. Juni 2014 unter dem Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juni 2019 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.813.940,00 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Genehmigten Kapital näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Das Genehmigte Kapital vom 28. Juni 2011 ist aufgehoben (Genehmigtes Kapital 2011/I).

Der vollständige Wortlaut des Genehmigten Kapitals ist unter Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger am 20. Mai 2014 veröffentlicht worden ist.

Die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 4 der Satzung ist am 09. September 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen worden.

Berlin, im Januar 2015

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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