DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG – Hauptversammlung 2015

DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG
Berlin
ISIN DE000A13SUL5
WKN A13SUL
Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet statt am Samstag, den 13. Juni 2015, 11.00 Uhr, in den Räumen von Rechtsanwalt Notar Michael Havers, Grolmanstr. 39, 10623 Berlin.
I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Henrik Johannes von Lukowicz-Hünerhoff, Kaufmann, 40591 Düsseldorf

Hans Ulrich Rücker, Immobilienkaufmann, 42859 Remscheid

Peter Alexander Georg Schropp, Bankkaufmann, 82237 Wörthsee Steinebach

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
II.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsräten übersenden. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind zu richten an: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG, Hermannstr. 161, 12051 Berlin. Die rechtzeitig unter der oben genannten Adresse bei der Gesellschaft eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.defama.de nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

Berlin, Mai 2015

DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG

Der Vorstand

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