Degussa Bank AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Degussa Bank AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur fünften ordentlichen Hauptversammlung 11.04.2019

Degussa Bank AG

Frankfurt am Main

An die Aktionäre
der Degussa Bank AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Donnerstag, den 9. Mai 2019, 11:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main
9. Obergeschoss, Besprechungsraum

ein. Die

Tagesordnung

lautet wie folgt:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von Euro 32.000.000,00 wie folgt zu beschließen:

Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 32.000.000,00 wird an die Aktionäre ausgeschüttet. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von Euro 0,64 je Stückaktie. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 14.05.2019.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 enden die Amtszeiten der von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Christian Olearius, Christian Schmid, Dr. Helmut Linssen und Heinz-Joachim Wagner. Daher ist eine Neubestellung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Degussa Bank AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG und § 8 der Satzung der Gesellschaft in der Weise zusammen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sie nicht aufgrund anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag oder im Gesetz zu bestellen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses – vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Dr. Christian Olearius, Hamburg, Bankier

2.

Christian Schmid, Korntal-Münchingen, Bankkaufmann

3.

Heinz-Joachim Wagner, Bad Nauheim, Diplom-Kaufmann

4.

Dr. Helmut Linssen steht wegen Eintritt in den Ruhestand für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. An seiner Stelle soll Herr Dr. Peter Rentrop-Schmid, Geschäftsleiter, M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg, neu in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl).

Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Christian Olearius im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer sowie Konzernabschlussprüfer zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 11 Abs.1 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihr Recht zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in geeigneter Form, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts, nachweisen. Der Berechtigungsnachweis muss der Gesellschaft spätestens zum Beginn der Hauptversammlung vorliegen. Gerne können Sie den Nachweis auch vorab schriftlich oder per Email an nachfolgend genannten Adresse schicken:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/3600-3300
oder per E-Mail: natascha.hornung@degussa-bank.de

Um den erforderlichen Zugang bis zum Beginn der Hauptversammlung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Donnerstag, den 18. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ).

Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Sofern Sie an der Hauptversammlung nicht selbst teilnehmen und auch keinen eigenen Vertreter entsenden, sind Herr Matthias Buch oder stellvertretend Frau Rechtsanwältin Lisa Holzapfel gerne bereit, Ihre Vertretung zu übernehmen. Für die Bevollmächtigung bitten wir, den beigefügten Vordruck zu benutzen. Sofern der Name des Bevollmächtigten offen gelassen ist, wird dieser unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung eingesetzt. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden.

Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigter rechtzeitig abstimmen.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Sonntag, den 14. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift zugehen:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG)

Eventuelle (Gegen-) Anträge im Sinne von § 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/3600-3300
oder per E-Mail: natascha.hornung@degussa-bank.de

Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 24. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse

www.degussa-bank.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 50.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.000.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 50.000.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Kapital- und Ertragsentwicklung ermöglicht auch für das Geschäftsjahr 2018 eine Ausschüttung. Für das Wachstum der Gruppe bleibt aber ein weiterer Kapitalaufbau erforderlich. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Thesaurierung und Gewinnausschüttung an die Aktionäre wird angestrebt.

Gerne begrüßen wir Sie persönlich in der Hauptversammlung. Sofern Sie nicht selbst erscheinen möchten, wären wir Ihnen für die Erteilung einer Vollmacht dankbar, damit eine möglichst hohe Präsenz sichergestellt ist. Ein vorbereitetes Vollmachtsformular ist der Einladung beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Frankfurt, 8. April 2019

Degussa Bank AG

Der Vorstand

Jürgen Eckert               Michael Horf

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