Delticom AG: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Delticom AG

Hannover

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die MobileMech GmbH mit dem Sitz in Hannover als übertragende Gesellschaft auf die Delticom AG mit dem Sitz in Hannover als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der MobileMech GmbH in der Hand der übernehmenden Delticom AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

 

Delticom AG

Der Vorstand

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