DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0XFSF0 /​ WKN: A0XFSF

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEMIRE_​oHV2022

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
(virtuelle Hauptversammlung)

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche
Mittelstand Real Estate AG, Frankfurt am Main, ein, die

 

am Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 14:00 Uhr (MESZ),

in den Geschäftsräumen des Notariats Gerns & Partner, An der Welle 3, 60322 Frankfurt
am Main, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal
der Gesellschaft live im Internet unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung/​

übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt
III „Weitere Angaben zur Einberufung“.

I.
Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real
Estate AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des zusammengefassten
Lageberichts für die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2021 – einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 HGB – sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung
und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss
und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit
der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich
gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Nachdem von den Großaktionären der Wunsch geäußert wurde, für das Geschäftsjahr 2021
eine Dividende in Höhe des Bilanzgewinns auszuschütten, haben Vorstand und Aufsichtsrat
diesen Vorschlag angemessen geprüft und mit bestehenden weiteren Interessen im Rahmen
ihres pflichtgemäßen Ermessens abgewogen. Vorstand und Aufsichtsrat haben dabei insbesondere
die Renditeerwartungen der Aktionäre einerseits und die Notwendigkeiten der Kapital-
und Liquiditätsausstattung der Gesellschaft andererseits abgewogen. Vor diesem Hintergrund
haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, der Hauptversammlung eine Dividende in
Höhe von EUR 0,31 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2021
vorzuschlagen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen also vor, den Bilanzgewinn der DEMIRE Deutsche
Mittelstand Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 32.912.457,40
wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,31 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt: EUR 32.708.904,76
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 203.552,64

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der
Gesellschaft gehaltenen 2.264.728 eigenen Aktien, aus denen ihr kein Dividendenrecht
zusteht.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat
der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreiten.

Sollte der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn nicht mehr für die Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,31 je dividendenberechtigter Stückaktie ausreichen, wird der angepasste
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung eine Ausschüttung von EUR 0,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie vorsehen.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung
der Dividende Folgendes: Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 in vollem Umfang
aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes
(nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung
ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären
unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit
ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der
deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am
23. Mai 2022.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre
2019 und 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Ralf Kind für das Geschäftsjahr
2019 wegen der weiterhin andauernden Untersuchungen zu möglicherweise pflichtwidrigem
Verhalten von Herrn Kind im Geschäftsjahr 2019 erneut zu vertagen; und

b)

allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die imGeschäftsjahr
2021 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
und des Prüfers für etwaige verkürzte Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjährige
Finanzberichte

Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 AktG Prüfungsausschuss
ist und als solcher eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, schlägt vor,
folgenden Beschluss zu fassen:

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt
am Main und Zweigniederlassung in Berlin wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht
verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte in den
Geschäftsjahren 2022 und 2023 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

6.

Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) ist erstmals für das Geschäftsjahr 2021 ein Vergütungsbericht gemäß § 162
AktG von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die
Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat haben daher für das Geschäftsjahr 2021 einen Vergütungsbericht
der Gesellschaft erstellt. Dieser wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG
gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist im Testat
des Abschlussprüfers enthalten.

Der Vergütungsbericht ist in dieser Einberufung im Abschnitt II abgedruckt und von
der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über unsere Website unter

www.demire.ag/​hauptversammlung/​

zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.

II.
Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6

Vergütungsbericht 2021

Der Vergütungsbericht im Sinne des § 162 Aktiengesetz (AktG) enthält Erläuterungen
hinsichtlich der individuellen Vergütungen der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
(„DEMIRE AG“) im Geschäftsjahr 2021.

Im Vergütungsbericht finden sich detaillierte Informationen zum Vergütungssystem,
die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung der und Leistungen
an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Erläuterungen,
wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der DEMIRE AG fördert. Die Erstellung
des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und
des Aufsichtsrats.

Überblick über das Geschäftsjahr 2021

VERGÜTUNGSSYSTEM DER VORSTÄNDE IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Im Rahmen der Hauptversammlung vom 28. April 2021 wurde ein neues Vergütungssystem
(„Vergütungssystem neu“) für die Mitglieder des Vorstands der DEMIRE AG mit einer Mehrheit von 99,71 % des
vertretenen Kapitals gebilligt (siehe: www.demire.ag/​hauptversammlung).

Die Vorstandsdienstverträge der Vorstände Ingo Hartlief und Tim Brückner wurde per
Verlängerungsvereinbarungen vom 26. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Da die vereinbarten Änderungen der Vergütung des Vorstands entsprechend den Verlängerungsvereinbarungen
vom 26. Mai 2021, ebenso wie die Vereinbarungen selbst, erst ab dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind, wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 Vergütungen
ausschließlich nach den Vorgaben des vorangegangenen Vergütungssystems („Vergütungssystem alt“) gewährt. Dieses „Vergütungssystem alt“ wird mithin untenstehend dargestellt.

Eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat.

Anpassungen der Zielvergütungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 gegenüber
dem Vorjahr haben nicht stattgefunden.

Zudem wurden durch den Aufsichtsrat Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen,
variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2021 festgelegt. Erläuterungen
hinsichtlich der Tantieme der Vorstände, welche im Geschäftsjahr 2021 erdient wurde,
sind dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorbehalten. Auf deren Darstellung
wird mithin im hiesigen Vergütungsbericht verzichtet.

Von Vorgaben des „Vergütungssystems alt“ ist der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021
nicht abgewichen.

VERGÜTUNGSSYSTEM DER AUFSICHTSRÄTE IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, welches in § 16 der Satzung niedergelegt
ist, wurde von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 99,99
% des vertretenen Kapitals ebenfalls gebilligt. Im Rahmen der Hauptversammlung vom
28. April 2021 wurde beschlossen, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit
Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 von EUR 30.000 auf EUR 40.000,00 je ordentliches
Aufsichtsratsmitglied erhöht wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache
und der stellvertretende Vorsitzende erhält das Doppelte des vorgenannten Betrages.
Eine gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer auf diese Beträge wird ebenfalls vergütet.

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig – wie in § 16 der Satzung
(in der Version vom 22. September 2020) niedergelegt – zur Anwendung gebracht.

Die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021 im Detail

ÜBERSICHT „VERGÜTUNGSSYSTEM ALT“

Das „Vergütungssystem alt“ für die Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige und
langfristige Unternehmensentwicklung der Gesellschaft ausgerichtet und damit als relevanter
Baustein für die Umsetzung der Unternehmensstrategie der DEMIRE AG ausgestaltet.

In diesem Zusammenhang ist das „Vergütungssystems alt“ unterteilt in erfolgsabhängige
und nicht erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile. Die Vergütung des Vorstands besteht
aus Grundvergütung, Versorgungsaufwand, Nebenleistungen, sowie einjähriger variabler
Vergütung (Short Term Incentive (STI) = Tantieme) und mehrjähriger variabler Vergütung
(Long Term Incentive (LTI) = virtuelles Aktienoptionsprogramm).

Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich hierbei an der Erreichung bestimmter
vorab festgelegter Ziele.

Zur besseren Übersicht findet sich untenstehend eine entsprechende Tabelle, welche
die wesentlichen Eckpunkte des „Vergütungssystems alt“ zusammenfasst.

Wesentliche Eckpunkte des im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems („Vergütungssystem
alt“)

VERGÜTUNGSBESTANDTEIL

 
Erfolgsunabhängige Vergütung Bemessungsgrundlage/​Parameter
Grundvergütung Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt
wird.
Nebenleistungen Bereitstellung eines Dienstwagens, die Fortführung der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung), der Abschluss einer Unfall- und Invaliditätsversicherung im Rahmen
einer Gruppenunfallversicherung sowie eine Vergütungsfortzahlung bei Krankheit oder
Unfall und ein Sterbegeld.

Zudem erstattet die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied -Kosten einer privaten Altersvorsorge
bis zur Höhe des maximalen freiwilligen monatlichen Beitrages in der gesetzlichen
Rentenversicherung.

Versorgungsaufwand Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer freiwilligen
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender
Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen.
Erfolgsabhängige Vergütung Bemessungsgrundlage/​Parameter
Tantieme (Short-Term Incentive) Die einjährige, variable Vergütung besteht aus einem Zielbetrag, der abhängig von
der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien ausbezahlt wird.
Begrenzung/​Cap:

das Doppelte des Zielbetrags

Leistungskriterien:

Für Herrn Tim Brückner:

1. Qualitative Ziele

Ausbau der Digitalisierung im Unternehmen, auch in Bezug auf Reporting und Treasury
Management System

Weitere Stabilisierung des Teams auch unter COVID-19 Bedingungen;

Start des EPRA Sustainability Rating Projekts mit dem Ziel, in Zukunft ein Nachhaltigkeitsrating
zu erhalten

Optimierung der Dienstleister- und Kostenstruktur
Optimierung des Accountings
Optimierung der Gesellschafterstrukturen
2. Quantitative Ziele

Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %
Reduzierung der Finanzierungskosten der DEMIRE AG

Erfolgsabhängige Vergütung Bemessungsgrundlage/​Parameter
Tantieme (Short-Term Incentive) Leistungskriterien:

Für Herrn Ingo Hartlief:

1. Qualitative Ziele

Implementierung eines wirksamen COVID-19 Krisen-Managements (z. B. konstantes Monitoring
der Mietverhältnisse)

Optimierung Kostenstruktur (Immobilien-, Finanzierungs-, Struktur- und Verwaltungskostenebene)
Weiterentwicklung des Forderungsmanagements

Verbesserung des Risikomanagements und Zertifizierung nach ICG
Erfolgreiche Repositionierung von Single-Tenant-Objekten

2. Quantitative Ziele
Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %

Weiterentwicklung des Unternehmens mit dem Ziel einer Dividendenfähigkeit
Schaffung von Liquidität i. H. v. mind. EUR 200 Mio.

Vermietungen in einer Größenordnung von mind. 100.000 qm
(Neuabschlüsse und Verlängerung von Altmietverträgen)

Auszahlung:

Am Ende des Monats, in dem der Jahresabschluss der Gesellschaft des Vorjahres festgestellt
wird.

Erfolgsabhängige Vergütung Bemessungsgrundlage/​Parameter
Virtuelles Aktienoptionsprogramm
(Long-Term Incentive)
Tranche 2019 (LTI 2019/​2023)

Begrenzung/​Cap:

Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt.

Zudem ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag von der langfristigen Entwicklung des
Aktienkurses der Gesellschaft abhängig und wird auf einen für das jeweilige Vorstandsmitglied
individuell festgelegten Maximalbetrag begrenzt (für Herrn Ingo Hartlief auf einen
Maximalbetrag von EUR 220.000 brutto und für Herrn Tim Brückner auf einen Maximalbetrag
von EUR 75.000 brutto).

Leistungskriterien:

Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und
ein Maximalwert von 14 % p. a.

Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten
und eine Hürde von Minus 10 Prozentpunkten.

Auszahlung:

Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele
und des Aktienkurses.

Erfolgsabhängige Vergütung Bemessungsgrundlage/​Parameter
Virtuelles Aktienoptionsprogramm
(Long-Term Incentive)
Tranchen ab 2020 (LTI 2020/​2024) (LTI 2021/​2025)

Begrenzung/​Cap:

Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt.

Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten Aktienoptionen (= auch als Performance
Share Units (PSUs) bezeichnet) ist nicht vorgesehen.

Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale
Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.

Leistungskriterien:

50 % jährliche Aktienkurssteigerung
50 % Relative Total Shareholder Return

Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und
ein Maximalwert von 14 % p. a.

Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten
und eine Hürde von minus 10 Prozentpunkten.

Auszahlung:

Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele
und des Aktienkurses.

Erfolgsabhängige Vergütung Bemessungsgrundlage/​Parameter
Virtuelles Aktienoptionsprogramm
(Long-Term Incentive)
Tranchen ab 2020 (LTI 2020/​2024) (LTI 2021/​2025)

Begrenzung/​Cap:

Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt.

Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten Aktienoptionen (= auch als Performance
Share Units (PSUs) bezeichnet) ist nicht vorgesehen.

Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale
Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.

Leistungskriterien:

50 % jährliche Aktienkurssteigerung
50 % Relative Total Shareholder Return

Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und
ein Maximalwert von 14 % p. a.

Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten
und eine Hürde von minus 10 Prozentpunkten.

Auszahlung:

Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele
und des Aktienkurses.

Sonstige Vergütungsregelungen Bemessungsgrundlage/​Parameter
Maximalvergütung Erst im Rahmen der Änderungsvereinbarungen vom 26. Mai 2021 vorgesehen.
Abfindungs-Cap Die Abfindung darf den Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht
mehr als die Restlaufzeit des Vertrages vergüten („Abfindungs-Cap“). Für die Berechnung
des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres
sowie gegebenenfalls die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr
abgestellt.
Malus- und Clawback Regelung Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung
ist möglich.
Vergütung für weitere Mandate innerhalb und außerhalb der DEMIRE-Gruppe Etwaige für die Wahrnehmung konzerninterner Aufsichtsratsmandate oder ähnlichen Ämtern
bezogene Vergütungsleistungen werden auf das feste Jahresgehalt angerechnet. Eine
gesonderte Vergütung für die Übernahme eines Vorstandsmandats bei der Fair Value REIT-AG
ist nicht vorgesehen.

DIE ERFOLGSUNABHÄNGIGEN VERGÜTUNGSELEMENTE IM DETAIL IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Grundvergütung im Geschäftsjahr 2021

Die Grundvergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am
Schluss eines jeden Kalendermonats gezahlt und stellt für die Vorstandsmitglieder
ein fixes Einkommen dar. Die jährliche Grundvergütung 2021 betrug für den Vorstandsvorsitzenden
Ingo Hartlief EUR 400.000,00 brutto p. a. und für den Finanzvorstand Tim Brückner
EUR 240.000,00 brutto p. a.

Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2021

Zusätzlich zur Grundvergütung stehen den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen zu.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen
und privaten Nutzung.

Die Gesellschaft führt zudem für die Vorstände eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) fort. Die D&O-Versicherung enthält den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestselbstbehalt von 10 % des Schadens bis jährlich zur Höhe des Eineinhalbfachen
der festen jährlichen Vergütung im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG.

Zudem unterhält die Gesellschaft eine Unfallversicherung im Rahmen eines Gruppen-Unfallversicherungsvertrages
und zwar mit Versicherungsleistungen in Höhe von EUR 500.000 für den Todesfall und
EUR 500.000 für den Invaliditätsfall. Die Versicherungsprämien werden von der Gesellschaft
getragen. Im Todesfall stehen die Versicherungsleistungen entsprechend den Versicherungsbedingungen
entweder einer vom Vorstand benannten Person oder den Erben zu.

Zudem erstattet die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied Tim Brückner Kosten einer privaten
Altersvorsorge bis zur Höhe des maximalen freiwilligen monatlichen Beitrages in der
gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei einer vorrübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit, Unfall oder aus
einem anderen vom Vorstandsmitglied nicht verschuldeten Grund eintritt, wird das feste
Jahresgehalt für die Dauer von bis zu sechs Monaten seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit
weitergewährt, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vorstandsdienstvertrages. Das
Vorstandsmitglied muss sich auf diese Zahlungen anrechnen lassen, was es von Kranken-,
Rentenkassen oder sonstigen Versicherungen oder Versorgungswerken an Krankengeld,
Krankentagegeld oder Renten erhält, soweit die Leistungen nicht ausschließlich auf
den Beiträgen des Vorstandsmitglieds beruhen.

Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Vorstandsdienstvertrages, hat dessen
Ehepartner/​in bzw. Lebenspartner/​in im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, ersatzweise
die unterhaltsberechtigten Kinder als Gesamtgläubiger, Anspruch auf unverminderte
Gewährung des festen Jahresgehalts für den Sterbemonat und die drei folgenden Monate,
längstens jedoch bis zum Ende der regulären Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages.

Versorgungsaufwand im Geschäftsjahr 2021

Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer freiwilligen
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender
Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen.

DIE ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNGSELEMENTE IM DETAIL IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Die variable Vergütung setzt sich aus einem einjährigen erfolgsabhängigen Bonus (Short
Term Incentive) sowie einem mehrjährigen erfolgsabhängigen Bonus (Long Termin Incentive)
zusammen.

Einjährige, erfolgsabhängige Vergütung, welche im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt wurde
(Tantieme 2020)

Grundsätzliche Ausgestaltung

Die Tantieme (Short Term Incentive) dient als variables Vergütungselement mit kurzfristiger
Anreizwirkung. Die Laufzeit ist daher auf ein Jahr begrenzt. Wie ausgeführt, wird
im Rahmen dieses Vergütungsberichts ausschließlich auf die im Geschäftsjahr 2020 erdiente
Tantieme abgestellt, welche im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt wurde.

Das Short Term Incentive Programm enthält eine Regelung hinsichtlich des auszuzahlenden
Maximalbetrages, wonach der Betrag der Auszahlung auf jeweils insgesamt 200 % des
Zielwerts begrenzt ist. Bei Nichterfüllung der Leistungskriterien kann dieses variable
Vergütungselement auch vollständig entfallen.

Leistungskriterien

Das Inaussichtstellen der Tantieme, geknüpft an für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegten
Zielvorgaben soll eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung fördern.

Diese stehen im Einklang mit den Interessen der Stakeholder der DEMIRE AG. Für eine
langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung hat die Gesellschaft sich sowohl
finanzielle als auch nichtfinanzielle Ziele gesetzt. Die strategischen Ziele des Unternehmens
bilden die Grundlage für die Auswahl der Leistungskriterien für die variable Vergütung.

Für das Vorstandsmitglied Ingo Hartlief wurde hierbei im Geschäftsjahr 2020 in Bezug
auf die Tantieme eine Zielvergütung in Höhe von EUR 190.000 brutto festgesetzt. Für
das Vorstandsmitglied Tim Brückner wurde im Geschäftsjahr 2020 in Bezug auf die Tantieme
eine Zielvergütung in Höhe von EUR 115.000 brutto festgesetzt.

Über die wirtschaftlichen Aspekte hinaus sollen diese weiteren Leistungskriterien
auch für die Mitarbeiter des Unternehmens als sinnstiftendes Element dienen. Hierdurch
soll sichergestellt werden, dass die Unternehmensinteressen von Seiten der Führungsebene
vollumfänglich gewahrt und verfolgt werden.

Der Aufsichtsrat hat die Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr zu beschließen.

Die im Geschäftsjahr 2020 erdiente Tantieme wurde am Ende des Monats, in dem der Jahresabschluss
des Geschäftsjahres 2020 festgestellt wurde, an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt
– namentlich Ende April 2021. Daher ist sie der gewährten Vergütung des Geschäftsjahres
2021 im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG zuzurechnen.

Die Tantieme für das Geschäftsjahr 2020 basiert auf dem „Vergütungssystem alt“. Im
Zuge der Beurteilung der Zielerreichung wurden im Geschäftsjahr 2020 unter anderem
folgende Leistungskriterien herangezogen:

FÜR HERRN TIM BRÜCKNER:

1. Qualitative Ziele

Ausbau der Digitalisierung im Unternehmen, auch in Bezug auf Reportings und Treasury
Management System

Weitere Stabilisierung des Teams auch unter COVID-19 Bedingungen

Start des EPRA Sustainability Rating Projekts mit dem Ziel, in Zukunft ein Nachhaltigkeitsrating
zu erhalten

Optimierung der Dienstleister- und Kostenstruktur

Optimierung des Accountings

Optimierung der Gesellschafterstrukturen

2. Quantitative Ziele

Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %

Reduzierung der Finanzierungskosten der DEMIRE

FÜR HERRN INGO HARTLIEF:

1. Qualitative Ziele

Implementierung eines wirksamen COVID-19 Krisen-Managements (z. B. konstantes Monitoring
der Mietverhältnisse)

Optimierung Kostenstruktur (Immobilien-, Finanzierungs-, Struktur- und Verwaltungskostenebene)

Weiterentwicklung des Forderungsmanagements

Verbesserung des Risikomanagements und Zertifizierung nach ICG

Erfolgreiche Repositionierung von Single-Tenant-Objekten

2. Quantitative Ziele

Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %

Weiterentwicklung des Unternehmens mit dem Ziel einer Dividendenfähigkeit

Schaffung von Liquidität i. H. v. mind. EUR 200 Mio.

Vermietungen in einer Größenordnung von mind. 100.000 qm (Neuabschlüsse und Verlängerung
von Altmietverträgen)

Die Zielerreichung wurde von dem Aufsichtsrat in einer Gesamtschau festgelegt. Die
Geschäftsentwicklung der DEMIRE AG war im Geschäftsjahr 2020 von den Auswirkungen
der Corona-Pandemie mit bestimmt Ungeachtet dessen wurden die seinerzeit vereinbarten
Ziele nicht nur erfüllt, sondern sogar deutlich übertroffen, was insbesondere die
Steigung der FFO, die Vermietungsleistung sowie die deutlich gesenkten Finanzierungskosten
betrifft. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist es dem Vorstand hervorragend gelungen,
das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln, was gerade in ungewöhnlichen Pandemiezeiten
eine außerordentliche Herausforderung dargestellt hatte. Alle gesetzten Ziele wurden
daher nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen, die daraus erzielte Zielerrechnung
beläuft sich somit auf 200 %. Die Vorstandsmitglieder haben daher im April 2021 eine
Tantiemeauszahlung zu 200 % für das Geschäftsjahr 2020 erhalten.

Sowohl die gewährte Tantieme als auch die gewährten PSU entsprechen dem maßgeblichen
Vergütungssystem, das den Vorstand sowohl kurz wie langfristig incentiviert. Es trägt
dabei dazu bei, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, Wachstum
zu generieren, operative und finanzielle Kennzahlen zu verbessern und den Unternehmenswert
langfristig zu steigern.

VIRTUELLES AKTIENOPTIONSPROGRAMM (LONG-TERM INCENTIVE) 2021 IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Grundsätzliche Ausgestaltung (Tranche 2021/​2025)

Den Vorstandsmitgliedern der DEMIRE AG sollen im Zuge einer langfristigen, aktienbasierten
variablen Vergütung in Form eines virtuellen Aktienplans (Performance Share Plan)
jährlich virtuelle Aktienoptionen (sogenannte „Performance Share Units“ „PSUs“) gewährt
werden. Es ist hierbei vorgesehen, dass die Tranchen der virtuellen Aktienoptionen
jeweils am 1. Januar eines Jahres gewährt werden. Die Anzahl der jährlich gewährten
PSUs ermittelt sich aus einem im Vorhinein vertraglich vereinbarten, jährlichen Zuteilungsbetrag
geteilt durch den durchschnittlichen Aktienkurs der DEMIRE AG 60 Handelstage vor dem
1. Januar eines jeden Jahres („Zeitpunkt der Gewährung“).

Die Anzahl der gewährten PSUs werden in einem Gewährungsschreiben innerhalb von vier
Wochen nach Gewährung den Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat mitgeteilt.

Die gewährten PSUs werden jeweils nach einer Performanceperiode von vier Jahren nach
dem Tag der Gewährung („Zeitpunkt der etwaigen Erdienung“ auch als „Vesting“ bezeichnet) in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele
erdient. Dabei kann sich die Anzahl der ursprünglich gewährten PSUs innerhalb eines
Korridors von 0 % bis 100 % je nach erreichter Performance entwickeln. Liegt die Performance
unterhalb einer definierten Hürde in den jeweils beschriebenen Zielen, sollen 0 %
der gewährten PSUs erdient werden. Ab Erreichung der jeweiligen Hürde erfolgt die
Erdienung von 50 % bis 100 % der gewährten PSUs.

Die Auszahlung der erdienten PSUs erfolgt in bar als Eurobetrag jeweils am 31. März
des Jahres nach Vesting. Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich aus der Anzahl der
erdienten PSUs multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der DEMIRE AG 60
Handelstage vor „Vesting“. Mithilfe der langfristigen variablen Vergütung in Form
des Performance-Share-Plans sollen die Interessen der Mitglieder des Vorstands und
der Anteilseigner im Hinblick auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes
noch deutlicher aufeinander ausgerichtet werden. Zudem gewährleistet der Performance
Share Plan eine langfristige Bindung des Vorstands an das Unternehmen und steigert
dessen Motivation.

Leistungskriterien des Performance-Share-Plans für die Tranche 2021/​2025

Die Erfolgsziele des virtuellen Aktienoptionsplans bilden zu 50 % die jährliche Aktienkurssteigerung
sowie zu 50 % der „Relative Total Shareholde Return“ („relativer TSR“), jeweils gemessen
über die vierjährige Performanceperiode.

Nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode erfolgt durch den Aufsichtsrat eine
Überprüfung, inwiefern die Ziele erreicht wurden. An der individuellen Zielerreichung
bemisst sich sodann, ob und wie viele virtuelle Aktien tatsächlich erdient wurden.
Die Erdienung der maximal möglichen Anzahl an PSUs (100 % der gewährten Anzahl an
PSUs) erfolgt bei der Erreichung des vom Aufsichtsrat für jede Tranche vorab definierten
Maximalwerts des Kurssteigerungsziels und des Maximalwerts des relativen TSR-Ziels.
Die Erdienung von mindestens 50 % der gewährten PSUs erfolgt bei Erreichung der vom
Aufsichtsrat für jede Tranche vorab definierten Kurssteigerungshürde und der relativen
TSR-Hürde.

Jede Plantranche unterliegt einer Performanceperiode von vier Jahren. Die jährliche
Aktienkurssteigerung wird als „Compound Annual Growth Rate“ über die vierjährige Performanceperiode
berechnet. Der relative TSR vergleicht die Entwicklung des DEMIRE Total Shareholde
Return mit der Entwicklung der Rendite des EPRA/​NAREIT Developed Europe Index ex UK
über die vierjährige Periode.

Zu Beginn eines jeden Jahres – zum Zeitpunkt der Gewährung (s. o.) – werden der Maximalwert
und die Hürde für die jährliche Aktienkurssteigerung der DEMIRE AG durch den Aufsichtsrat
festgelegt. Für die Tranche 2021 beträgt der Maximalwert 14 % per annum und die entsprechende
Hürde 7 % per annum.

Ebenso werden der Maximalwert und die Hürde für die relative TSR-Performance im Vorfeld
durch den Aufsichtsrat festgelegt. Der Maximalwert für den relativen TSR beträgt für
die Tranche 2021 10 Prozentpunkten, die entsprechende Hürde beträgt minus 10 Prozentpunkte.

Die Erreichung des Maximalwerts sowohl des Kurssteigerungsziels als auch des TSR-Ziels
führt zur Erdienung von 100 % der gewährten Anzahl an PSUs. Die Erreichung der Hürde
sowohl des Kurssteigerungsziels als auch des TSR-Ziels führt zur Erdienung von 50
% der gewährten Anzahl an PSUs.

Innerhalb des Korridors zwischen Hürde und Maximalwert innerhalb des jeweiligen Ziels
erfolgt die Erdienung von 50 % bis 100 % der gewährten PSUs linear. Bei einer Performance
unterhalb der Hürde in den jeweiligen Zielen verfallen die gewährten PSUs jeweils.

Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten PSUs ist nicht vorgesehen.

Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale
Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.

Führt die DEMIRE AG während der Laufzeit des LTI Kapitalmaßnahmen durch, die einen
Einfluss auf den Wert der realen Aktien haben, wird das Vorstandsmitglied hinsichtlich
der ihm gewährten PSUs wie die Inhaber realer Aktien behandelt. Wird während der Laufzeit
des LTI ein Aktiensplit durchgeführt oder werden Aktien zusammengelegt, erhöht oder
mindert sich die Anzahl der PSUs entsprechend den jeweiligen Regeln für den Aktiensplit
bzw. Aktienzusammenlegung. Werden während der Laufzeit des LTI aus Mitteln der Gesellschaft
den Aktionären Aktien („Gratisaktien“) gewährt, erhöht sich die Anzahl der PSUs entsprechend
den Bezugsregelungen für die realen Gratisaktien.

Die Einbeziehung einer an den Aktienkurs gekoppelten Vergütungskomponente harmonisiert
die Ziele und Interessen der Führungskräfte und Aktionäre.

Der den Vorständen hiermit gesetzte Anreiz, den Unternehmenswert – auch im eigenen
Interesse – solide und nachhaltig zu erhöhen, wirkt sich somit zum Vorteil aller aus.

Ferner trägt die Anwendung des relativen Total Shareholder Return zur Objektivierung
bei, da dieses Leistungskriterium an den Kapitalmarkt anknüpft und auch einen Vergleich
mit Peers ermöglicht.

Gewährte PSUs im Geschäftsjahr 2021 (Tranche 2021/​2025)

Den Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 121.027 (75.795 +
45.232) PSUs vorläufig gewährt (vertraglich vereinbarter jährlicher Zuteilungsbetrag,
geteilt durch den durch den durchschnittlichen Aktienkurs 60 Handelstage vor dem Zeitpunkt
der Gewährung [Erläuterung „Zeitpunkt der Gewährung“ s. o.]):

GEWÄHRTE PSUS IM DETAIL

 
Vertraglich vereinbarter jährlicher Zuteilungsbetrag Zuteilungskurs
(ø Kurs der DEMIRE-Aktie 60 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Gewährung)
Anzahl vorläufig zugeteilter PSUs
Ingo Hartlief EUR 310.000 brutto EUR 4,09 75.795
Tim Brückner EUR 185.000 brutto EUR 4,09 45.232

WEITERE VERGÜTUNGSREGELUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Details zu festgelegten Maximalvergütungen der Vorstände und deren Einhaltung im Geschäftsjahr
2021

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist der Höhe nach begrenzt. Die erfolgsabhängigen
Bestandteile der Vergütung unterliegen Höchstgrenzen.

So ist für den STI (Tantieme) eine Höchstgrenze von 200 % des Zielbetrags vorgesehen.

Ferner sieht auch das LTI (virtuelles Aktienoptionsprogramm) diverse Cap-Regelungen
vor.

In Bezug auf die Tranche 2019/​2023 existiert eine Begrenzung durch einen im Vertrag
festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag. Zudem ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag
von der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig und wird
auf einen für das jeweilige Vorstandsmitglied individuell festgelegten Maximalbetrag
begrenzt (für Herrn Ingo Hartlief auf einen Maximalbetrag von EUR 220.000 brutto und
für Herrn Tim Brückner auf einen Maximalbetrag von EUR 75.000 brutto).

Hinsichtlich der Tranchen 2020/​2024 und 2021/​2025 wird nicht nur der Zuteilungsbetrag
durch eine im Vertrag festgeschriebene jährliche Größenordnung begrenzt. Es ist zudem
auch eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten PSUs nicht vorgesehen. Zum dritten
ist die maximale Auszahlung pro PSU – unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl
an erdienten PSUs – auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.

Im Rahmen der nachfolgenden Darstellung wird aufgezeigt, dass die hiesigen Höchstgrenzen
in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten variablen Vergütungen
sämtlich eingehalten wurden:

Einhaltung der vorgegebenen Maximalbeträge hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile
im Geschäftsjahr 2021

INGO HARTLIEF – VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20.12.2018

 
in EUR brutto Zielvergütung Max. Auszahlung
Einjährige variable
Vergütung
Tantieme 2021 (STI) 190.000 380.000 380.000
(Tantieme für das GJ 2020 s. o.)
Mehrjährige
variable
Vergütung
Virtuelles APO (LTI)
(Tranche 2021/​2025)

Wert der gewährten PSUs
(Tranche 2021/​2025) =
310.000

310.000 775.000
(Obergrenze
2,5-fach bei Auszahlung)

TIM BRÜCKNER – FINANZVORSTAND SEIT 01.02.2019

 
in EUR brutto Zielvergütung Max. Auszahlung
Einjährige variable
Vergütung
Tantieme 2021 (STI) 115.000 230.000 230.000 (Tantieme für das GJ 2020 s. o.)
Mehrjährige
variable
Vergütung
Virtuelles APO (LTI)
(Tranche 2021/​2025)

Wert der gewährten PSUs
(Tranche 2021/​2025) =
185.000

185.000 462.500 (Obergrenze
2,5-fach bei Auszahlung)

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde keine Gesamt-Maximalvergütung für den Vorstand festgelegt.

Da auch eine Gesamt-Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 nicht festgelegt worden
ist, kann eine solche Überprüfung für das Geschäftsjahr 2021 nicht erfolgen.

VERGÜTUNGEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Abfindungsregelungen

Im Falle des wirksamen Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied im Sinne des
§ 84 Abs. 3 AktG, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1
BGB vorliegt, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, und
ohne dass dem Widerruf eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen
Geschäftsleitung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG zugrunde liegt, können die Vorstandsdienstverträge
eine Abfindung zur Abgeltung der Restvergütungsansprüche für die Zeit bis zum regulären
Ende des Vorstandsdienstvertrages vorsehen. Dabei wird höchstens eine Vertragsrestlaufzeit
von zwei Jahren berücksichtigt. Die Abfindung darf den Betrag von zwei Jahresvergütungen
einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit
vergüten („Abfindungs-Cap“). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung
des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie gegebenenfalls die voraussichtliche Gesamtvergütung
für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Es werden hierbei ausschließlich die folgenden
Komponenten zur Berechnung berücksichtigt:

das feste jährliche Grundgehalt

100 % der Tantieme (STI)

100 % des Zuteilungsbetrages des virtuellen Aktienoptionsprogramms (LTI)

Sollte das jeweilige Vorstandsmitglied aus „guten/​wichtigen Gründen“ gekündigt haben,
keine Verlängerung seines Vorstandsdienstvertrages erhalten haben oder sollte die
Vorstandstätigkeit aufgrund von Behinderung (Invalidität), des Renteneintritts oder
des Todes enden („Good Leaver“), so differenziert der Performance Share Plan wie folgt.

Im Falle der Behinderung (Invalidität) oder des Todes werden alle gewährten und erdienten
PSUs unmittelbar zum dann gültigen Aktienkurs der DEMIRE AG ausbezahlt, unabhängig
vom Grad der Zielerreichung. In den übrigen Fällen des „Good Leavers“ ist eine beschleunigte
ratierliche Erdienung der ausstehenden bzw. gewährten PSUs vorgesehen. Es erfolgen
keine Gewährungen aus weiteren Tranchen. Die Auszahlung erfolgt zum ursprünglich vorgesehenen
Zeitpunkt und unabhängig vom Grad der Zielerreichung. In berechtigten Einzelfällen
kann der Aufsichtsrat von diesen Regelungen abweichen.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

In den Anstellungsverträgen werden keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vereinbart.
Daher ist die Zahlung einer Karenzentschädigung im Vergütungssystem nicht vorgesehen.

Change of Control

Im Falle (a) des direkten oder indirekten Erwerbs der Kontrolle der Stimmrechte der
Gesellschaft von mindestens 50 % der Stimmrechte oder (b) einer vergleichbaren Situation,
die die Leitungsbefugnis des Vorstands der Gesellschaft vergleichbar einschränkt,
kann der Aufsichtsrat über das Fortlaufen oder die vorzeitige Beendigung des virtuellen
Aktienplans sowie die Abwicklung dieser vorzeitigen Beendigung nach eigenem Ermessen
entscheiden. Entscheidet der Aufsichtsrat zugunsten einer vorzeitigen Auszahlung der
PSUs im Zuge eines Kontrollwechsels erfolgt diese wenn möglich unmittelbar, jedoch
in keinem Fall später als drei Monate nach der Meldung des Kontrollwechsels oder einer
vergleichbaren Situation. Kommt es innerhalb von zwölf Monaten nach einem Kontrollwechsel
und bei Fortlaufen des virtuellen Aktienplans zu einer Einschränkung der Leitungsbefugnisse
des Vorstandsmitglieds oder zu einer Reduzierung der dem Vorstandsmitglied vertraglich
zugesagten Leistungen, so wird das Vorstandsmitglied im Falle einer Kündigung innerhalb
von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hinsichtlich der Abgeltung gewährter und
noch zu erdienender Instrumente als „Good Leaver“ behandelt (siehe unter Abfindungsregelungen).

Weitere Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages
durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (change of control) sind
nicht vorgesehen.

Malus/​Clawback

Nach dem „Vergütungssystem alt“ hat der Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 87 Abs. 2
AktG die Möglichkeit, die Bezüge oder sonstigen Leistungen herabzusetzen.

Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat auch nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Falle
eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds in seiner
Funktion als Mitglied des Vorstands gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten
im Sinne des § 93 AktG oder eine seiner sonstigen wesentlichen dienstvertraglichen
Pflichten die für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, gewährte
Tantieme und die für das Geschäftsjahr gewährten PSUs teilweise oder vollständig auf
null reduzieren.

Bei der von dem Aufsichtsrat zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Schwere
des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft (insbesondere finanzielle Schäden
und Reputationsschäden) sowie der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds zur
berücksichtigen. Der Aufsichtsrat wird bei seiner Ermessensentscheidung zudem den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied
vor einer entsprechenden Entscheidung anzuhören und ihm hierzu unter Setzung einer
angemessenen Frist („Anhörungsfrist“) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine
Reduktion der variablen Vergütung um mehr als 50 % kann nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen
groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds oder bei der Verursachung eines substanziellen
Schadens erfolgen. Eine etwaige Reduzierungsentscheidung kann der Aufsichtsrat nur
innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt treffen ab dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats
von den für die Reduzierungsentscheidung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat
(der Fristbeginn richtet sich nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB analog), in jedem Fall aber
längstens bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Eintritt des groben Verstoßes. Bei
Dauerverstößen ist auf den Beginn des Dauerverstoßes abzustellen. Während des Laufs
der Anhörungsfrist sind die Fristen im vorstehenden Satz gehemmt (§ § 209 BGB analog).

Wurden die Tantieme oder der LTI zum Zeitpunkt der Reduzierungsentscheidung bereits
ausgezahlt, hat das Vorstandsmitglied die zu viel erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren.
Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den an das Vorstandsmitglied ausgezahlten
Nettobetrag.

Außerdem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, mit sonstigen Vergütungsansprüchen
des Vorstandsmitglieds aufzurechnen. Die Einrede der Entreicherung im Sinne des §
818 Abs. 3 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

Etwaige Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied insbesondere
aus § 93 Abs. 2 AktG sowie das Recht der Gesellschaft zum Ausspruch einer Kündigung
aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB bleiben hiervon unberührt.

Im Falle, dass das Vorstandsmitglied im jeweiligen Geschäftsjahr insgesamt länger
als 90 Kalendertage arbeitsunfähig ist („Schwellenwert“), werden die Tantieme und
der LTI für das jeweilige Geschäftsjahr für jeden Tag einer im jeweiligen Geschäftsjahr
über den Schwellenwert hinaus andauernden oder weiteren Arbeitsunfähigkeit um 1/​365stel
gekürzt. Sollte das Dienstverhältnis nicht während des gesamten Geschäftsjahres bestanden
haben, wird der Schwellenwert von 90 Tagen entsprechend zeitanteilig gekürzt.

Bestimmte Umstände des Ausscheidens können einen Verfall der PSUs nach sich ziehen.
Im Falle von „Bad Leavers“ ist vorgesehen, dass alle gewährten PSUs ersatzlos entfallen.
„Bad Leavers“ in diesem Sinne sind Vorstandsmitglieder deren Kündigung nicht auf „guten/​wichtigen
Gründen“ beruht oder deren Vorstandsvertrag aufgrund von wichtigen Gründen gekündigt
wurde (z. B. § 626 BGB).

Leistungen Dritter

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten
hinsichtlich seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.

Vergütung für Vorstands- und/​oder Aufsichtsratsmandate innerhalb und außerhalb der
DEMIRE-Gruppe

Vergütungsleistungen für die Wahrnehmung etwaiger, konzerninterner Aufsichtsratsmandate
oder ähnlichen Ämtern werden auf das feste Jahresgehalt angerechnet. Eine gesonderte
Vergütung für die Übernahme eines Vorstandsmandats bei der Fair Value REIT-AG ist
nicht vorgesehen.

Herr Tim Brückner ist seit dem 20. Mai 2019 als Vorstandsvorsitzender der Fair Value
REIT-AG bestellt. Herr Ingo Hartlief ist seit dem 20. Mai 2019 als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der Fair Value REIT-AG bestellt.

Es wurde im Rahmen eines Umlagevertrages mit der Fair Value REIT-AG vereinbart, dass
die Gehaltsaufwendungen (fixe Vergütung) inkl. Personalnebenkosten sowie etwaige Zusatzvergütungen
wie bspw. Firmenwagen von Herrn Tim Brückner anteilig der Fair Value REIT-AG weiterbelastet
werden. Eine Umlage erfolgte hierbei im Verhältnis von 30 %.

Konzernfremde Vorstands- oder Aufsichtsratsmandate wurden von den Herren Ingo Hartlief
und Tim Brückner im Geschäftsjahr 2021 nicht begleitet.

Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 im Detail

Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung (einschließlich des jeweiligen
relativen Anteils) der Vorstandsmitglieder Ingo Hartlief und Tim Brückner im Geschäftsjahr
2021 nach § 162 AktG

Nachfolgend werden im Rahmen der untenstehenden Tabellen die gewährten und geschuldeten
festen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstände Ingo Hartlief und Tim Brückner
im Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Darstellung enthält auch den jeweiligen relativen
Anteil nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte
Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen, den ausbezahlten Versorgungsaufwand
und die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte Tantieme, welche im Geschäftsjahr 2020 erdient
wurde.

Zudem wird das virtuelle Aktienoptionsprogramm der Vollständigkeit halber dargestellt.
Da der Vierjahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist, sind aber im Geschäftsjahr 2021
keine diesbezüglichen Beträge gewährt oder geschuldet.

GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG gemäß § 162 AKTG IM GJ 2021

Ingo Hartlief – Vorstandsvorsitzender seit 20. Dezember 2018

 
in EUR brutto in %
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten
Erfolgsunabhängige Vergütung Grundvergütung 2021 400.000,00 50,66
Nebenleistungen 2021 4.622,04 0,59
Versorgungsaufwand 2021 4.976,88 0,63
Summe 409.598,92 51,88
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten
Einjährige variable Vergütung Tantieme 2020 (Auszahlung im März 2021) 380.000,00 48,13
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2019/​2023
LTI 2020/​2024
LTI 2021/​2025
Summe 380.000,00
Gesamt
GESAMTVERGÜTUNG 789.598,92 100,00

GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG gemäß § 162 AKTG IM GJ 2021

Tim Brückner – Finanzvorstand seit dem 1. Februar 2019

 
in EUR brutto in %
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten
Erfolgsunabhängige Vergütung Grundvergütung 2021 240.000,00 46,25
Nebenleistungen 2021 18.000,00 3,47
Versorgungsaufwand 2021 30.905,28 5,96
Summe 288.905,28 55,68
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten
Einjährige variable Vergütung Tantieme 2020 (Auszahlung im März 2021) 230.000,00 44,32
Mehrjährige variable Vergütung LTI 2019/​2023
LTI 2020/​2024
LTI 2021/​2025
Summe 230.000,00
Gesamt
GESAMTVERGÜTUNG 518.905,28 100,00

Gewährte und geschuldeten Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr
2021

Aktuell läuft für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Andreas Steyer noch eine Long-Term-Incentivierungen
fort, und zwar in Form eines Aktienoptionsplanes. Herrn Steyer steht hierbei eine
Long-Term-Incentivierung aus dem Aktienoptionsplan 2015 zu. Im Geschäftsjahr 2015
wurden hierbei aktienbasierte Vergütungen in Form von Bezugsrechten (Aktienoptionen)
an den Vorstand der DEMIRE AG sowie an einen ausgewählten Personenkreis innerhalb
des DEMIRE-Konzerns ausgegeben. Bei dem Aktienoptionsprogramm handelt es sich um einen
Optionsplan, der mit Eigenkapitalinstrumenten erfüllt wird (Equity-settled Share-Option-Plan).
Der Optionsplan sieht ausschließlich die Möglichkeit vor, das Aktienoptionsprogramm
in Aktien der DEMIRE AG zu erfüllen. Die Bilanzierung der ausgegebenen aktienkursorientierten
Vergütungen erfolgt im Einklang mit IFRS 2. Voraussetzung für die Ausübung der Bezugsrechte
ist, dass der Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem der Ausübung des Bezugsrechts
vorhergehenden Börsenhandelstag mindestens 10 % höher ist als der Basispreis. An Herrn
Steyer wurden 400.000 Aktienoptionen ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert einer Option
beträgt für die erste Tranche EUR 2,74. In der Berichtsperiode kam es zu keiner Änderung
der ausgegebenen Aktien im Vergleich zu der Vorperiode. Die Optionslaufzeit beträgt
neun Jahre ab dem Ausgabetag. Die ersten vier Jahre sind Wartezeit. In der Berichtsperiode
ist aus diesem Aktienoptionsprogramm, wie auch im Vorjahr, kein Aufwand mehr entstanden.

Für das Vorstandsmitglied Herr Ralf Kind wurden seinerzeit im Jahr 2017 und 2018 virtuelle
Aktienoptionsprogramme aufgesetzt. In Höhe der eventuell noch zustehenden Restvergütung
wurde eine Rückstellung gebildet, da sich die Parteien diesbezüglich noch in einer
streitigen Auseinandersetzung befinden.

Ehemalige Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütungen erhalten.

DIE AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Grundsätzliche Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 16 der Satzung geregelt. Insofern
wird sichergestellt, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von
der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht. Im Sinne des § 16
der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder entweder einen Anspruch auf eine feste
Vergütungskomponente oder alternativ auf Sitzungsgeld. Darüber hinaus kann für Mitglieder
von Ausschüssen ein Sitzungsgeld festgelegt werden. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats
kann eine jährliche, zahlbare Vergütung festgelegt werden, über deren Höhe die Hauptversammlung
entscheidet. Die zuletzt beschlossene Vergütung bleibt so lange gültig, bis die Hauptversammlung
eine geänderte Vergütung beschließt. Für Mitglieder von Ausschüssen kann neben der
jährlich zahlbaren Vergütung ein Sitzungsgeld festgelegt werden, über dessen Höhe
die Hauptversammlung entscheidet. Alternativ zu der jährlich zahlbaren Vergütung kann
für die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld festgelegt werden, über dessen Höhe
ebenfalls die Hauptversammlung entscheidet. Der Vorsitzende erhält den dreifachen,
der Stellvertreter den doppelten Betrag der jährlich zahlbaren Vergütung eines ordentlichen
Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

Die Vergütung ist zahlbar binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung
ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen
zu entrichtender Umsatzsteuer. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse
der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen, soweit eine solche besteht.
Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung
vom 28. April 2021 wurde wegen des deutlich gestiegenen Arbeitsumfangs der Aufsichtsratsmitglieder,
der insbesondere auf die komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen zurückzuführen
ist, sowie der damit einhergehenden zeitlichen Belastung die Aufsichtsratsvergütung
mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 von bislang EUR 30.000,00 auf EUR
40.000,00 je ordentliches Aufsichtsratsmitglied festgesetzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält hierbei das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Doppelte des
vorgenannten Betrages. Eine gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer auf diese Beträge
wird ebenfalls gezahlt.

Details hinsichtlich der konkreten Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2021

Nachfolgend wird im Rahmen der untenstehenden Tabelle die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2021 gewährte Vergütung einschließlich des jeweiligen relativen Anteils
nach § 162 AktG dargestellt. Auf eine Einbeziehung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder
wird verzichtet, da diese im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung erhalten haben. Im
Sinne des § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung
binnen eines Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die untenstehende Darstellung
umfasst die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte feste jährliche Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit
im Geschäftsjahr 2020. Die Zahlung von Sitzungsgeld ist nach der hiesig gewählten
Vergütungsalternative nur für Mitglieder von Ausschüssen vorgesehen. Ein Sitzungsgeld
ist weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2021 angefallen.

GEWÄHRTE VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2021

 
Festvergütung Gesamtvergütung
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats in EUR in % in EUR in %
Prof. Dr. Alexander Goepfert 90.000 100 90.000 100
Frank Hölzle 60.000 100 60.000 100
Dr. Kerstin Hennig 30.000 100 30.000 100
INSGESAMT 180.000 100 180.000 100

Vergleichende Darstellung nach § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Nachfolgend wird im Rahmen der untenstehenden Tabelle die jährliche Veränderung der
gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung
von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dargestellt, wobei für Letztere auf
die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der DEMIRE AG im jeweiligen
Geschäftsjahr abgestellt wird, und zwar einschließlich von etwaigen Sachbezügen, Boni,
PkW, DRV-Zuschuss, Mutterschaftsgeld, Wohnkostenzuschuss usw.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG NACH § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS

 
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 Veränderung 2021
gegenüber
2020
Veränderung 2020
gegenüber
2019
Veränderung 2019
gegenüber 2018
Veränderung 2018
gegenüber
2017
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands in EUR in EUR in EUR in % in EUR in % in EUR in % in EUR in %
Ingo Hartlief 789.598,92 1.104.221,36 – 314.622,44 – 28 770.027 230 323.727,17
Tim Brückner 518.905,28 339.143,18 179.762,10 53 111.213 49
Frühere Mitglieder des Vorstands
Ralf Kind – 3.418,08 – 100 – 667.207,76 – 99 146.625,84 28
Arbeitnehmer
Ø Arbeitnehmer 106.702,89 95.656,46 11.046,43 12 – 10.662,43 – 10 5.628,61 6 – 9.233,38 – 8
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss der DEMIRE- Gruppe (in TEUR) 61.587 9.167 52.420 572 – 70.571 – 89 10.685 15 49.621 255
Jahresüberschuss der DEMIRE AG (in TEUR) 32.843 29.168 3.675 13 26.472 982 – 90.630 – 97 139.095 n.a.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG NACH § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

 
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 Veränderung 2021
gegenüber 2020
Veränderung 2020
gegenüber 2019
Veränderung 2019
gegenüber 2018
Veränderung 2018
gegenüber 2017
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats in EUR in EUR in EUR in % in EUR in % in EUR in % in EUR in %
Alexander Goepfert 90.000 90.000 0,00 0 0,00 0 0,00 0
Frank Hölzle 60.000 60.000 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0
Kerstin Hennig 30.000 30.000 0,00 0 0,00 0
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
Hermann Wagner 0,00 0 0,00 0
Thomas Wetzel 0,00 0 0,00 0
Arbeitnehmer
Ø Arbeitnehmer 106.702,89 95.656,46 11.046,43 12 – 10.662,43 – 10 5.628,61 6 – 9.233,38 – 8
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss der DEMIRE- Gruppe (in TEUR) 61.587 9.167 52.420 572 – 70.571 – 89 10.685 15 49.621 255
Jahresüberschuss der DEMIRE AG (in TEUR) 32.843 29.168 3.675 13 26.472 982 – 90.630 – 97 139.095 n.a.

III.
Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
EUR 107.777.324,00 und ist eingeteilt in 107.777.324 auf den Inhaber lautende Stückaktien,
die grundsätzlich je eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
entfallen davon 2.264.728 Stückaktien auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Stimmrechte zustehen.

2.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der zuletzt durch
Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur
vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und
Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021
geänderten Fassung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 18. Mai 2022, ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung/​

übertragen.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe unten unter Ziffer 3 „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes“), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
in dem HV-Portal verfolgen. Darüber hinaus können Aktionäre nach den unten näher beschriebenen
Bestimmungen persönlich oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl oder durch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben sowie Fragen stellen und Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Das HV-Portal ist unter der Internetadresse

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung/​

ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich.
Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen sie sich mit den Zugangsdaten anmelden,
die sie nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zusammen mit der Zugangskarte erhalten. Die verschiedenen
Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im HV-Portal.

Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts,
des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre daher auch in diesem
Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

3.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Portal und zur Ausübung der weiteren
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts,
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch den Letztintermediär ausgestellter
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Dieser Nachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 27. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über
den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
oder
E-Mail: Demire-HV@gfei.de
oder
Fax: +49 511 47402319

Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten
werden die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung/​

übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung und für die Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer einen
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur
Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von
Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme im Wege elektronischer Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur die
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig entsprechend den oben unter Ziffer 3 „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ genannten Voraussetzungen angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß
erbracht haben.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen
und der Widerruf einer erfolgten Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl können über
das HV-Portal unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

vorgenommen werden.

Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung
in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022
möglich. Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18.
Mai 2022 kann im HV-Portal eine über das HV-Portal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert
oder widerrufen werden.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche
oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung
gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,
ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt
eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen
Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer
rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben
unter Ziffer 3 „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ genannten Voraussetzungen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); für die in § 135 AktG genannten
Bevollmächtigten können Abweichungen gelten (siehe dazu noch unten). Eine Bevollmächtigung,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben unter Ziffer 3 „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn sie das hierfür
vorgesehene Vollmachtsformular verwenden würden. Das Vollmachtsformular und die entsprechenden
Erläuterungen werden den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte
übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.demire.ag/​hauptversammlung

zugänglich.

Ferner steht Ihnen insoweit das HV-Portal unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18.
Mai 2022
möglich sein werden.

Für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten
gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 135 AktG; bitte wenden Sie sich an den
betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in §
135 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
ein, werden – jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt – zunächst die über das HV-Portal
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, danach die
per Telefax abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen
bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig
ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht aufgrund Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu
lassen, wobei in der Hauptversammlung (nur) einer dieser Stimmrechtsvertreter dann
das Stimmrecht für die Aktionäre ausüben wird. Auch in diesem Fall bedarf es einer
rechtzeitigen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend
den oben unter Ziffer 3 „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ genannten Voraussetzungen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
auf Grundlage der vom Aktionär oder dessen Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.
Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b
BGB) erteilen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben unter Ziffer 3 „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das hierfür
vorgesehene Vollmachts- und Weisungsformular verwenden würden. Das Vollmachts- und
Weisungsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis
des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes
Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.demire.ag/​hauptversammlung

zugänglich. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene form-
und fristgerechte Erklärung Vorrang. Außerdem steht Ihnen auch insoweit das HV-Portal
unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18.
Mai 2022
möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder
im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
ein, werden – jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt – zunächst die über das HV-Portal
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, danach die
per Telefax abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen
bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig
ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

7.

Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am Sonntag, den 17. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter folgender Adresse zugehen:

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
– Vorstand –
Robert-Bosch-Straße 11
D-63225 Langen

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 70 AktG findet Anwendung. Im
Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie
bei der Einberufung.

Ein etwaiger mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter zulässiger
Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er in
der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß
zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes
erbracht hat.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 AktG und 127 AktG in Verbindung mit
§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds (eine solche steht derzeit aber nicht auf der Tagesordnung)
oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und
Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an eine
der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
– Vorstand –
Robert-Bosch-Straße 11
63225 Langen
oder
Telefax: +49-511-47402319
oder
DEMIRE-HV@gfei.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/​oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
also spätestens am Dienstag, den 03. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft
insbesondere absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Nr.
1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs.
2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Kandidaten zur Aufsichtsratswahl oder Abschlussprüfer) enthalten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden
Voraussetzungen gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge
der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge
der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit
die Gegenanträge oder (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt.

8.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen.

Fragen sind bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand wird alle Fragen beantworten. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.

9.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 245 Nr.
1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder
ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären, wenn sie ihr Stimmrecht
nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Der Widerspruch kann
ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter
erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

10.

Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.demire.ag

und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link

www.demire.ag/​hauptversammlung

abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre. Ferner
werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse, die Vergütungssysteme
sowie die Beschlüsse der Hauptversammlung hierüber veröffentlicht.

Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan. Als besonderen Service wird die Gesellschaft die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen jedem Aktionär auf Verlangen per
einfacher Post mit lediglich einmaligem Zustellungsversuch übersenden. Die Unterlagen
können unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten angefordert werden:

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Ordentliche Hauptversammlung 2022
Robert-Bosch-Straße 11
63225 Langen
oder
Telefax: +49 (0) 6103 – 372 49 11

Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich sein.

11.

Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7
Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte, den dem Aktionär
zugeteilten Zugangscode, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter
das HV-Portal nutzt, die Stimmabgabe, einschließlich des Inhalts der abgegebenen Stimme,
im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied
ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats
im Wege der Bild- und Tonübertragung, den Inhalt der eingereichten Fragen und den
Inhalt ihrer Beantwortung, ggf. Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär
bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn sowie ein ggf.
erhobener Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands Herrn Ingo Hartlief
und Herrn Tim Brückner. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Robert-Bosch-Straße 11
63225 Langen
oder
Telefon: +49 (0) 6103 – 372 49 44
oder
Telefax: +49 (0) 6103 – 372 49 11
oder
E-Mail: ir@demire.ag

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren
personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten
(Zugangsnummer und PIN-Code) und die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein
Bevollmächtigter das HV-Portal nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit
der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter
erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks
zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten nur so
lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit
die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet
ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre, sofern sie in der virtuellen
Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter
Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts,
der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von Teilnehmern
der Hauptversammlung während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre
danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener
Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung
der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf
die vorstehenden Erläuterungen in Ziffer 7 „Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter
von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO,
Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf
sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft
unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Robert-Bosch-Straße 11
63225 Langen
oder
Telefax: +49 (0) 6103 – 372 49 11
oder
E-Mail: ir@demire.ag

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde insbesondere des (Bundes-) Landes, in dem sie
ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Hessen,
in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de

 

Langen, im April 2022

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.