DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG – Erwerb eigener Aktien

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Frankfurt am Main
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am 15. Oktober 2014 entsprechend dem in der Einberufung zur Hauptversammlung am 5. September 2014 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9 unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Ermächtigung beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechtes zu ermächtigen.

In Tagesordnungspunkt 9 wurde beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 14. Oktober 2019 bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei darf die Anzahl der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder bereits besitzt, nicht mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft betragen.

Der Erwerb der Aktien kann über die Börse, im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der Ermächtigung erworben werden an der Börse zu veräußern oder die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen.

Auch wurde der Vorstand ermächtigt, die Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb anzubieten, die Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zum Erwerb anzubieten und zu übertragen, die Aktien zur Bedienung von Options- und Wandlungsrechten zu verwenden, oder die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder den Freiverkehr oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde im Rahmen dieser Verwendungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 ist in der Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben, die im Bundesanzeiger am 5. September 2014 veröffentlicht wurde.

Der Vorstand

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