Dennso Solutions AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dennso Solutions AG
Kelkheim (Taunus)
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 07.11.2019

Dennso Solutions AG

Kelkheim (Taunus)

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Dennso Solutions AG lädt ihre Aktionäre ein zur Hauptversammlung

am Mittwoch, 11. Dezember 2019, um 12.00 Uhr,
in die Kanzlei des Notars Nino Huth, Frankenallee 32, 65779 Kelkheim.

Die Tagesordnung lautet:

Beschluss über die nominelle Kapitalherabsetzung, bei der das in der Satzung festgelegte Nennkapital von derzeit EUR 500.000 auf EUR 50.000 herabgesetzt wird. Zweck der lediglich ziffernmäßigen Kapitalherabsetzung ist der Ausgleich einer notwendig gewordenen Wertminderung aktivierter Entwicklungskosten. Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr, in dem der Beschluss über die Kapitalherabsetzung wirksam wurde, oder für eines der beiden folgenden Geschäftsjahre, dass Wertminderungen und sonstige Verluste in der bei der Beschlussfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen waren, so ist der Unterschiedsbetrag in die Kapitalrücklage einzustellen. Ein Gewinnvortrag, gesetzliche Rücklagen oder Kapitalrücklagen sind nicht vorhanden. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich Sanierungszwecken. Der Schutz der Gläubiger beschränkt sich auf die in § 233 AktG geregelte Ausschüttungssperre. Auf sämtliche Aktien der Gesellschaft ist der Ausgabebetrag voll geleistet. Bei den Aktien handelt es sich um Stückaktien, die sämtlich in einer Globalurkunde verbrieft sind. Der Vorstand wird zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung und der Globalurkunde ermächtigt. Beträge, die aus der Kapitalherabsetzung gewonnen sind, werden nicht als Gewinn ausgeschüttet. Mit der Eintragung des Beschlusses ist das Grundkapital auf EUR 50.000 herabgesetzt. Eine Einziehung ist nicht erforderlich. Die prozentualen Anteile der Aktionäre an der Gesellschaft bestehen in der zum Zeitpunkt des Beschlusses jeweils bestandenen Höhe fort.

Zu einer Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihren Kaufvertrag dem Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung vorlegen.

 

Kelkheim, 28. Oktober 2019

Andreas Fornefett
Vorstand

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