Depita Holding AG
Nienhagen
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
der Depita Holding AG, Im Nordfeld 13, 29336 Nienhagen
am 01. November 2016 um 11:00 Uhr
Ort: Im Nordfeld 13, 29336 Nienhagen
Tagesordnung:
1. |
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OrthoCAM GmbH Die Gesellschaft hat mit der OrthoCAM GmbH am 02.08.2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Vertrag und Bericht von Vorstands- bzw. Geschäftsführung liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. |
2. |
Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gem. § 95 AktG aus drei Mitgliedern. Die Satzung der Gesellschaft setzt keine höhere Zahl fest. Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Axel Quint und Hindrik Dehnbostel haben ihr Amt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Andreas Senke, 06179 Langenbogen (Abteilungsleiter ZT. Xental GmbH) und Herrn Sascha Wüthrich, 29336 Nienhagen (Geschäftsführer Debomed GmbH) als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. |
3. |
Satzungsänderung Der Aufsichtsrat beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung zwei weitere Vorstandsmitglieder zu bestellen. Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 7 vor, dass die Gesellschaft höchstens durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten wird. Die Satzung muss deshalb geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderung des § 7 der Satzung zu beschließen: „§ 7 Vorstand, Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft 1. 2. 3. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 11 Ziffer 3 der Satzung alle an dem Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Innerhalb der letzten 10 Tage vor der Hauptversammlung finden Umschreibungen im Aktienbuch nicht mehr statt.
Gem. § 13 der Satzung gewähren in der Hauptversammlung je 1,00 € Nennbetrag der Aktien eine Stimme.
Nienhagen, den 22.09.2016
Der Vorstand