Depita Holding AG
Nienhagen
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der Depita Holding AG, Im Nordfeld 13, 29336 Nienhagen
am 26.06.2017 um 14:00 Uhr
Ort: Jahnring 13, 29336 Nienhagen
Tagesordnung
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Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OrthoCAM GmbH Die Gesellschaft hat mit der OrthoCAM GmbH – einer 100%igen Tochtergesellschaft der Depita Holding AG – am 02.08.2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden Wortlaut:
Depita Holding AG, vertreten durch ihr alleinvertretungsberechtigtes und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreites Vorstandsmitglied Jan Dehnbostel, Im Nordfeld 13, 29336 Nienhagen – „Depita“ – und OrthoCAM GmbH, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Lucas Göhring, Bullenberg 2, 29221 Celle – „OrthoCAM“ – § 1 Leitung
§ 2 Gewinnabführung
§ 3 Verlustübernahme Depita ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass gem. § 2 Absatz 2, Satz 2 den freien Rücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Im Übrigen findet § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung. § 4 Wirksamwerden und Vertragsdauer
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über diesen Jahresabschluss und der geplanten Gewinnverwendung |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 348.259,28 EUR wie folgt zu verwenden:
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4. |
Entlastung des Vorstands
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5. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. |
Nienhagen, den 23.05.2017
Der Vorstand