Deskcenter AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Deskcenter AG

Leipzig

ISIN DE000A0N3D55

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 14. März 2023 um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Deskcenter AG in Arthur-Hoffmann-Straße 175, 04277 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Tagesordnung lautet:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Deskcenter AG zum 31. März 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Deskcenter AG, Arthur-Hoffmann-Str. 175, 04277 Leipzig, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Markus Gärtner für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Herr Markus Gärtner ist seit dem 03. Februar 2021 Vorstand der Deskcenter AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Markus Gärtner für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Christoph Harvey für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Herr Christoph Harvey ist seit dem 01. Februar 2021 Vorstand der Deskcenter AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Christoph Harvey für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. April 2021 bis zum 31. März 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ADW Prof. Dr. Ditges GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin den Beginn des 21. Februar 2023, 0:00 Uhr (MEZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 07. März 2023, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Deskcenter AG
Arthur-Hoffmann-Str. 175
04277 Leipzig
Telefax: +49 341 392 960 99
E-Mail: hauptversammlung@deskcenter.com

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktien, die nach dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben beschrieben erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird.

Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erteilt, muss diese bis spätestens 14. März 2023, 10:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter nachfolgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen:

Deskcenter AG
Arthur-Hoffmann-Str. 175
04277 Leipzig
Telefax: +49 341 392 960 99
E-Mail: hauptversammlung@deskcenter.com

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, ist daher dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Weiterhin wird den Aktionären angeboten, einen von der Deskcenter AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann (aber nicht muss), erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss der Gesellschaft bis spätestens 14. März 2023, 10:00 Uhr (MEZ), in Textform unter nachfolgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Deskcenter AG
Arthur-Hoffmann-Str. 175
04277 Leipzig
Telefax: +49 341 392 960 99
E-Mail: hauptversammlung@deskcenter.com

Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht oder die Änderung von bereits erteilten Weisungen.

Ordnungsgemäß angemeldete und in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre, Aktionärsvertreter bzw. deren Bevollmächtigte können den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen oder erteilte Weisungen ändern.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Deskcenter AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Deskcenter AG diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Deskcenter AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Deskcenter AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Deskcenter AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Deskcenter AG geltend machen:

Deskcenter AG
Arthur-Hoffmann-Straße 175
04277 Leipzig
oder Telefax: +49 341 392 960 99
oder E-Mail: info@deskcenter.com

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Deskcenter AG ist wie folgt erreichbar:

datarea GmbH
Meißner Straße 103
01445 Radebeul
Deutschland
Tel.: 0351 27 22 08 80
E-Mail: info@datarea.de

 

Leipzig, im Februar 2023

Deskcenter AG

Der Vorstand

Comments are closed.