DeskCenter Solutions AG – Hauptversammlung 2016

DeskCenter Solutions AG

Leipzig

Aktie WKN: A0N3D5

Einladung zur Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2014/15
der DeskCenter Solutions AG zum 9.03.2016 in Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft auf das Herzlichste ein, die am Mittwoch den 9.03.2016 um 11.00 Uhr in den Büroräumen der DeskCenter Solutions AG in Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 175, 04277 Leipzig stattfindet.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung der Teilnehmer durch den Versammlungsleiter und Feststellung der Beschlussfähigkeit.

2.

Anträge zu weiteren Tagesordnungspunkten

3.

Präsentation des Geschäftsjahres und Jahresabschlusses 2014/2015

4.

Präsentation zum Ausblick der Gesellschaft

5.

Vorlage des Jahresabschlusses 2014/2015, des Bericht des Aufsichtsrates und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014/15

Vorstand und Aufsichtsrat haben jeder für sich beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/2015 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/15 wird festgestellt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

6.1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Matthias Brühl, als Mitglied des Vorstandes bis 31.12.2014, für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

6.2.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Michael Witzsche, als Mitglied des Vorstandes bis 30.06.2015, für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

6.3.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Christoph Harvey, Mitglied des Vorstandes, für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung:

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Anpassung der in der Hauptversammlung 2010 am 21.10.2010 beschlossenen Aufsichtsratsvergütung mit Wirkung ab dem 1.04.2015 für:

8.1 Aufsichtsratsvorsitzenden: von heute €4.000,–/Jahr auf €5.000,–/Jahr
8.2 Aufsichtsratsmitglied: von heute €3.000,–/Jahr auf €3.750,–/Jahr
9.

Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachstehenden Beschluss über den Erwerb eigener Aktien zu fassen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, von Herrn Matthias Brühl bis zum 31.12.2016 Aktien der Gesellschaft im Umfang von 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu einem Mindestkaufpreis von €45,– und einem Höchstpreis von €85,– pro Aktie zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals übersteigen.

10.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II (genehmigtes Kapital II) unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung, Satzungsänderung

Nach § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 28.008,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 28.008 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Um es dem Vorstand im größtmöglichen Umfang zu ermöglichen, flexibel auf Marktgegebenheiten zu reagieren, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2013 durch ein neues und höheres Genehmigtes Kapital II mit einer um 5 Jahre verlängerten Laufzeit ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

(1)
a)
die in der Hauptversammlung vom 19. November 2013 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von Aktien aus Genehmigten Kapital 2013 – soweit sie zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung noch nicht ausgenutzt worden sind sowie § 4 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des unter lit. b zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals II aufgehoben.

b)
Der Vorstand wird für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 35.508,00 EUR auf bis zu 106.525,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.508 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Stückaktie zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf dieser Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG herausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

§ 4 Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Grundkapital

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 71.017,00 EUR.

2.

Es ist eingeteilt in 71.017 Stückaktien.

3.

Der Vorstand ist für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 35.508,00 EUR auf bis zu 106.525,55 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.508 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Stückaktie zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf dieser Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG herausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

 

Deskcenter Solutions AG

Der Vorstand

 

Teilnahmebedingungen zur
Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2014/15
der DeskCenter Solutions AG zum 9.03.2016 in Leipzig

Aktie WKN: A0N3D5

Teilnahme an der Hauptversammlung

1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 1.03.2016 unter der Adresse

DeskCenter Solutions AG
Arthur-Hoffmann-Str. 175
04277 Leipzig

Fax-Nr. +49 341 39 29 60 99
E-Mail j.pfeifer@deskcenter.com

in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 17.02.2016 (0:00 Uhr) – im Folgenden „Nachweisstichtag“ – zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.

Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu gewährleisten, bitten wir diejenigen Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, von einer der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu machen.

2. Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu ist zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben erforderlich.

Vollmachtsformulare können angefordert werden unter j.pfeifer@deskcenter.com

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien verfügen.

Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten ausgehändigt oder der Gesellschaft per E-Mail unter j.pfeifer@deskcenter.com oder per Telefax unter der Telefaxnummer +49 341 39 29 60 99 übermittelt werden. Erteilung und Widerruf der Vollmacht sind elektronisch bis 12:00 Uhr am Tag der Hauptversammlung möglich.

Leipzig, im Januar 2016

DeskCenter Solutions AG

Der Vorstand

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