DeskCenter Solutions AG – Hauptversammlung 2016

DeskCenter Solutions AG

Leipzig

Einladung zur Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2014/15 der DeskCenter
Solutions AG zum 20.01.2016 in Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft auf das Herzlichste ein, die am Mittwoch den 20.01.2016 um 11.00 Uhr in den Büroräumen der DeskCenter Solutions AG in Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 175, 04277 Leipzig stattfindet.
Tagesordnung:

1.

Begrüßung der Teilnehmer durch den Versammlungsleiter und Feststellung der Beschlussfähigkeit.

2.

Anträge zu weiteren Tagesordnungspunkten

3.

Präsentation des Geschäftsjahres und Jahresabschlusses 2014/2015

4.

Präsentation zum Ausblick der Gesellschaft

5.

Vorlage des Jahresabschlusses 2014/2015, des Bericht des Aufsichtsrates und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014/15
Vorstand und Aufsichtsrat haben jeder für sich beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/2015 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/15 wird festgestellt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

6.1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Matthias Brühl, als Mitglied des Vorstandes bis 31.12.2014, für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

6.2.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Michael Witzsche, als Mitglied des Vorstandes bis 30.06.2015, für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

6.3.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Christoph Harvey, Mitglied des Vorstandes, für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

7.1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung:
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Anpassung der in der Hauptversammlung 2010 am 21.10.2010 beschlossenen Aufsichtsratsvergütung mit Wirkung ab dem 1.04.2015 für:

8.1. Aufsichtsratsvorsitzenden: von heute € 4.000,–/Jahr auf € 6.500,–/Jahr
8.2. Aufsichtsratsmitglied: von heute € 3.000,–/Jahr auf € 5.000,–/Jahr
9.

Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachstehenden Beschluss über den Erwerb eigener Aktien zu fassen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, von Herrn Matthias Brühl bis zum 31.12.2016 Aktien der Gesellschaft im Umfang von 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu einem Mindestkaufpreis von € 45,– und einem Höchstpreis von € 85,– pro Aktie zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals übersteigen.

10.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II (genehmigtes Kapital II) unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung, Satzungsänderung

Nach § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 28.008,00 durch Ausgabe von bis zu 28.008 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Um es dem Vorstand im größtmöglichen Umfang zu ermöglichen, flexibel auf Marktgegebenheiten zu reagieren, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2013 durch ein neues und höheres Genehmigtes Kapital II mit einer um 5 Jahre verlängerten Laufzeit ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

(1)
a)
die in der Hauptversammlung vom 19. November 2013 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von Aktien aus Genehmigten Kapital 2013 – soweit sie zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung noch nicht ausgenutzt worden sind sowie § 5 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des unter lit. b zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals II aufgehoben.

b)
aa)
Der Vorstand wird für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um insgesamt um bis zu € 35.508,00 auf bis zu € 106.525,00 durch Ausgabe von bis zu 35.508 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).

bb)
Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 100,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 1. Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung eingetragen wird gewinnbezugsberechtigt.

cc)
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung Investoren innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika zur Zeichnung angeboten werden.

dd)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung nicht bis zum Ablauf des 31. März 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.

Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung trägt die Gesellschaft.

(2)
Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

§ 4 Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 71.017,00.
(2) Es ist eingeteilt in 71.017 Stückaktien.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Januar 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 35.508,00 durch Ausgabe bis zu 35.508 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und deren Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.

 

Leipzig, den 17.12.2015

DeskCenter Solutions AG

Der Vorstand

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