DeskCenter Solutions AG
Leipzig
Einladung zur Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2014/15 der DeskCenter
Solutions AG zum 20.01.2016 in Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft auf das Herzlichste ein, die am Mittwoch den 20.01.2016 um 11.00 Uhr in den Büroräumen der DeskCenter Solutions AG in Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 175, 04277 Leipzig stattfindet.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung der Teilnehmer durch den Versammlungsleiter und Feststellung der Beschlussfähigkeit. |
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2. |
Anträge zu weiteren Tagesordnungspunkten |
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3. |
Präsentation des Geschäftsjahres und Jahresabschlusses 2014/2015 |
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4. |
Präsentation zum Ausblick der Gesellschaft |
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5. |
Vorlage des Jahresabschlusses 2014/2015, des Bericht des Aufsichtsrates und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014/15 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/15 wird festgestellt. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
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8. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung: Anpassung der in der Hauptversammlung 2010 am 21.10.2010 beschlossenen Aufsichtsratsvergütung mit Wirkung ab dem 1.04.2015 für:
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9. |
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachstehenden Beschluss über den Erwerb eigener Aktien zu fassen: Die Gesellschaft wird ermächtigt, von Herrn Matthias Brühl bis zum 31.12.2016 Aktien der Gesellschaft im Umfang von 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu einem Mindestkaufpreis von € 45,– und einem Höchstpreis von € 85,– pro Aktie zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals übersteigen. |
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10. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II (genehmigtes Kapital II) unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung, Satzungsänderung Nach § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 28.008,00 durch Ausgabe von bis zu 28.008 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Um es dem Vorstand im größtmöglichen Umfang zu ermöglichen, flexibel auf Marktgegebenheiten zu reagieren, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2013 durch ein neues und höheres Genehmigtes Kapital II mit einer um 5 Jahre verlängerten Laufzeit ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: (1) b) bb) cc) dd) Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung nicht bis zum Ablauf des 31. März 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung trägt die Gesellschaft. (2) § 4 Grundkapital
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und deren Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. |
Leipzig, den 17.12.2015
DeskCenter Solutions AG
Der Vorstand