DeskCenter Solutions AG – Hauptversammlung 2017

DeskCenter Solutions AG

Leipzig

ISIN DE000A0N3D55
WKN A0N3D5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
zum Geschäftsjahr 2016/17
der DeskCenter Solutions AG
am 29.09.2017 in Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden hiermit zu der am 29.09.2017, um 10:30 Uhr in den Büroräumen der DeskCenter Solutions AG in Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 175, 04277 Leipzig stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2017 unserer Gesellschaft auf das Herzlichste ein.

I. Tagesordnung

1.

Begrüßung der Teilnehmer durch den Versammlungsleiter und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Anträge zu weiteren Tagesordnungspunkten

3.

Präsentation des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.03.2017 (inkl. Bericht des Aufsichtsrates) sowie der Ergebnisse des Geschäftsjahres 2016/17

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat berichten, dass der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016/17 in Höhe von EUR 222.494,52 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 531.954,59 zu verrechnen ist, so dass ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 309.460,07 verbleibt.

Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen, da der Bilanzverlust automatisch als Verlustvortrag übergeht.

5.

Präsentation zum Ausblick der Gesellschaft

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016/17

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Vorstand, Herrn Christoph Harvey, für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/17

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II (Genehmigtes Kapital II) unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung, Satzungsänderung

Nach § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 28.008,00 durch Ausgabe von bis zu 28.008 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013).

Um es dem Vorstand im größtmöglichen Umfang zu ermöglichen, flexibel auf Marktgegebenheiten zu reagieren, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2013 durch ein neues und höheres Genehmigtes Kapital II mit einer um 5 Jahre verlängerten Laufzeit ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Die in der Hauptversammlung vom 19. November 2013 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2013 – soweit sie zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung noch nicht ausgenutzt wurde – sowie § 4 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des unter lit. b zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals II aufgehoben.

b) Der Vorstand wird für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 35.508,00 auf bis zu EUR 106.525,00 durch Ausgabe von bis zu 35.508 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG herausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

Der § 4 Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

㤠4 Grundkapital
1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 71.017,00 EUR.

2.

Es ist eingeteilt in 71.017 Stückaktien.

3.

Der Vorstand ist für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 35.508,00 EUR auf bis zu 106.525,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.508 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Stückaktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG herausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.“

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 22.09.2017 unter der Adresse

DeskCenter Solutions AG
Arthur-Hoffmann-Str. 175
D-04277 Leipzig
Fax-Nr. +49 341 39 29 60 99
E-Mail m.voelksch@deskcenter.com

in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 08.09.2017 (0:00 Uhr) – im Folgenden „Nachweisstichtag“ – zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bestellt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen.

Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu gewährleisten, bitten wir diejenigen Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, von einer der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu machen.

2.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. Zur Erteilung der Vollmacht kann das mit der Eintrittskarte versandte Formular verwendet werden.

Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten ausgehändigt oder der Gesellschaft per E-Mail unter m.voelksch@deskcenter.com oder per Telefax unter der Telefaxnummer +49 341 39 29 60 99 übermittelt werden. Erteilung und Widerruf der Vollmacht sind elektronisch bis 09:00 Uhr am Tag der Hauptversammlung möglich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und erfolgen in deutscher oder englischer Sprache. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien verfügen.

Weiterhin wird den Aktionären angeboten, einen von der DeskCenter Solutions AG benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das mit der Eintrittskarte versandte Formular vor und auch noch während der Hauptversammlung verwendet werden.

 

Leipzig, im August 2016

DeskCenter Solutions AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.